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   OLG Stuttgart, 16.02.1966 - 1 Ss 638/65   

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OLG Stuttgart, 16.02.1966 - 1 Ss 638/65 (https://dejure.org/1966,2176)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.1966 - 1 Ss 638/65 (https://dejure.org/1966,2176)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 1966 - 1 Ss 638/65 (https://dejure.org/1966,2176)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 990
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 07.09.2009 - 5St RR 246/09

    Betrug: Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Vergütung für Werkleistungen

    Vereinbarungen über den Austausch von Gütern und Leistungen, insbesondere auch die Preisgestaltung, unterliegen der Vertragsfreiheit (vgl. BGH NJW 1990, 2005 f; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503, NStZ 2003, 554 f und NJW 1966, 990; Cramer in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 263 Rn. 16 d, 17 c; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 263 Rn. 10; Jecht, GA 1963, 41, 43 f - jeweils m.w.N.).

    Als weitere Ausnahmen wurden die Fälle herangezogen, in denen der Wert der Ware bzw. der zu erbringenden Leistung tax- oder listenmäßig festgelegt ist, es an einer individuellen Preisvereinbarung fehlt und der Geschäftspartner nach allgemeinen Marktgepflogenheiten darauf vertrauen darf, dass sein Vertragspartner nur den listen-, tax- oder handelsüblichen Preis verlangen wird (RGSt 42, 147: Arzneimitteltaxen; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503 und NJW 1966, 990; Hefendehl in MünchKomm-StGB 2006 § 263 Rn. 128).

  • OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Wert der Ware bzw. der zu erbringenden Leistung tax- oder listenmäßig festgelegt ist, es an einer individuellen Preisvereinbarung fehlt und der Geschäftspartner nach allgemeinen Marktgepflogenheiten darauf vertrauen darf, dass sein Vertragspartner nur den listen-, tax- oder handelsüblichen Preis verlangen wird ( vgl. OLG Stuttgart NStZ 1985, 503; NJW 1966, 990).

    Ein bloßes vertrauenerweckendes Auftreten der Angeklagten stellt noch keine den Tatbestand des Betrugs erfüllende Täuschungshandlung dar, auch wenn die von den Kunden genannten Preisvorstellungen nach den abgeschlossenen Verträgen nicht zu erzielen waren (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1985, 503; NJW 1966, 990), zumal in beiden Fällen die Angeklagten den beiden Kunden keine Zusagen machten.

    Auch nach der seit langem bestehenden Rechtsprechung des Senats lässt sich eine Täuschung bei der Preisgestaltung nicht mit pflichtwidrigem Unterlassen begründen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1985, 503; NJW 1966, 990).

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05

    Besonderes persönliches Vertrauen - Schadensersatz nach § 280 BGB - Deliktischer

    Allerdings kann sich eine Aufklärungspflicht, deren Verletzung strafrechtlich als Betrug sanktioniert ist, auch als Nebenpflicht unter Berücksichtigung aller Umstände aus dem Vertrag als Ganzem ergeben (Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 2; vgl. schon OLG Stuttgart NJW 1966, 990).
  • BGH, 18.07.1973 - 3 StR 124/73

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug

    Selbst; wenn die von dem Vertreter E. der Frau Sc. zunächst verkaufte Waschmaschine einen ebenso geringen Wert wie die vom Angeklagten gelieferte oder sogar einen geringeren Wert gehabt hätte, würde sich daran nichts ändern, und zwar unabhängig davon, ob Engel die Frau Sc. getäuscht hatte oder ob etwa wegen bloßen Forderns eines überhöhten Preises eine Täuschung im Sinne der Betrugsrechtsprechung nicht vorgelegen hatte (vgl. hierzu OLG Stuttgart NJW 1966, 990; OLG Celle OLGSt § 263 StGB S. 21).
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