Rechtsprechung
BGH, 24.03.1971 - 2 StR 63/71 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,2409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Formvorschriften an einen Strafantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 903
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - 2 StR 63/71
Vielmehr muß der Angeklagte freigesprochen werden, weil gegen ihn das Verfahren wegen eines Verbrechens eröffnet worden ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55];… BGH GA 1959, 17). - BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - 2 StR 63/71
Vielmehr muß der Angeklagte freigesprochen werden, weil gegen ihn das Verfahren wegen eines Verbrechens eröffnet worden ist (BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 53/55];… BGH GA 1959, 17). - BGH, 19.05.1965 - 2 StR 68/65
Anordnung der Erschiessung von 12 partisanenverdächtigen russischen Frauen und …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - 2 StR 63/71
Durch die Verfolgung wegen der in der Anklageschrift ihm vorgeworfenen Verbrechen, in denen die Beleidigung aufging, sind keine besonderen Auslagen entstanden (vgl. BGHSt 20, 225). - RG, 20.04.1914 - I 73/14
Wird dem Erfordernis der Schriftlichkeit des Strafantrags dadurch genügt, daß ein …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - 2 StR 63/71
Der Antrag ist bei der Polizei gestellt: er kann bei dieser nur schriftlich angebracht werden (vgl. RGSt 48, 274; 67, 125, 128). - RG, 03.03.1933 - I 1243/32
1. Ist in dem Bericht eines beleidigten Beamten an seine vorgesetzte Behörde, in …
Auszug aus BGH, 24.03.1971 - 2 StR 63/71
Der Antrag ist bei der Polizei gestellt: er kann bei dieser nur schriftlich angebracht werden (vgl. RGSt 48, 274; 67, 125, 128).
- BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97
Schriftlichkeit des Strafantrags bei Niederschrift von Tonaufzeichnung des …
Anders als beim bloßen polizeilichen Aktenvermerk, der den Inhalt der abzugebenden Erklärung nicht hinreichend zuverlässig wiedergeben mag (BayObLG NStZ 1994, 86 ; Senatsbeschluß vom 12.4.1996 - 5 St RR 35/96; anders OLG Düsseldorf NJW 1982, 2566 , allerdings zu Straftaten, deren Verfolgung entgegen § 158 Abs. 2 StPO nicht nur auf Antrag eintritt, z.B. Körperverletzung) und anders als beim fernmündlich gegenüber der Polizei gestellten Strafantrag, der die Person des Antragstellers nicht hinreichend zuverlässig erkennen läßt (BGH NJW 1971, 903), läßt der vom Antragsteller selbst in den Tonträger gesprochene Strafantrag gegenüber dem aufnehmenden Polizeibeamten, der dann diesen Text wörtlich schriftlich wiedergibt, Zweifel über die Person und den Inhalt nicht aufkommen. - BayObLG, 21.07.1993 - 2St RR 91/93