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   BVerfG, 24.09.1976 - 1 BvR 604/72   

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https://dejure.org/1976,737
BVerfG, 24.09.1976 - 1 BvR 604/72 (https://dejure.org/1976,737)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.1976 - 1 BvR 604/72 (https://dejure.org/1976,737)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 1976 - 1 BvR 604/72 (https://dejure.org/1976,737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einwendungen - Gebührenrecht - Prozeßbevollmächtigter - Rechtsanwalt - Festsetzungsantrag - Außergerichtliche Kosten - Prozeßbevollmächtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Keine Kostenerstattung bei fehlgeschlagener Gebührenfestsetzung gegen den Mandanten

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 145
  • Rpfleger 1977, 126
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 182/79

    Rechtsschutzineresse eines Rechtsanwalts bei Geltendmachung der Vergütung im

    Es fehlt für den Mahnbescheid, wenn der Rechtsanwalt für seinen Gebührenanspruch einen Titel durch Festsetzung nach § 19 BRAGO erwirken kann (vgl. BGHZ 21, 199, 201; BVerfG NJW 1977, 145 [BVerfG 24.09.1976 - 1 BvR 604/72]; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 20. Aufl. § 688 Rdn. 1; Zöller/Karch a.a.O. § 688 Anm. I; Hartmann, Kostengesetze, 20. Aufl. § 19 BRAGO Anm. 4).
  • VG Berlin, 06.10.1980 - 1 A 198.80

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs; Anspruch auf

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  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 14 W 295/02

    Entscheidung des Rechtspflegers über einen Wiedereinsetzungsantrag im Rahmen des

    Die in NJW 1977, 145 abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft einen nicht vergleichbaren Fall, weil es dort um ein Antragsverfahren nach § 19 Abs. 2 BRAGO ging, in dem kraft Gesetzes Gebührenfreiheit besteht und eine Erstattung von Auslagen nicht stattfindet.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2000 - 1 Ta 10/00

    Kostenerstattungsanspruch bei erfolgloser Beschwerde im

    Der Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.1976 - 1 BvR 604/72 (NJW 1977, 145) führt nicht weiter, da dieser nicht unmittelbar einschlägig ist.
  • OLG Karlsruhe, 23.11.1999 - 16 WF 127/99

    Zur Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Verfahren der sofortigen

    Es liegt im Gegenteil näher, davon zu sprechen, daß das Vergütungsfestsetzungsverfahren unentschieden ausgegangen ist (so wörtlich: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1976 - 1 BvR 604/72 - NJW 1977, 145).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2001 - 3A W 8/01

    Vergütungsfestsetzungsverfahren Aufwendungen Erstattungsfähigkeit Honorarklage

    Doch selbst wenn man auch in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Anwalt von vornherein mit außergebührenrechtlichen Einwendungen rechnet, es für angemessen erachtet, dass er gleichwohl zunächst ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 19 BRAGO einleitet, so erwächst in diesem Verfahren vor dem Rechtspfleger weder dem Antragsteller noch dem Antragsgegner ein Erstattungsanspruch, wenn der Antrag zurückgewiesen wird (vgl. BVerfG NJW 1977, 145; Hansens, die gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts gegen den eigenen Mandanten NJW 1989, 1131 ff, 1134).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 143/79

    Beginn der Unterbrechung einer Verjährung - Anforderungen an Verwirkung einer

    Es handelt sich auch nicht um ein kontradiktorisches, sondern um ein auf Antrag des Rechtsanwalts oder auch des Mandanten eingeleitetes objektives Verfahren (vgl. BVerfG NJW 1977, 145 [BVerfG 24.09.1976 - 1 BvR 604/72]).
  • OLG Koblenz, 13.03.1979 - 14 W 79/79
    Wird die Festsetzung der Anwaltsgebühren wegen nichtgebührenrechtlicher Einwendungen abgelehnt, so findet eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht statt (Ergänzung zu BVerfG NJW 77, 145).
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