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OLG Hamm, 13.09.1973 - 5 Ws 175/73 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1974, 328
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 13.12.2000 - 3 U 169/00
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Die Kammer hat dies im Hinblick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.04.1974 (1 ZR 100/73, NJW 1974, 328) bejaht. - OLG Hamm, 31.10.1996 - 1 Ws 212/96 In einem solchen Fall kann den Verteidiger, der nicht durch ausdrücklichen Beschluß zum Pflichtverteidiger bestellt worden ist, allenfalls dann der Vorwurf der Pflichtverletzung ausnahmsweise treffen, wenn die Notwendigkeit der Verteidigung nach § 140 Abs. 2 StPO so klar zutage tritt, daß für den Verteidiger die Auffassung des Vorsitzenden überhaupt nicht zweifelhaft sein kann (vgl. OLG Hamm NJW 1974 S. 328).