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   BGH, 22.03.1968 - V ZR 189/64   

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https://dejure.org/1968,1646
BGH, 22.03.1968 - V ZR 189/64 (https://dejure.org/1968,1646)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1968 - V ZR 189/64 (https://dejure.org/1968,1646)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1968 - V ZR 189/64 (https://dejure.org/1968,1646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Straßenbahn - Verursachung von Rissen im Haus durch den Betrieb von Gleiskehre - Maßgeblichkeit der in DIN-Phon gemessenen Lautstärke für die Wesentlichkeit bzw. Ortsüblichkeit von Geräuschimmissionen - Gleisüberführung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 1133
  • MDR 1968, 569
  • DB 1968, 797
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - V ZR 189/64
    Der Senat hat schon im Urteil vom 29. Juni 1966 (BGHZ 46, 35, 38) [BGH 29.06.1966 - V ZR 91/65] ausgeführt, daß der Lautstärkemesser nach PIN 50145 ("Meßgerät für DIN-Lautstärken") in bestimmten Grenzen die empfundene Lautstärke zahlenmäßig hinreichend sicher erfassen kann; diese Zahlenwerte gäben jedoch für das Maß und die Eigenart der Empfindung und der dadurch bestimmten Lästigkeit des Geräuschs als auch für das Verhältnis der Empfindung der abzuwehrenden Immission gegenüber derjenigen der übrigen Geräusche (Grundstörpegel) nur einen gewissen Anhaltspunkt und einen Richtwert; daher müsse sich der Tatrichter letztlich auf seine eigenen Empfindungen verlassen, unter Umständen unter Heranziehung eines Sachverständigen.

    Auch wenn die unabhängig von der Straßenkehre eindringenden Verkehrsgeräusche von derselben Lautstärke sind und daher die Lautstärke beider Geräusche zusammen nicht entscheidend erhöht wird, so kann die Eigenart des von der Kehre verursachten Lärms, die durch die Zusammensetzung des Geräuschs und die Frequenzen der einzelnen Teile bedingt ist, doch erheblich lästiger sein, als der übrige Verkehrslärm (vgl. BGHZ 46, 41 [BGH 29.06.1966 - V ZR 91/65]).

    Entgegen der Meinung der Revision braucht bei Geräuschimmissionen nicht die lautstärkste Lärmquelle allein für den Grad der Beeinträchtigung von Bedeutung zu sein; auch kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, die stärkste Lärmquelle überdecke in der Regel die weniger starken Geräusche dies gilt allenfalls für Töne mit annähernd gleichen Frequenzen (vgl. BGHZ 46, 38 [BGH 29.06.1966 - V ZR 91/65]).

  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58

    Zufahrtsverschlechterung als Enteignung

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - V ZR 189/64
    Eine Einschränkung der Zugänglichkeit zu einem Anliegergrundstück kann nur dann als eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums in Betrach gezogen werden, wenn der Zugang unmöglich oder wesentlich erschwert wird (BGHZ 30, 241, 243 ff) [BGH 02.07.1959 - III ZR 76/58].
  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 47/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1968 - V ZR 189/64
    Mit der Revision ist entsprechend dem Urteil des Senats vom 16. Juni 1959 - V ZR 47/58 - (NJW 1959, 1632) davon auszugehen, daß die Kennzeichnung einer Beeinträchtigung als einer wesentlichen oder ortsüblichen im Sinn des § 906 BGB sich als eine überprüfbare Rechtsfrage darstellt.
  • OLG Hamm, 06.12.1976 - 5 U 166/75
    Indessen bieten die Zahlenwerte sowohl für das Maß und die Eigenart der Empfindung und der dadurch bestimmten Lästigkeit des Geräusches als auch für das Verhältnis der Empfindung der abzuwertenden Immission gegenüber derjenigen der übrigen Geräusche (Grundstörpegel) nur einen gewissen Anhaltspunkt und einen Richtwert (BGH LM Nr. 25 zu § 906; NJW 66, 1858; BGH NJW 68, 1133; Urteil des Senats vom 14.7.1966 aaO).

    (BGH NJW 1962, 2341, NJW 68, 1133; Wiethaup, Lärmbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage 1967, Seite 49ff, Meisner-Stern-Hodes, aaO, § 16 V 1, Seite 327).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00

    Lärmeinwirkungen ausgehend von einer Bushaltestelle auf ein Wohnhaus

    Denn nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 1133 und MDR 1971, 203, 204) hindert reger Kraftfahrzeugverkehr und entsprechender Verkehrslärm auf der Straße nicht die Annahme, dass zusätzliche Einwirkungen dennoch lästig bzw. wesentlich sind.
  • BAG, 07.08.1980 - 2 AZR 887/78

    Verfassungsfeindliche Partei - Einsatz - Bewerber

    vorhanden, so erstarkt dessen Gesamtvertretungsrecht zum Alleinvertretungsrecht (vgl. BGHZ 41, 367 [369] m.w.N.; BGH DB 1968, 797; KG JW 1939, 424; Baumbach-Duden, HGB, 23. Aufl., § 1 2 5 Anm. 5; Schilling in Großkomm. HGB, 3. Aufl., § 1 7 0 Anm. 2).
  • LG Saarbrücken, 02.10.1975 - 6 O 199/73

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeiten auf Tankstellengrundstück ;

    Die Lästigkeit eines Geräusches ist vielmehr auch abhängig von der Frequenz, die die Tonhöhe bestimmt, von seiner spektralen Zusammensetzung sowie der Häufigkeit und dem Ausmaß der Pegeländerungen, da diese auf Grund des damit verbundenen "Überraschungs- und Erschreckenseffekts" das körperliche Wohlbefinden besonders zu beeinträchtigen pflegen (vgl. BGH NJW 1968, 1133, 1134 [BGH 22.03.1968 - V ZR 189/64] ; OLG Saarbrücken, a.a.O.).
  • BGH, 15.11.1968 - V ZR 61/65

    Unterlassung von Störungen - Anspruch auf Schadensersatz - Benutzung eines

    Wenn mehrere von einem Betrieb ausgehende Geräusche auf ein Nachbargrundstück einwirken, so sind die Gesamtwirkung solcher Geräusche und das Maß der hierdurch hervorgerufenen Beeinträchtigung maßgebend für die Frage, ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt (RG JW 1909, 50 sowie Urteil des Senats vom 22. März 1968, V ZR 189/64, WM 1968, 658).
  • BGH, 09.05.1969 - V ZR 27/66

    Schadensersatz wegen Verletzung baupolizeilicher Vorschriften und anerkannter

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang darauf hinweist, daß die Frage der mitwirkenden Verursachung (§ 254 BGB) ebenfalls in das Verfahren über den Grund gehört, ist ihr entgegenzuhalten, daß auch dieser Gesichtspunkt vom Tatrichter dem Betragsverfahren vorbehalten werden darf, sofern bei Berücksichtigung einer solchen Mitwirkung kein Schadenswegfall in Betracht kommt (vgl. BGHZ 1, 34, 36 [BGH 01.11.1951 - III ZR 83/50]; Urteile vom 27. Januar 1967 - V ZR 80/64 S. 14 und vom 22. März 1968 - V ZR 189/64 S. 11).
  • VG Berlin, 16.02.1972 - I A 191.70

    Lärmbeeinträchtigungen von Nachbargrundstücken; Anspruch auf Beseitigung von

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