Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.1975

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   BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74   

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https://dejure.org/1975,859
BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74 (https://dejure.org/1975,859)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1975 - I ZR 81/74 (https://dejure.org/1975,859)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1975 - I ZR 81/74 (https://dejure.org/1975,859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit der Bezeichnung "IFA" als Firmenbestandteil - Ursprüngliche Kennzeichnungskraft der Bezeichnung "IFA" als nicht ganz abgegriffene, aussprechbare Buchstabenzusammenstellung - Unternehmen als Inhaberin eines für die freiwillige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1927 (Ls.)
  • MDR 1975, 997
  • GRUR 1975, 606
  • DB 1975, 1981
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74
    Diese - für die Centra-Entscheidung (aaO) unerhebliche und auch in der Funkberater-Entscheidung (BGHZ 21, 182) offen gebliebene - Frage wird sich nicht allgemein beantworten lassen, da es jeweils davon abhängen wird, wie die rechtliche und wirtschaftliche Verbindung der beteiligten Unternehmen gestaltet ist, wie die beteiligten Unternehmen dem Publikum gegenüber in Erscheinung treten und wie der Verkehr aufgrund dessen die gemeinschaftliche Benutzung desselben Firmenschlagworts durch die verschiedenen Unternehmen wertet.

    Auf die Bedeutung dieser tatsächlichen Umstände und auf die Möglichkeit einer unterschiedlichen Verkehrsauffassung in solchen Fällen einer Benutzung derselben Kennzeichnung durch verschiedene Unternehmen hat der Bundesgerichtshof wiederholt hingewiesen (vgl. BGHZ 21, 182, 192, 193 - Funkberater: Verkehrsgeltung für Verbandszeichen; BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke: Verkehrsgeltung für ein von zwei Schwesterfirmen gemeinsam benutztes Warenzeichen; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS: Ausstattungsschutz für ein - nicht eingetragenes - Verbandszeichen).

  • BGH, 06.07.1973 - I ZR 129/71

    Verletzung des Namensrechts durch die Firma und den Gebrauch der Bezeichnung e. -

    Auszug aus BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74
    Das Berufungsgericht hat dabei insbesondere auch nicht übersehen, daß eine Art Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen und dem Bekanntheitsgrad der Klagebezeichnung besteht (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1974, 162, 163 - etirex).
  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

    Auszug aus BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74
    Das Berufungsgericht ist zwar - insoweit in Übereinstimmung mit der Centra-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1966, 38, 41) - mit Recht davon ausgegangen, daß das Unternehmen, das unter seinem Firmenschlagwort eine sog. freiwillige Handelskette gründet und den angeschlossenen Unternehmen die Benutzung seines Firmenschlagworts unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, im allgemeinen Inhaber eines für die freiwillige Handelskette selbst entstehenden Kennzeichnungsrechts wird, und ferner, daß diesem Unternehmen auch die durch die Benutzung des Firmenschlagworts entstehende Verkehrsgeltung zuwächst.
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74
    Auf die Bedeutung dieser tatsächlichen Umstände und auf die Möglichkeit einer unterschiedlichen Verkehrsauffassung in solchen Fällen einer Benutzung derselben Kennzeichnung durch verschiedene Unternehmen hat der Bundesgerichtshof wiederholt hingewiesen (vgl. BGHZ 21, 182, 192, 193 - Funkberater: Verkehrsgeltung für Verbandszeichen; BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke: Verkehrsgeltung für ein von zwei Schwesterfirmen gemeinsam benutztes Warenzeichen; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS: Ausstattungsschutz für ein - nicht eingetragenes - Verbandszeichen).
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74
    Das Berufungsgericht hat dabei insbesondere auch nicht übersehen, daß eine Art Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen und dem Bekanntheitsgrad der Klagebezeichnung besteht (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; 1974, 162, 163 - etirex).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Auszug aus BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74
    Auf die Bedeutung dieser tatsächlichen Umstände und auf die Möglichkeit einer unterschiedlichen Verkehrsauffassung in solchen Fällen einer Benutzung derselben Kennzeichnung durch verschiedene Unternehmen hat der Bundesgerichtshof wiederholt hingewiesen (vgl. BGHZ 21, 182, 192, 193 - Funkberater: Verkehrsgeltung für Verbandszeichen; BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke: Verkehrsgeltung für ein von zwei Schwesterfirmen gemeinsam benutztes Warenzeichen; BGH GRUR 1964, 381, 384 - WKS: Ausstattungsschutz für ein - nicht eingetragenes - Verbandszeichen).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 27.06.1975 - I ZR 81/74
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Bezeichnung "IFA" als nicht ganz abgegriffene, aussprechbare Buchstabenzusammenstellung eine ursprüngliche Kennzeichnungskraft besitze und daher als Firmenbestandteil bzw. als besondere Geschäftsbezeichnung schutzfähig sei, läßt sich aus Rechtsgründen nicht beanstanden (vgl. BGHZ 11, 214, 217 - KfA).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Entscheidend ist stets, wie der Verkehr die gemeinschaftliche Benutzung desselben Schlagworts durch verschiedene Unternehmen auffasst (vgl. BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 661, 662 - Metrix; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08

