Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.10.1981

Rechtsprechung
   BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80   

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BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80 (https://dejure.org/1981,1192)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1981 - VI ZR 32/80 (https://dejure.org/1981,1192)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1981 - VI ZR 32/80 (https://dejure.org/1981,1192)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers und zum Familienprivileg im Sozialversicherungsrecht - Rechtlage nach der RVO kurz vor Einführung des SGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einräumnung eines "Quotenvorrechts" für den Sozialversicherungsträger nach § 1542 Reichsversicherungsordnung (RVO) - Neuregelung durch Änderung der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes - Forderungsübergang nach § 1542 Reichsversicherungsordnung (RVO) - Anrechnung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1542
    Annahme eines Quotenvorrechts des Sozialversicherungsträgers vor gesetzlicher Neuregelung

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 830 (Ls.)
  • MDR 1981, 662
  • VersR 1981, 675
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Allerdings unterliege das von einer gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 201 ff RVO zum Ausgleich der Beerdigungskosten gezahlte Sterbegeld grundsätzlich dem Forderungsübergang nach § 1542 RVO, indes sei der Übergang nach der Rechtsprechung (BGHZ 41, 79) in entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG ausgeschlossen, wenn sich der Ersatzanspruch des Geschädigten gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen richte.

    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Ansprüche aus § 1542 RVO (s. BGHZ 41, 79; 43, 72, 77) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Anspruch des Geschädigten gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen handelt.

  • OLG Nürnberg, 28.09.1977 - 4 U 63/77
    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Das Berufungsgericht verkennt in seiner Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg in VersR 1978, 774, daß es sich bei jener Entscheidung darum handelt, daß der Schädiger der Witwe, die gemäß §§ 846, 254 Abs. 1 BGB nur eine Quote ihres Unterhaltsersatzanspruchs erhält, die von ihr erzielten Einkünfte insoweit belassen muß, als sie sie zur Deckung der nicht zu ersetzenden Quote benötigt (vgl. dazu BGHZ 16, 265, 275 und Urteil vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Er hat dann nochmals in seinem Urteil vom 29. November 1977 (BGHZ 70, 67, 70) erklärt, die Lösung der Frage sei eine an sich dem Gesetzgeber vorbehaltene Aufgabe, bis dahin spreche viel dafür, aus Gründen der Rechtskontinuität und der Rechtssicherheit an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten.
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63

    Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Ansprüche aus § 1542 RVO (s. BGHZ 41, 79; 43, 72, 77) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Anspruch des Geschädigten gegen einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen handelt.
  • BGH, 14.11.1958 - VI ZR 240/57
    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Soweit die DAK Sterbegeld gezahlt hat, ist der Ersatzanspruch der Klägerin somit nach § 1542 RVO auf sie übergegangen (einhellige Meinung; s. Senatsurt.v. 14. November 1958 - VI ZR 240/57 = VersR 1959, 231, 232).
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74

    Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Wie der Senat im Urteil vom 18. Januar 1977 (VI ZR 250/74 = VersR 1977, 427), wenn auch zu §§ 122, 87 a BBG entschieden hat, dient das Sterbegeld demselben Zweck wie die Beerdigungskosten.
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 240/74

    Schadensminderungspflicht einer arbeitsfähigen, kinderlosen Witwe eines getöteten

