Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 27.11.1981 - 1 Ss 706/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 897
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86
Einspruchsverwerfung; Zurückverweisung der Sache
Hierdurch würden Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch in unzulässiger Weise auseinandergerissen (vgl. OLG Stuttgart, NJW 82, 897 [hier: IV (458) 138 a] für den Fall einer Berufungsrücknahme nach Rechtskraft des Schuldspruchs; OLG Hamm, MDR 77, 252 [hier: IV (468) 112 e-f] für den Fall einer Einspruchsrücknahme nach Rechtskraft des Schuldspruchs). - KG, 24.06.2015 - 5 Ws 78/15
Strafverfahren: Teilnahme der Erklärung der Berufungsrücknahme an der Beweiskraft …
Fortan sind die Feststellungen, die dem rechtskräftig gewordenen Berufungsurteil zugrunde liegen, allein verbindlich (vgl. zum Vorstehenden OLG Stuttgart, Urteil vom 27. November 1981 - 1 Ss 706/81 - NJW 1982, 897 f.; siehe zur innerprozessualen Bindungswirkung auch OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 27. März 2009 - 1 Ss Bs 9/09 - juris Rz. 11). - KG, 17.06.2009 - 1 Ss 170/09
Strafverfahren: Beschränkung des Rechtsmittels durch Ausnahme einzelner, den …
Die Dispositionsfreiheit des Rechtsmittelführers reicht nicht soweit, den Strafausspruch oder gar nur einzelne, diesen betreffende Feststellungen von seinem Rechtsmittel auszunehmen (vgl. zu § 318 StPO: OLG Stuttgart NJW 1982, 897 m.w.Nachw.). - KG, 28.05.1997 - 4 Ws 76/97 Denn die Verwerfung einer unbeschränkten Berufung durch das Landgericht stellt keine Bestätigung des in erster Instanz ergangenen Schuldspruchs dar, sondern beruht auf in eigener Verantwortung getroffenen Schuldfeststellungen, die für sich Bestand haben und allein verbindlich sind (vgl. OLG Stuttgart NJW 1982, 897).
Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 26.10.1981 - 5/10 Qs 76/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1982, 897