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   BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77   

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https://dejure.org/1977,830
BGH, 29.09.1977 - 4 ARs 16/77 (https://dejure.org/1977,830)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1977 - 4 ARs 16/77 (https://dejure.org/1977,830)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1977 - 4 ARs 16/77 (https://dejure.org/1977,830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Auslieferungshaft - Zulässigkeit der Auslieferung - Zustimmungserklärung der spanischen Regierung zur Weiterlieferung des Verfolgten - Spezialitätsvorbehalt der spanischen Regierung - Zweck des gerichtlichen Verfahrens im Fall der Zulässigkeitsprüfung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 266
  • NJW 1978, 504
  • MDR 1978, 68
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 155/06

    Gebot der Verfahrensbeschleunigung bei Auslieferungshaft

    Nach dem bisherigen Verfahrensablauf gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Auskünfte und Ermittlungen, die das Kammergericht mit seinem Beschluss vom 20. Dezember 2005 angefordert hat, in Zukunft verweigert oder verzögert würden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1977 - 4 ARs 16/77 -, BGHSt 27, 266).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 ARs 13/21

    Anrufung des Bundesgerichtshofs im Auslieferungsverfahren

    Zweck des gerichtlichen Verfahrens über die Zulässigkeit der Auslieferung ist es festzustellen, ob alle gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen für die Auslieferung erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1977 ? 4 ARs 16/77, BGHSt 27, 266, 269).
  • BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22

    Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch

    Dies gilt sowohl mit Blick auf den Zweck des gerichtlichen Verfahrens über die Zulässigkeit der Auslieferung der auf die Feststellung der Erfüllung aller gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen für die Auslieferung gerichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1977 - 4 ARs 16/77, BGHSt 27, 266, 270), als auch wegen der dem ersuchenden (Mitglieds-)Staat einzuräumenden Möglichkeit, seinen Justizvollzug an die maßgebliche Rechtsprechung des EGMR und EuGH anzupassen (vgl. Schomburg/Lagodny/Riegel, aaO, § 32 Rn. 20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2017 - Ausl 301 AR 54/17, juris Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    Bereits eine solche bedingte Zulässigerklärung hält der Senat aber für unvereinbar mit BGHSt 27, 266 (269).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2010 - 3 Ausl 75/10

    Unverhältnismäßigkeit der Auslieferungshaft bei geringer Tatbedeutung und

    Die Anordnung der Auslieferungshaft, die ebenso wie die Untersuchungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützte Recht auf persönliche Freiheit darstellt, muss von den überwiegenden Belangen des Gemeinwohls zwingend geboten sein (vgl. Senat NJW 1991, 3105 mwN; BVerfGE 61, 28 f; BGH NJW 1978, 504; OLG Hamm StV 1997, 652; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner , IRG, 4. Aufl., § 24 Rdnr. 7 ff. mwN).
  • OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05

    Auslieferung: Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils; Aufnahme von

    1/05 = NJW 2005, 1522, 1523 hat der Senat für § 80 Abs. 1 IRG i.d.F. des EuHbG eine "bedingte Zulässigerklärung" für unvereinbar mit BGHSt 27, 266 (269) gehalten und auch ein in Aussicht gestellte "Begleitschreiben" der Bewilligungsbehörden nicht genügen lassen (a.A. z.B. OLG Karlsruhe NJW 2005, 838), sondern eine ausdrückliche und völkerrechtlich verbindliche Zusicherung des ersuchenden Staats für erforderlich gehalten.
  • OLG Celle, 16.02.2005 - 1 ARs 1/05

    Sicherstellung einer Rücküberstellung bei Auslieferungsersuchen in Form eines

    Sofern das Oberlandesgericht Stuttgart unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.9.1977 (Az: 4 ARs 16/77) darauf abstellt, die Entscheidung über die Auslieferung könne nicht mit einer Bedingung verknüpft werden, steht dies der hier vertretenen Auffassung zunächst nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ausl 506/98

    Aufrechterhaltung des außer Vollzug gesetzten Auslieferungshaftbefehls

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, daß das Prinzip der Verhältnismäßigkeit auch bei Anordnung und Vollstreckung der Auslieferungshaft zu beachten ist (vgl. u. a. BVerfGE 61, 28; BGH NJW 1978, 504; Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl., 1998, § 24 IRG Rn. 7 ff. mit weiteren Nachweisen; aus der Rechtsprechung des Senats siehe Beschluß vom 18. August 1997 - (2) 4 Ausl.
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 4 AuslA 23/04

    Auslieferungshaft; Auslieferungshaftbefehl; Aufhebung; Verhältnismäßigkeit,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit auch bei Anordnung und Vollstreckung der Auslieferungshaft zu beachten ist (vgl. u.a. BVerfGE 61, 28; BGH NJW 1978, 504; Schomburg/Lagodny, IRG, 4. Aufl., § 24 IRG Rn. 7 ff. mit weiteren Nachweisen; aus der Rechtsprechung des Senats siehe Beschluss vom 18. August 1997 - (2) …
  • OLG Hamm, 28.08.1997 - 4 Ausl 20/97

    Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls, Unverhältnismäßigkeit der weiteren Haft

    Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist bei Anordnung und Vollstreckung der Auslieferungshaft zu beachten (BVerfGE 61, 28; BGH NJW 1978, 504).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 Ausl 89/99

    Prüfungsmaßstab für die Aufrechterhaltung eines Auslieferungshaftbefehls;

  • BFH, 24.03.1987 - I B 111/86
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