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   BVerwG, 27.02.1969 - I WD 40.68   

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https://dejure.org/1969,1079
BVerwG, 27.02.1969 - I WD 40.68 (https://dejure.org/1969,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1969 - I WD 40.68 (https://dejure.org/1969,1079)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1969 - I WD 40.68 (https://dejure.org/1969,1079)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unrechtmäßiges finanzielles Verhalten eines Zeitsoldaten gegenüber seinen Gläubigern - Auswirkungen solch einer Verhaltensweise auf das eigene Ansehen - Grenzen der Wahrheitspflicht eines Soldaten - Bei Art und Maß der Disziplinarstrafe zu berücksichtigende Umstände

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1188
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.07.1968 - II WD 13.68

    Ordnungsgemäß eingeleitetes disziplinargerichtliches Verfahren durch den

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - I WD 40.68
    Der II. Wehrdienstsenat des erkennenden Gerichts hat bereits in der Entscheidung II WD 13, 14/68 vom 11. Juli 1968 (NJW 1968, 2120 = MDR 1968, 1038) zum Ausdruck gebracht, daß die Wahrheitspflicht des Soldaten nach § 13 Abs. 1 SG sich nicht auf Erklärungen vor dem Wehrdisziplinaranwalt nach Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens bezieht, weil diese Pflicht sich nicht in ein gerichtliches Verfahren hinein erstreckt, das gegen Soldaten läuft.
  • BVerwG, 14.11.1967 - II WD 42.67
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - I WD 40.68
    Der II. Wehrdienstsenat hat darüber hinaus in der Sache II WD 42/67 (NJW 1968, 857 = MDR 1968, 444) entschieden, daß auch das Belügen der Polizei als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft in einem strafgerichtlichen Ermittlungsverfahren kein Dienstvergehen darstellt, weil niemand gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen.
  • BDH, 18.10.1962 - WD 56/62
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1969 - I WD 40.68
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß auch das Anborgen von Angestellten und Arbeitern der Dienststelle einen schwerwiegenden Pflichtverstoß darstellt (vgl. u.a. BDH Urteile vom 18. Oktober 1962 - WD 56/62 - und vom 6. Oktober 1966 - II (I) WD 155/64).
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    Eine derart weitreichende dienstrechtliche Wahrheitspflicht kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon deshalb nicht angenommen werden, weil sie das Recht des Beamten auf angemessene Verteidigung gegen disziplinarische Vorwürfe unangemessen einschränkte (BVerwG NVwZ-RR 2013, 693 Rn. 50, 53; NJW 1969, 1188).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

    Dies deckt sich auch mit der ständigen Rechtsprechung der Wehrdienstsenate (vgl. Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 1 WD 40.68 - <NJW 1969, 1188 [BVerwG 27.02.1969 - BVerwG I WD 40/68]>), die eine eine Selbstbezichtigung enthaltende Meldung lediglich bei Verletzung hoherwertiger allgemeiner Sicherheitsinteressen für gerechtfertigt erklärt hat (vgl. Urteile vom 12. Mai 1971 - BVerwG 2 WD 2.69 - <BVerwGE 43, 227 [BVerwG 12.05.1971 - II WD 2/69]> und vom 27. Februar 1986 - BVerwG 2 WD 33.85 - <BVerwGE 83, 132 [BVerwG 27.02.1986 - 2 WD 33/85]>).
  • BGH, 14.07.2003 - NotSt (Brfg) 5/02

    Ahndung von Dienstvergehen eines Notars

    aa) Was die - allerdings objektiv wahrheitswidrige - Erklärung des Notars in der gerichtlichen Verhandlung vom 19. Februar 2001 angeht, kann der Senat ebenso wie das Oberlandesgericht, offenlassen, ob und in welchem Umfang der Notar in der damaligen - seine berufliche Existenz bedrohenden - Situation überhaupt der Wahrheitspflicht unterlag, wie dies allerdings überwiegend für vergleichbare Konfliktlagen von Beamten in Disziplinarverfahren - unter Verweisung auf ein gegebenenfalls in Betracht kommendes Aussageverweigerungsrecht - angenommen wird (vgl. BVerwGE 46, 116; 63, 64 ; abweichend jedoch die Wehrdienstsenate BVerwGE 33, 170; BVerwG NJW 1969, 1188; Köhler/Ratz BDO 2. Aufl. B II. 8 Rn. 9; Claussen/Janzen BDO 8. Aufl. Einl. C Rn. 41a f jeweils m.w.N.; auch Lemke, in: Schippel BNotO 7. Aufl. § 93 Rn. 3 meint, der Notar habe nur die Wahl, entweder gar nicht auszusagen oder aber wahrheitsgemäß).
  • BVerwG, 27.04.1973 - I D 15.72

    Rechtsmittel

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat aus der Sicht der Beamtenrechtsverhältnisse fest, obgleich die Wehrdienstsenate im weiteren Verlauf für den besonderen Bereich des Soldatenrechts bezüglich der Wahrheitspflicht teilweise einen anderen Standpunkt vertreten haben (vgl.Urteile vom 14. November 1967 - II WD 42.67 = NJW 1968, 857 -, vom 20. März 1968 - II WD 71.67 = RiA 1968, 219-, vom 11. Juli 1968 - II WD 13/14.68 = BVerwG 33, 168 - undvom 27. Februar 1969 - I WD 40.68 = NJW 1969, 1188 -, siehe aber auch BVerwG 43, 227) und sich der Disziplinarsenat des OVG M... (ZBR 1972, 126) dieser Rechtsprechung ohne nähere beamtenrechtliche Rechtsausführungen angeschlossen hat.
  • BVerwG, 12.05.1971 - II WD 2.69

    Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Bestimmung von Umfang und Grenzen des

    Weiter ist der I. Wehrdienstsenat in der in NJW 1969, 1188 veröffentlichten Entscheidung gegangen.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 87.79

    Streit über die Notwendigkeit der Mitteilung von Abtretungserklärungen an die

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, daß nach den Urteilen des Bundesdisziplinarhofs bzw. des Bundesverwaltungsgerichtsvom 5. Juni 1967 - 1 WD 49/66 - undvom 27. Februar 1969 - 1 WD 40/68 - der nach Aufnahme disziplinarer Ermittlungen erteilte Befehl zur Abgabe einer Schuldenerklärung unzulässig sein kann.
  • BVerwG, 25.06.1971 - II WD 56.69

    Disziplinarverfahren gegen einen Oberleutnant der Bundeswehr wegen unseriösen

    Es handelt sich auch nicht um falsche Angaben in einer Schuldenerklärung, die zwar vor dem Disziplinarvorgesetzten, also innerhalb des Bereichs der Bundeswehr, aber von einem als Beschuldigten vernommenen und zur Wahrheit ermahnten Soldaten im Rahmen disziplinärer Ermittlungen wegen Schuldenmachens abgegeben wurden und die jedenfalls nach dem Urteil des I. Wehrdienstsenats vom 27. Februar 1969 - I WD 40/68 - (NJW 1969, 1188) nicht als Verletzung der Wahrheitspflicht anzusehen wären.
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