Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.04.1978 - V TH 4/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3552
VGH Hessen, 28.04.1978 - V TH 4/78 (https://dejure.org/1978,3552)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.04.1978 - V TH 4/78 (https://dejure.org/1978,3552)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. April 1978 - V TH 4/78 (https://dejure.org/1978,3552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,3552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 24.09.1986 - 5 UE 704/85

    Abfallbeseitigungsrecht: Ausschlachtung von Autowracks, Bestandsschutz von

    Wurde die Altanlage ohne die nach früherem Recht erforderliche Genehmigung betrieben, so vermittelt ihre materielle Rechtmäßigkeit nur dann abfallrechtlichen Bestandsschutz, wenn nach dem jeweiligen Recht zwischen formeller und materieller Rechtmäßigkeit unterschieden werden kann (Fortführung von VGH Kassel, 1978-04-28, V TH 4/78, ESVGH 28, 158 im Hinblick auf BVerwGE 66, 298).

    Die Gültigkeit der vorher geltenden wie der neu in Kraft gesetzten Legalisierungsbestimmungen bleibt von einer Anzeige im Sinne des § 9 Abs. 1 AbfG völlig unberührt (Hess. VGH, Beschluß vom 28. April 1978 - V TH 4/78 - ESVGH 28, 157 - NJW 1979 S. 178; Hösel/v. Lersner KZ.

  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Ermessensreduzierung; Marktzulassung;

    Dies entspricht zwar in der Regel der Billigkeit, wenn die Beiladung zu Unrecht erfolgt ist (vgl. Schmidt, in: Eyermann, VwGO , 14. Aufl. 2014, § 162 VwGO , Rn. 18; Hess. VGH , Beschluss vom 28.04.1978 - V TH 4/78 -, NJW 1979, 178 (181)).
  • VGH Bayern, 25.11.2005 - 20 C 05.3058

    außergerichtliche Kosten eines zu Unrecht Beigeladenen; Antrag auf Beiladung

    Zwar ist in der genannten Vorschrift auch die Belastung der Staatskasse vorgesehen und wird in Literatur und Rechtsprechung vertreten, "im Regelfall" komme dies bei einer zu Unrecht erfolgten Beiladung in Betracht (BFH vom 27.1.1982 NVwZ 1983, 63; BayVGH vom 14.2.1974 BayVBl 1974, 310; BayVGH vom 9.11.1984 BayVBl 1985, 277; BayVGH vom 18.2.1997 NVwZ-RR 1998, 389; HessVGH vom 28.4.1978 NJW 1979, 178; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, RdNr. 24 zu § 162).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht