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   BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78   

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https://dejure.org/1979,1117
BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78 (https://dejure.org/1979,1117)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1979 - II ZR 219/78 (https://dejure.org/1979,1117)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1979 - II ZR 219/78 (https://dejure.org/1979,1117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ende des Dienstverhältnisses des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Commandit Gesellschaft (GmbH & Co. KG) mit Konkurseröffnung - Anspruch auf Rückzahlung entnommener ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 209
  • NJW 1980, 595
  • ZIP 1980, 46
  • MDR 1980, 288
  • DNotZ 1980, 311
  • DB 1980, 151
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68

    Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens

    Auszug aus BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78
    Diese Beurteilung ist alleinige Sache des Tatrichters und kann im Revisionsrechtszuge nicht nachgeprüft werden; sie hält sich im übrigen, was die Revision bei ihren Ausführungen nicht berücksichtigt, an den Rechtsgrundsatz, daß wegen der in der Einmann-GmbH bestehenden Gefahr einer Verschleierung der wahren Rechtsverhältnisse strenge Anforderungen an den Beweis eines vom Alleingesellschafter mit sich selbst zu seinen Gunsten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts zu stellen sind (BGHZ 56, 97, 104/5).
  • BGH, 01.12.1969 - II ZR 224/67

    Gehaltserhöhung eines Geschäftsführers - Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus BGH, 25.06.1979 - II ZR 219/78
    Der Beklagte war zwar GmbH-Geschäftsführer, aber sein Anstellungsvertrag war nach dem unstreitigen Vertrag vom 11. Mai 1967 - rechtlich zulässig (SenUrt. v. 1.12.69 - II ZR 224/67 = LM HGB § 109 Nr. 7 unter II 2 a) - mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen; diese schuldete daher das Gehalt.
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 18/03

    Nachschieben von Gründen für die außerordentlich Kündigung des Geschäftsführers

    Entsprechendes hat der Senat (BGHZ 75, 209) bereits zu § 22 KO entschieden.

    Mit der Bestellung des Beklagten zum Insolvenzverwalter ist die Kündigungsbefugnis der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG) auf ihn übergegangen (vgl. § 113 InsO sowie - zu § 22 KO - Senat, BGHZ 75, 209).

  • BGH, 29.01.1981 - II ZR 92/80

    GmbH-Geschäftsführer - Kündigungsfrist

    Nach Eröffnung des Konkursverfahrens war der Beklagte als Konkursverwalter aber gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 KO berechtigt, das in seinem Fortbestand durch den Konkurs nicht berührte Dienstverhältnis (vgl. BGHZ 75, 209) unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen.
  • OLG Hamm, 29.03.2000 - 8 U 156/99

    Kündigung des Gesellschafter-Geschäftsführers durch den Insolvenzverwalter

    Dies gilt auch deshalb, weil sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage (vgl. BGH NJW 1980, 595) - soweit ersichtlich - keine Änderung eingestellt hat.

    Insoweit kann dahinstehen, ob in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter ist, die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung unter leichteren Voraussetzungen angenommen werden können als in anderen Fällen (so wohl BGH NJW 1980, 595, 596).

  • FG Köln, 16.08.2000 - 11 K 4199/96

    Pensionsrückstellung - Dienstbeginn des GmbH-Geschäftsführers bei Umwandlung

    Insofern treffe es nicht zu, daß ein Geschäftsführer immer nur bei der GmbH und nicht bei der KG angestellt werden könne (vgl. auch BGH-Urteil vom 25.6.1979 II ZR 219/78, NJW 1989, 595 ).
  • OLG Hamm, 02.06.1986 - 8 U 298/85

    Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigung im Konkursverfahren

    Selbst für den Alleingesellschafter hält der BGH die Anwendung des § 22 KO auf das Dienstverhältnis des Geschäftsführers für zulässig (BGHZ 75, 209, 211).
  • OLG Hamm, 27.01.1992 - 8 U 200/91

    Gesellschaftsrecht; Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers im Konkurs

    Der BGH hat in seiner Entscheidung BGHZ 75, 209 = DRsp IV (438) 144 a in Auseinandersetzung mit dem Schrifttum ausgeführt, auch der Dienstvertrag eines Alleingesellschafters zu »seiner« GmbH sei nach § 22 KO zu kündigen; denn anderenfalls werde die Existenz eines Dienstverhältnisses zwischen einem Alleingesellschafter und der rechtlich selbständigen GmbH, das sonst anerkannt werde, konkursrechtlich geleugnet.
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