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   BGH, 21.12.1965 - V ZR 45/63   

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https://dejure.org/1965,731
BGH, 21.12.1965 - V ZR 45/63 (https://dejure.org/1965,731)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1965 - V ZR 45/63 (https://dejure.org/1965,731)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1965 - V ZR 45/63 (https://dejure.org/1965,731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 341
  • NJW 1966, 596
  • MDR 1966, 228
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 88/58

    Kleingartenpacht

    Auszug aus BGH, 21.12.1965 - V ZR 45/63
    Der dem Kleinpächter gewährte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung aus Anlaß einer außerordentlichen Kündigung beruht auf der Erwägung, daß der Pächter für die Einbußen, die er aus der Zulassung einer Kündigung aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erleidet, entschädigt werden soll (BGHZ 32, 1, 3).

    Es ist zwar richtig, daß der Senat, wie die Revision hervorhebt, im Urteil vom 9. Januar 1960 (BGHZ 32, 1, 9) ausgeführt hat, für die Frage, ob eine Entschädigung zu gewähren sei oder nicht, sei allein die tatsächliche Nutzung des Pachtlandes entscheidend.

  • BGH, 08.06.1959 - III ZR 66/58

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 21.12.1965 - V ZR 45/63
    Das ist der Preis, den der Kläger erzielt haben würde, wenn er ein auf dem Kleingartengelände befindliches, in den Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung fallendes Gebäude frei veräußert hätte (vgl. BGHZ 30, 281, 286).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 113/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1965 - V ZR 45/63
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1956 (III ZR 113/55, DM GG Art. 14 Nr. 56), auf das im angefochtenen Urteil hingewiesen wird, stellt nämlich auch für solche Ansprüche den Grundsatz auf, daß Vorteile, die nur im Widerspruch zum geltenden Recht erzielt werden können, nicht zu dem Vermögen gehören, dessen Beeinträchtigung durch rechtmäßige Eingriffe von hoher Hand einen Entschädigungsanspruch auslöst.
  • OLG Naumburg, 11.01.2001 - 7 U 132/99

    Feststellung des Bestehens von Kleingartenpachtverhältnissen nach den

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  • BGH, 13.02.2003 - III ZR 176/02

    Begriff des Wohnungsgartens; Nutzung eines Gebäudes in einem Kleingarten zu

    Dies gilt selbst dann noch, wenn die Wohnnutzung überwiegt (BGHZ 117, 394, 397; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1965 - V ZR 45/63 - NJW 1966, 596; Mainczyk aaO § 18 Rn. 7).
  • BGH, 12.03.1971 - V ZR 144/68

    Kündigung von Pachtverträgen über kleingärtnerisch genutztes Land - Kündigung aus

    Dabei geht es zutreffend davon aus, daß es nicht auf den Wortlaut des Pachtvertrags, sondern allein darauf ankomme, ob das Land tatsächlich kleingärtnerisch genutzt worden sei (BGHZ 32, 1, 9 [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58]; 44, 341, 344) [BGH 21.12.1965 - V ZR 45/63].

    Sie zieht Parallelen vor allem zu den durch die Senatsurteile vom 14. Oktober 1964, V ZR 112/62, WM 1964, 1273, und BGHZ 44, 341 entschiedenen Fällen und führt im einzelnen aus, daß nach den dort entwickelten Grundsätzen weder die Angabe des Wohnzwecks im Vertrag noch die Errichtung eines massiven, vom Pächter ständig bewohnten Gebäudes noch das etwaige Überwiegen des Werts der aus dem Gebäude gezogenen Nutzungen der Bejahung der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne der Kündigungsschutzverordnung entgegenstehe.

    Denn der dem Pächter aus Anlaß einer solchen Kündigung grundsätzlich gewährte dahingehende Anspruch beruht auf der Erwägung, daß der Pächter für die Einbußen, die er infolge der Zulassung einer Kündigung aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erleidet, entschädigt werden soll (BGHZ 32, 1, 3 [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58]; 44, 341, 344) [BGH 21.12.1965 - V ZR 45/63].

  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Ebenso braucht dem nicht entgegenzustehen, daß der Makler bereits einen Auftrag vom Verkäufer besitzt, da dem Makler die Übernahme einer Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer nicht schlechthin untersagt ist (BGHZ 44, 344, 346) [BGH 21.12.1965 - V ZR 45/63].
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 104/91

    Nutzungsentgelt für vom Pächter erstellte Wohnlaube

    Denn das Land bleibt selbst dann, wenn die Wohnnutzung überwiegt, noch Kleingartenland (vgl. Senatsurt. v. 21. Dezember 1965, V ZR 45/63, NJW 1966, 596).
  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 4/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Anders liegt es jedoch, wenn der Makler in dem Angebot an den Kaufinteressenten eindeutig zu erkennen gibt, daß an ihn Provision zu zahlen sei (BGH NJW 1967, 1365), wobei nicht entgegensteht, daß der Makler bereits einen Auftrag vom Verkäufer besitzt, da dem Makler die Übernahme einer Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer nicht schlechthin untersagt ist (BGHZ 44, 344, 346) [BGH 21.12.1965 - V ZR 45/63].
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