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   VGH Baden-Württemberg, 08.07.1970 - VI 467/69   

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VGH Baden-Württemberg, 08.07.1970 - VI 467/69 (https://dejure.org/1970,2252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.1970 - VI 467/69 (https://dejure.org/1970,2252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 1970 - VI 467/69 (https://dejure.org/1970,2252)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 109
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.02.1967 - IV A 16/67
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1970 - VI 467/69
    Hat das VG mit seinem Urteil (infolge Rechtsirrtums) einen Klageantrag bewußt nicht beschieden, so liegt ein Teilurteil vor, auch wenn das Urteil nicht als ein solches bezeichnet ist.Bei gleichzeitiger Anfechtung des Erstbescheides und des Widerspruchsbescheides kann nicht durch Teilurteil allein der Widerspruchsbescheid aufgehoben werden (im Anschluß an OVG Lüneburg 1967-02-15 IV A 16/67 = NJW 1967, 2174).Hat das VG ein aus dem vorgenannten Grund unzulässiges Teilurteil erlassen, dann kann das Berufungsgericht nicht selbständig über das gesamte Klagebegehren entscheiden (gegen OVG Münster 1967-08-08 I A 744/66 = ZBR 1967, 367).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1967 - I A 744/66
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1970 - VI 467/69
    Hat das VG mit seinem Urteil (infolge Rechtsirrtums) einen Klageantrag bewußt nicht beschieden, so liegt ein Teilurteil vor, auch wenn das Urteil nicht als ein solches bezeichnet ist.Bei gleichzeitiger Anfechtung des Erstbescheides und des Widerspruchsbescheides kann nicht durch Teilurteil allein der Widerspruchsbescheid aufgehoben werden (im Anschluß an OVG Lüneburg 1967-02-15 IV A 16/67 = NJW 1967, 2174).Hat das VG ein aus dem vorgenannten Grund unzulässiges Teilurteil erlassen, dann kann das Berufungsgericht nicht selbständig über das gesamte Klagebegehren entscheiden (gegen OVG Münster 1967-08-08 I A 744/66 = ZBR 1967, 367).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - A 16 S 634/92

    Rechtsmittel bei rechtsirrtümlicher Nichtentscheidung des Verwaltungsgerichts

    Dies muß - auch wenn es auf die Bezeichnung als Teilurteil nicht ankommt und eine dahingehende Auslegung gleichwohl möglich ist (vgl. Redeker/von Oertzen a.a.O.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 301 Anm. 3) - in der Entscheidung selbst oder wenigstens in den Begleitumständen zum Ausdruck kommen, weil sonst der Umfang der Rechtskraft unklar bliebe (BGH, NJW 1984, 1544; Stein/Jonas/Leipold, a.a.O., § 301 RdNr. 1; Zöller, a.a.O., § 301 RdNr. 1; a.A. wohl Redeker/von Oertzen, a.a.O. und Kopp, a.a.O., sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.7.1970, NJW 1971, 109, vom 4.4.1977, ESVGH 28, 121, vom 3.11.1982, VBlBW 83, 267 und vom 31.1.1989, DVBl. 89, 884, die - soweit ersichtlich - für das Vorliegen eines verdeckten Teilurteils ausschließlich auf objektive Gesichtspunkte abstellen).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1971 - II 265/67
    Im Berufungsverfahren über ein (stattgebendes) Teilurteil ist auch über den noch beim VG anhängigen Anspruch zu entscheiden, wenn ihn der Kläger im Wege der Anschlußberufung ins Verfahren einführt und sich der Beklagte (Berufungskläger) rügelos darauf einläßt (entgegen Urteil VGH Mannheim vom 1970-07-08 VI 467/69 = NJW 1971, 109).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1977 - VI 1158/76
    Auf eine Berufung (hier: Anschlußberufung) hin kann das Berufungsgericht den in erster Instanz verbliebenen Prozeßrest zum Gegenstand seiner Überprüfung machen, wenn das Gericht erster Instanz mit seinem Urteil unzulässigerweise nur über einen nicht abtrennbaren Teil des klägerischen Begehrens entschieden hat (Aufgabe von VGH Mannheim 1970-07-08 VI 467/69 = NJW 1971, 109).
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