    Verbraucherzentrale

    Entscheidend ist vielmehr stets, wie der Verkehr die gemeinschaftliche Benutzung desselben Schlagworts durch die verschiedenen Unternehmen der betreffenden Organisation auffasst (vgl. BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 661, 662 - Metrix; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 66/02

    "CompuNet/ComNet II"; Beurteilung der Verwechslungsgefahr und der

    Den einzelnen Mitgliedsunternehmen einer Unternehmensgruppe kommt die Verkehrsbekanntheit eines einheitlich benutzten Unternehmenskennzeichens zugute, wenn der Verkehr das Kennzeichen auch dem einzelnen Unternehmen zuordnet (allg. Meinung: BGH, Urt. v. 17.3.1965 - Ib ZR 58/63, GRUR 1966, 38, 41 - Centra; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA; Großkomm.UWG/Teplitzky, § 16 Rdn. 224 f.; Ingerl/Rohnke aaO § 15 Rdn. 56; zum Markenschutz: BGHZ 34, 299, 309 - Almglocke; BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 119/62, GRUR 1964, 381, 384 - WKS-Möbel; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht).
  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Verwechslungsgefahr gegeben ist, weil die angesprochenen Verkehrskreise - wie es hier in Betracht zu ziehen ist - auf geschäftliche Beziehungen zwischen den beiderseitigen Unternehmen schließen, hat es nicht genügend beachtet, daß zwischen dem Bekanntheitsgrad der Klagebezeichnung, dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete eine Wechselwirkung besteht, die eine Berücksichtigung aller insoweit maßgebenden Umstände erfordert (BGH, Urt. v. 7.7.1965 - Ib ZR 9/64, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 609 = WRP 1975, 668, 671 - IFA).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 22/06

    Markenrechtlicher Schutz der Bezeichnung "Haus & Grund"

    Entscheidend ist stets, wie der Verkehr die gemeinschaftliche Benutzung desselben Schlagworts durch verschiedene Unternehmen auffasst (vgl. BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 661, 662 - Metrix; Urt. v. 27.6.1975 - I ZR 81/74, GRUR 1975, 606, 607 = WRP 1975, 668 - IFA).
  • OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05

    AOL I

    Deshalb besteht keine Veranlassung, sich mit etwaigen Widersprüchen auseinander zu setzen, die sich daraus ergeben könnten, dass der BGH noch zwanzig Jahr zuvor in der "IFA"-Entscheidung (BGH GRUR 75, 606, 607 - IFA) möglicherweise noch eine andere Auffassung vertreten hatte.
  • LG Düsseldorf, 31.08.2000 - 4 O 446/99

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz wegen

    Dabei besteht auch hier zwischen den genannten Kriterien eine Wechselwirkung dergestalt, dass je höher die Kennzeichnungskraft ist und je ähnlicher die einander gegenüberstehenden Bezeichnungen sind, desto weniger nah verwandt die Branchen sein müssen, in denen die beteiligten Unternehmen tätig sind, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen, und umgekehrt (BGH, GRUR 1966, 267 269 - White Horse; GRUR 1975, 606, 609) - IFA; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor; GRUR 1991, 863, 864 - Avon; GRUR 1997, 470 - NetCom; BGH, GRUR 1999, 492, 494 - Altberliner).
  • LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 237/96

