Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.09.1977 - 2 WF 44/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3532
OLG Frankfurt, 27.09.1977 - 2 WF 44/77 (https://dejure.org/1977,3532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.09.1977 - 2 WF 44/77 (https://dejure.org/1977,3532)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. September 1977 - 2 WF 44/77 (https://dejure.org/1977,3532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,3532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortsetzung einer Ehe als unzumutbare Härte; Beibehaltung des formalen Bands der Ehe als Bezugspunkt bei der Beurteilung des Vorliegens einer unzumutbaren Härte; Faktische Beibehaltung des Verschuldensprinzips bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 26.03.1979 - 3 WF 9/79

    Fortsetzung einer Ehe als unzumutbare Härte; Pflicht zur regelmäßigen

    Nimmt man den Gesetzeszweck hinzu, reicht auch ein Fehlverhalten, das nach früherem Recht als Eheverfehlung im Sinne der §§ 42, 43 EheG eine sofortige Ehescheidung rechtfertigte, nach geltendem Recht nicht mehr aus (so die ständige Rechtsprechung des Senats, ferner der hiesige 4. Familiensenat in 4 WF 370/77 - Beschluß vom 15.11.1977; OLG Düsseldorf, FamRZ 1977, 804; OLG Bremen a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW 1978, 169; OLG Bamberg in UF 17/77 - Urteil vom 12.1.1978; OLG Braunschweig in 2 UF 54/77 - Urteil vom 14.4.1978; OLG Köln in 21 WF 180/77 - Beschluß vom 5.9.1977; OLG Nürnberg in 7 UF 59/77 - Urteil vom 18.10.1977; anderer Ansicht: OLG Schleswig, NJW 1978, 51/53; OLG Karlsruhe, NJW 1978, 53; wohl auch OLG Stuttgart, NJW 1978, 275).
  • OLG Frankfurt, 23.02.1978 - 2 WF 2/78

    Fortsetzung der Ehe als Aufrechterhaltung des formellen ehelichen Bandes ;

    Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 27.9.1977 (NJW 78, Seite 169) auf den Standpunkt gestellt, daß auf Grund des offensichtlichen Ausnahmecharakters der Vorschrift und aus ihrem Zusammenhang mit § 1565 Abs. 1 BGB mit "Fortsetzung der Ehe" in diesen Sinne nur die Aufrechterhaltung des formellen ehelichen Bandes bis zum Ablauf eines Trennungsjahres verstanden werden kann, wenn sich das in § 1565 Abs. 2 offenbar vorausgesetzte Scheitern der Ehe auch nach außen hin genügend objektiviert hat.
  • OLG Frankfurt, 25.01.1978 - 2 WF 93/77

    Beurteilung des Anspruchs auf das Armenrecht anhand der Erfolgsaussichten der

    Der Senat hat bereits in mehreren Beschlüssen (vom 27.9.1977, Az.: 2 WF 44/77 = 78 F 522/77 AG Kassel und vom 14.11.1977 Az.: 2 WF 70/77 = 77 F 596/77 AG Kassel sowie vom 13. Dezember 1977, Az.: 2 WF 79/77 = 76 F 941/77 AG Kassel) entschieden, daß ein Verhalten des anderen Ehepartners, das im Sinne des früheren § 43 EheG als schwere Eheverfehlung zu werten war, allein nicht ausreicht, um das Abwarten der einjährigen Trennungsfrist für den scheidungswilligen Teil zu einer unzumutbaren Härte werden zu lassen.
  • OLG Frankfurt, 25.01.1978 - 2 UF 93/77

    Scheidung einer Ehe; Schwere Eheverfehlungen; Vorausssetzungen der Trennung von

    Der Senat hat bereits in mehreren Beschlüssen (vom 27.9.1977, Az.: 2 WF 44/77 = 78 F 522/77 AG Kassel und vom 14.11.1977 Az.: 2 WF 70/77 = 77 F 596/77 AG Kassel sowie vom 13. Dezember 1977, Az.: 2 WF 79/77 = 76 F 941/77 AG Kassel) entschieden, daß ein Verhalten des anderen Ehepartners, das im Sinne des früheren § 43 EheG als schwere Eheverfehlung zu werten war, allein nicht ausreicht, um das Abwarten der einjährigen Trennungsfrist für den scheidungswilligen Teil zu einer unzumutbaren Härte werden zu lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht