Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.06.1976 - 15 W 195/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,3186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 22.11.1976 - 2/24 S 86/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,3268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 538
- MDR 1977, 496
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. …
Gegen diesen Gerichtsstand kann der Nichtigkeitskläger nicht unter Berufung auf das Landgericht Frankfurt (NJW 1977, 538) einwenden, § 22 ZPO sei bei einem überregionalen Massenverein wie einer arbeitsrechtlichen Gewerkschaft nicht anwendbar. - BGH, 26.10.1979 - I ARZ 413/79
Klagen von Industriegewerkschaften gegen ihre Mitglieder auf Zahlung von …
Das Amtsgericht in Frankfurt hält sich als Wahlgerichtsstand nach § 35 ZPO nicht für zuständig; die Klägerin als Industriegewerkschaft könne sich nicht auf den besonderen Gerichtsstand der Mitgliedschaft nach §§ 17, 22 ZPO berufen, weil § 22 ZPO im Falle der Klage eines großen, mitgliedstarken, überregionalen Vereins gegen ein Mitglied nicht mehr anwendbar sei (so LG Frankfurt, Beschluß v. 22.11.76 - 2124 S 86/76 - NJW 77, 538). - BGH, 26.10.1979 - I ARZ 518/79
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH - Geltung des besonderen …
Das Amtsgericht in Frankfurt hält sich als Wahlgerichtsstand nach § 35 ZPO nicht für zuständig; die Klägerin als Industriegewerkschaft könne sich nicht auf den besonderen Gerichtsstand der Mitgliedschaft nach §§ 17, 22 ZPO berufen, weil § 22 ZPO im Falle der Klage eines großen, mitgliedstarken, überregionalen Vereins gegen ein Mitglied nicht mehr anwendbar sei (so LG Frankfurt, Beschluß v. 22.11.76 - 2124 S 86/76 - NJW 77, 538).