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Das Berufungsgericht verkennt in seiner Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg in VersR 1978, 774, daß es sich bei jener Entscheidung darum handelt, daß der Schädiger der Witwe, die gemäß §§ 846, 254 Abs. 1 BGB nur eine Quote ihres Unterhaltsersatzanspruchs erhält, die von ihr erzielten Einkünfte insoweit belassen muß, als sie sie zur Deckung der nicht zu ersetzenden Quote benötigt (vgl. dazu BGHZ 16, 265, 275 und Urteil vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    So hat der Senat schon im Urteil vom 28. Februar 1961 (VI ZR 114/60 = VersR 1961, 628) darauf hingewiesen, daß mit beachtlichen Gründen de lege ferenda der Versagung dieses Quotenvorrechts das Wort geredet werde.
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Trotz der Zunahme der kritischen Stimmen und der Gewichte ihrer Gründe hat der Senat im Urteil vom 29. Oktober 1968 (VI ZR 280/67 = VersR 1968, 1182 = NJW 1969, 98) unter eingehender Erörterung des Problems seine Rechtswirksamkeit bejaht, jedoch hinzugefügt, er sehe sich im Hinblick darauf, daß eine Klarstellung der streitigen Frage im Gesetzgebungswege vorbereitet wurde (Reform des 5. Buches der RVO: Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensrechtlicher Vorschriften von 1967), nicht in der Lage, seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zu ändern.
  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80
    Das Berufungsgericht verkennt in seiner Bezugnahme auf das Urteil des OLG Nürnberg in VersR 1978, 774, daß es sich bei jener Entscheidung darum handelt, daß der Schädiger der Witwe, die gemäß §§ 846, 254 Abs. 1 BGB nur eine Quote ihres Unterhaltsersatzanspruchs erhält, die von ihr erzielten Einkünfte insoweit belassen muß, als sie sie zur Deckung der nicht zu ersetzenden Quote benötigt (vgl. dazu BGHZ 16, 265, 275 und Urteil vom 6. April 1976 - VI ZR 240/74 - VersR 1976, 877, 878 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 177/76

    Anrechnung des Sterbegeldes auf den Anspruch auf Ersatz entgangenen Unterhalts

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der

    Daß bei Bejahung des Forderungsübergangs die Ersatzforderung wegen dieses Schadenspostens angesichts der Höhe der Witwenrente und des Quotenvorrechts der LVA (dazu vgl. Senat VersR 1981, 675) dieser ganz zusteht, hat offensichtlich auch die Kl. nie bezweifelt.
  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79

    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

    Hiermit hat sich der erkennende Senat zuletzt in seinem Urteil vom 7. April 1981 - VI ZR 32/80 = VersR 1981, 675 auseinandergesetzt, das von dem Berufungsgericht nicht berücksichtigt werden konnte, weil das Berufungsurteil vorher ergangen ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01

    Minderwert bei neuerem Fahrzeug und Nutzungsausfall bei gemischter Nutzung

    Bezieht sich der Ersatzanspruch des Geschädigten auf kongruente und inkongruente Schadenspositionen, so muß der dem Geschädigten verbleibende Betrag für beide gesondert ermittelt werden, weil sich das Quotenvorrecht ebenso wie der Forderungsübergang nach § 67 Abs. 1 VVG nur auf die kongruenten Schäden erstrecken kann (Greger a. a. O., Rdn. 224 mit Hinweis auf BGHZ 25, 340; BGHZ 47, 196 sowie BGH NJW 1982, 830).
  • BGH, 25.02.1986 - VI ZR 229/84

    Anrechnung des von einer Ersatzkasse gezahlten Sterbegeldes

    Denn das aus der Sozialversicherung zu gewährende Sterbegeld ist dem Anspruch der die Kosten der Bestattung tragenden Hinterbliebenen gegen den Schädiger sachlich kongruent (s. Senatsurteile vom 14. November 1958 - VI ZR 240/57 - VersR 1959, 231 und vom 7. April 1981 - VI ZR 32/80 - VersR 1981, 675; einhellige Meinung für viele: Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 1542 Rz. 38 S. 1430 und Seitz, Die Ersatzansprüche aus § 1542 RVO S. 136, 137 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.11.1994 - 19 U 57/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger zur Nachtzeit;

    Erhalten die Erben Sterbegeld eines Sozialversicherungsträgers, ist der gesetzliche Übergang des Schadensersatzanspruches nach § 116 Abs. 1 SGB X zu beachten (vgl. BGH VersR 1981, 675; 1986, 698).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81   

