Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.01.1980

Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79   

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https://dejure.org/1979,877
BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79 (https://dejure.org/1979,877)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1979 - 5 StR 337/79 (https://dejure.org/1979,877)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 5 StR 337/79 (https://dejure.org/1979,877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Fehlerhafte Wahl und Teilnahme von Hilfsschöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 42 Abs. 1 Nr. 2, § 77 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 144
  • NJW 1980, 1175
  • MDR 1980, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79
    Die Errichtung oder Aufhebung eines Gerichtes oder die Verlegung seines Sitzes bedarf eines Gesetzes,(BVerfGE 2, 307, 316 f [BVerfG 10.06.1953 - 1 BvF 1/53]; 24.155.166).
  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79
    Die Wahl der Hilfsschöffen, die nicht aus dieser Vorschlagsliste gewählt worden sind, ist ungültig (BVerfG 31.181.183; BGHSt 26, 393, 395) [BGH 07.09.1976 - …
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 44 Abs. 1 VwVfG): So wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181, 184), oder wenn die Vertrauenspersonen von einem unzuständigen Gremium und deshalb nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37, 39, 40); ferner wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (BGHSt 26, 393, 395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) wählt.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79] ausgeführt hat, durfte der Schöffenwahlausschuß dieses Amtsgerichts die Hilfsschöffen nur aus den Vorschlagslisten seines Bezirks wählen.

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Eine Wahl von Personen aus einer anderen Liste ist ungültig (BGHSt 26, 393, 395; 29, 144, 148) [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79].

    Jede Einzelwahl eines Schöffen durch den Schöffenwahlausschuß ist eine für sich zu betrachtende Entscheidung (BGH Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 - S. 5 f; BGHSt 29, 144, 148 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79], dort Ziff. 3).

  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

    Ein solcher Mangel liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181/184), oder wenn die Vertrauenspersonen des Schöffenwahlausschusses (vgl. § 40 GVG) nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37/39 f.); ferner, wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (vgl. BGHSt 26, 393/395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144) wählt.
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von den Fällen, in denen Personen gewählt wurden, die nicht zur Wahl bereitstanden (etwa, weil sie als Jugendschöffen aus der für Erwachsenenschöffen bestimmten Liste gewählt wurden, BGHSt 26, 393, oder weil sie den Listen anderer Amtsgerichte entnommen wurden, BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) oder in denen der Schöffenwahlausschuß falsch gewählt oder besetzt war (BGHSt 20, 37; BVerfGE 31, 181; andererseits BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206) oder die Bestellung der Schöffen durch das Los erfolgte (BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]).
  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste -

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  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 159/80

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts bei Einsetzung von Schöffen

    Der Schöffenwahlausschuß eines Amtsgerichts ist nicht befugt, Hifsschöffen aus den Vorschlagslisten anderer Amtsgerichte zu wählen (Urteil des Senats vom 4. Dezember 1979 - 5 StR 337/79 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, mitgeteilt in MDR 1980, 242 = JR 1980, 85).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5659
BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - 3 ARs 2/80, 2 AR 266/79 (https://dejure.org/1980,5659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - Zur Frage der Beschwerdezuständigkeit bei einem Überwachungsverfahren - Überwachungsmaßnahmen als Bestandteil des Strafverfahrens - Vorrang des Bedürfnisses nach schneller Abwicklung der Überwachungsvorgänge unter dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 196
  • NJW 1980, 1175
  • MDR 1980, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • Drs-Bund, 01.09.1975 - BT-Drs 7/4005
    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80
    Das Überwachungsverfahren ist zwar, entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart, Teil des Strafverfahrens, da es (vgl. die Begründung des Reg. Entw. eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches u.a. BT-Drucks. 7/4005, S. 12) im weiteren Sinne dem Zweck der Untersuchungshaft sowie der Sicherung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung dient; daß es darüber hinaus auch dazu dient, die Fortsetzung einer kriminellen Tätigkeit zu verhindern, ändert daran nichts.

    Damit räumt das Gesetz im Hinblick auf das Bedürfnis nach schneller Abwicklung der Überwachungsvorgänge dem Gesichtspunkt der Ortsnähe Vorrang ein gegenüber dem einer besonderen Sachkunde, der etwa für die Einschaltung eines Richters des Oberlandesgerichts hätte sprechen können (vgl. BT-Drucks. 7/4005 S. 23 f).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80
    Dies aber sind Kriterien, die neben dem - hier nicht völlig eindeutigen - Wortlaut zur Auslegung von Gesetzesvorschriften heranzuziehen sind (BVerfGE 11, 126, 129; 20, 238, 253; 22, 28, 37; 35, 263, 279 und 48, 246, 256; BGHSt 8, 295, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55]; 11, 52, 53 und NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - 3 ARs 2/80
    Dies aber sind Kriterien, die neben dem - hier nicht völlig eindeutigen - Wortlaut zur Auslegung von Gesetzesvorschriften heranzuziehen sind (BVerfGE 11, 126, 129; 20, 238, 253; 22, 28, 37; 35, 263, 279 und 48, 246, 256; BGHSt 8, 295, 298 [BGH 24.11.1955 - 3 StR 360/55]; 11, 52, 53 und NJW 1975, 1844 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]).
  • BGH, 29.01.1998 - 1 StR 511/97

    BGH billigt polizeiliche Videoüberwachung eines Beschuldigten

    Entscheidend für die Auslegung eines Gesetzes ist jedoch der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 8, 294, 298; ferner BGHSt 29, 196, 198; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 1 Rdn. 10 a).
  • OLG Hamm, 08.06.1995 - 3 Ws 248/95

    Führungsaufsicht, Gesamtfreiheitsstrafe, Einzelstrafe

    Zwar kommt es bei der Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung nicht allein auf deren Wortlaut an; maßgeblich ist vielmehr der in der fraglichen Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 79, 106 (121); BGHSt 29, 196 (198)).
  • BayObLG, 09.02.1989 - RReg. 3 St 4/89

    Verletzung; Rechtspflicht; Abbruch; Behandlung ; Verurteilter;

    Wegen des nach seiner Entstehungsgeschichte eng auszulegenden Wortlautes von § 35 Abs. 3 BtMG ist für eine Auslegung aufgrund des allgemeinen Zweckes der Norm kein Raum (BGHSt 29, 196 [198]).
  • BGH, 17.02.1983 - 1 StR 813/82

    Einziehung von Schriften im selbstständigen Verfahren zu Sicherungszwecken nach

    Maßgebend für den Inhalt einer gesetzlichen Regelung ist der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. BGHSt 26, 156, 159, 160 [BGH 24.06.1975 - 1 StR 210/75]; 29, 196, 198).
  • BGH, 23.12.1981 - 3 StR 345/81

    Nachprüfung eines Urteils auf Verfahrensfehler wegen einer möglichen fehlerhaften

    In seiner Entscheidung BGHSt 29, 196, 199 hat der Senat die Frage, ob § 148 a Abs. 2 Satz 1 StPO auch für die Richter der Beschwerdeinstanz gilt, ohne abschließende Prüfung offengelassen, weil es damals auf sie nicht ankam.
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