    Fabergé

    Dabei besteht zwischen den genannten Kriterien eine Wechselwirkung dergestalt, daß je höher die Kennzeichnungskraft ist und je ähnlicher die einander gegenüberstehenden Bezeichnungen sind, desto weniger nah verwandt die Branchen sein müssen, in denen die beteiligten Unternehmen tätig sind, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen, und umgekehrt (vgl. BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1975, 606, 609 - IFA; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor; GRUR 1991, 863, 864 - Avon; Großkomm-Teplitzky, UWG, § 16 UWG Rdnr. 362).
  • LG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 O 604/99

    Anspruch auf Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S.d. Markengesetzes (MarkenG)

    Dabei besteht auch hier zwischen den genannten Kriterien eine Wechselwirkung dergestalt, daß je höher die Kennzeichnungskraft ist und je ähnlicher die einander gegenüberstehenden Bezeichnungen sind, desto weniger nah verwandt die Branchen sein müssen, in denen die beteiligten Unternehmen tätig sind, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen, und umgekehrt (BGH, GRUR 1966, 267 269 - White Horse; GRUR 1975, 606, 609) - IFA; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor; GRUR 1991, 863, 864 - Avon; GRUR 1997, 470 - NetCom; BGH, GRUR 1999, 492, 494 - Altberliner) Bei der Beurteilung der Branchennähe zweier Unternehmen ist hierbei grundsätzlich der Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend (BGH, GRUR 1990, 1042, 1044 f. - Datacolor).
  • LG Düsseldorf, 21.10.1997 - 4 O 461/96

    INDUTEC

    Dabei besteht zwischen den genannten Kriterien eine Wechselwirkung dergestalt, daß der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je stärker die Kennzeichnungskraft der Schutz beanspruchenden Bezeichnung ist und/oder je näher sich die Brachen kommen, in denen die beteiligten Unternehmen tätig sind, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft nur schwach und/oder der Branchenabstand beträchtlich ist (vgl. BGH in GRUR 1966, 267, 269 White Horse; GRUR 1975, 606, 609 IFA; GRUR 1990, 1042, 1044 Datacolor; GRUR 1991, 863, 864 Avon).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99

    SABO

  • LG Düsseldorf, 07.01.1997 - 4 O 123/96

    Zwillingszeichen

  • LG Düsseldorf, 26.10.1995 - 4 O 70/95

    Möglichkeit des Bestehens einer Verwechselungsgefahr bei Fehlen einer

  • LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 413/98

    Baustoffmarkt

  • LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 198/96

    Net-Com

  • LG Düsseldorf, 25.07.1996 - 4 O 184/96

    IHR GLÜCKSTREFF

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 115/74

    Unterlassungsanspruch und Löschungsanspruch hinsichtlich der Bezeichnung

  • BGH, 24.06.1977 - I ZR 166/75

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche hinsichtlich des Begriffs "Moderne Bauelemente" -

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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 13/74   

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https://dejure.org/1975,1443
BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 13/74 (https://dejure.org/1975,1443)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1975 - AnwZ (B) 13/74 (https://dejure.org/1975,1443)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 (https://dejure.org/1975,1443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung als Rechtsanwalt - Aussetzung des Zulassungsverfahrens für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1927
  • MDR 1975, 929
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.11.1969 - AnwZ (B) 9/69

    Enthaltung von der Mitwirkung eines Beschlusses wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 13/74
    Die Verweisung in § 223 Abs. 3 BRAO auf § 42 BRAO besagt, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat, daß die sofortige Beschwerde auch im Verfahren nach § 223 BRAO nur bei Entscheidungen von gleicher Schwere und Tragweite wie die in § 42 Abs. 1 BRAO genannten zulässig ist (vgl. den Beschluß des Senats vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = EGE XI, 4 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 6/77

    Aussetzung eines Verfahren auf anderweitige Rechtsanwaltszulassung bei einem

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHZ 34, 244, 250; 42, 360, 362; Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1967 - AnwZ (B) 5/67; 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 = EGE XI, 4; 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 3/72 = EGE XII, 37; 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 = NJW 1975, 1927) dargelegt hat, sind Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe nach § 223 BRAO nur dann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen.

    Der Aussetzung nach § 33 Abs. 2 BRAO kommt ein solches Gewicht nicht zu (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 16. Oktober 1967 und vom 12. Mai 1975 a.a.O.).

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 23/79

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 - NJW 1975, 1927; 25. April 1977 - AnwZ (B) 6/77 - und 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 28/77 und 33/77) dargelegt hat, sind Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe nach § 223 BRAO nur dann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn es sich um eine Angelegenheit von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nrn 1 bis 5 BRAO genannten Fällen, in denen es um die Feststellung eines Versagungsgrundes, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder als Rechtsanwalt bei einem Gericht und die Zurücknahme einer solchen Zulassung geht.

    Das hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen; so für den Fall der Aussetzung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 BRAO bei einem ablehnenden Gutachten der Rechtsanwaltskammer (Beschluß vom 16. Oktober 1967 - AnwZ (B) 5/67 = EGE X 10), für den Fall der Aussetzung nach § 10 Abs. 1 BRAO bei Anhängigkeit eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens (Beschluß vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 = NJW 1975, 1927) und für den Fall der Aussetzung nach § 33 Abs. 2 BRAO bei Schweben eines ehrengerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen oder strafgerichtlichen Verfahrens (Beschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 6/77).

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 33/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ernennung zum Beamten auf Widerruf

    Immer aber muß es sich um End entscheidungen handeln (BGH NJW 1975, 1927).

    Das hat der Senat bereits entschieden in den Fällen der Aussetzung durch die Landesjustizverwaltung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 BRAO(Beschluß vom 16. Oktober 1967 - AnwZ (B) 5/67 = EGE X 10), § 10 Abs. 2 BRAO (NJW 1975, 1927) und § 33 Abs. 2 BRAO(Beschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 6/77).

  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 34/99

    Rechtsweg im einstweiligen Anordnungsverfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

    Diese Vorschrift bezieht sich aber nur auf endgültige Entscheidungen in der Hauptsache (BGH, Beschluß vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 - NJW 1975, 1927; vom 4. Dezember 1989 - AnwZ (B) 38-41/89 - EAS 1989, 59).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 52/98

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des

    Gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft; denn § 223 BRAO sieht sie - ebenso wie § 42 Abs. 1 BRAO - nur für abschließende Entscheidungen in der Hauptsache vor (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74, NJW 1975, 1927; v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 48/96, BRAK-Mitt. 1997, 92; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 21/97).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 48/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Diese Vorschrift bezieht sich nur auf endgültige Entscheidungen in der Hauptsache (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 - NJW 1975, 1927; v. 4. Dezember 1989 - AnwZ (B) 38-41/89, EAS 1989, 59).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 54/89

    Rechtsmittel

    Hierbei muß es sich immer um eine Endentscheidung handeln (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74, NJW 1975, 1927).
  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 21/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Antrag

    Diese Vorschrift bezieht sich nur auf endgültige Entscheidungen in der Hauptsache (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 - NJW 1975, 1927 und v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 48/96).
  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 25/85

    Rechtsmittel

    Dies ist keine Entscheidung im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 2 BRAO (vgl. auch Senatsbeschl.v. 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 = NJW 1975, 1927).
  • BGH, 15.03.1976 - AnwZ (B) 21/75

    Rechtsmittel

    Er hat im Anschluß daran in ständiger Rechtsprechung (vgl. dieBeschlüsse vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 6/69 - EGE XI 4 = NJW 1970, 199;vom 12. Mai 1975 - AnwZ (B) 13/74 = NJW 1975, 1927 undvom 10. November 1975 - AnwZ (B) 16/75) als Grundsatz ausgesprochen, daß eine sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen, die nach § 223 Abs. 3 BRAO ergangen sind, nur in Fällen statthaft ist, die von gleicher Schwere und Tragweite wie die in § 42 Nr. 1-5 BRAO genannten sind.
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 14/91

    Zulassung als Rechtsanwalt - Entscheidung über Untätigkeitsklage als

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 8/90

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Anerkennung der

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 38/89

    Möglichkeit der Befangenheit eines Richters bei früherer Mitwirkung dieses

  • BGH, 25.01.1980 - AnwZ (B) 23/79

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 33/76

    Zulassungsrücknahme zur Rechtsanwaltschaft durch Rechtsstreitverfahren eines

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