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https://dejure.org/1981,2312
BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81 (https://dejure.org/1981,2312)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1981 - X ZR 2/81 (https://dejure.org/1981,2312)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - X ZR 2/81 (https://dejure.org/1981,2312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 397
  • NJW 1982, 830
  • MDR 1982, 227
  • GRUR 1982, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81
    Sie ist nach ständiger Rechtsprechung auch im Revisionsrechtszug zu beachten (u.a. BGHZ 2, 261 - Tauchpumpensatz; Hesse, Mitt. 1979, 82, 83 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81
    Revisionen in vermögensrechtlichen Streitsachen mit einem Wert der Beschwer von über 40.000,- DM sind, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres statthaft und zulässig; sie bedürfen daneben nicht erst oder zusätzlich eines Annahmeantrags oder einer (positiven) Annahmeentscheidung, um ihre Sachbehandlung zu eröffnen (Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1981 - 1 PBvU 1/79 = BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 24.06.1980 - KZR 12/79

    Zulässigkeit einer Änderung - Revisionsverfahren - Ablehnung der Revisionsannahme

    Auszug aus BGH, 15.10.1981 - X ZR 2/81
    Sie besagt, daß eine Sachentscheidung nicht erfolgt und das angefochtene Urteil rechtskräftig ist (BGH NJW 1981, 55).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Im Patentverletzungsrechtsstreit ist eine Aussetzung nach § 148 ZPO wegen eines anhängigen Patentnichtigkeitsverfahrens auch noch während des Revisionsrechtszugs zulässig (BGH, Beschl. v. 08.10.1957 - I ZR 164/56, GRUR 1958, 75 - Tonfilmwand), weil auch im Revisionsrechtszug jede Änderung der Patentlage zu berücksichtigen ist (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung) und im Falle einer rechtskräftigen Nichtigerklärung des Klagepatents auch eine bisher erfolgreiche Verletzungsklage ohne weiteres abweisungsreif ist (BGH, Beschl. v. 28.03.1963 - Ia ZR 19/63, GRUR 1963, 494 - Rückstrahlerdreieck).

    Dabei galt nach der Rechtsprechung des Senats zu § 554 b Abs. 1 ZPO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, daß die Aussetzung eines Patentverletzungsprozesses im Revisionsverfahren wegen der Vorgreiflichkeit der Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren die Entscheidung über die Annahme der Revision oder deren Ablehnung offen läßt (BGHZ 81, 397 - Verbauvorrichtung).

    Die Aussetzung des Patentverletzungsrechtsstreits nach § 148 ZPO durch den Senat war also vor dessen Entscheidung über die Annahme der Revision zulässig (BGHZ 81, 397, 399 - Verbauvorrichtung).

    Es liegt vielmehr im Sinn der Zulassungsrevision, daß der Senat auch die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO in einem Patentverletzungsrechtsstreit aussetzen kann, obwohl es sich bei dem Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - anders als es beim bisherigen sog. Annahmeverfahren der Fall war (BGHZ 81, 397, 399 - Verbauvorrichtung) - um ein eigenständiges Verfahren handelt, an das sich nur im Falle der Zulassung als weiteres Verfahren das Revisionsverfahren anschließt.

  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 73/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Sicherheit auf Verlangen der Bank

    Soweit die Beklagten auf Grund der Bürgschaftsverträge als Gesamtschuldner verurteilt sind, an die Klägerin 600.000,00 DM nebst 15, 25 % Zinsen seit dem 1. Juni 1981 zu zahlen, ist das Berufungsurteil rechtskräftig geworden (vgl. BGH Beschluß vom 24. Juni 1980 - KZR 12/79 = NJW 1981, 55; BGHZ 81, 397, 398).
  • BAG, 15.05.1984 - 1 ABN 2/84

    Anfechtung des Zulassungsbeschlusses - Beschluß des Bundesarbeitsgerichts -

    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Nichtannahme einer Revision kann nicht geändert werden (BGH NJW 1982, 830).
  • BGH, 31.07.1997 - V ZR 163/96
    Sie kann vor der Entscheidung über die Annahme der Revision, die noch aussteht, getroffen werden (BGHZ 81, 397, 399).
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