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BVerwG, 15.07.1983 - 1 D 114.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Disziplinare Relevanz - Intime Beziehungen - Gehobener Beamter - Reinigungskraft - Gewicht einer Verletzung - Amtsverschwiegenheit - Alkoholverbot - Zeugenbeeinflussung - Leitbildfunktion - Vorgesetzter
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.09.1982 - IX VL 45/82
- BVerwG, 15.07.1983 - 1 D 114.82
Papierfundstellen
- NJW 1984, 936
- NVwZ 1984, 313 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 28 U 213/99
Zusicherung der Unfallfreiheit; Anspruch des Käufers eines gebrauchten Pkw auf …
Soweit das Gewährleistungsrecht anwendbar ist, werden nämlich die allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmungen vom Recht der Leistungsstörungen, wozu auch § 281 BGB gehört, verdrängt; das gilt jedenfalls für die Zeit nach Übergabe des Kaufgegenstandes (BGH NJW 1973, 1234; NJW 1979, 33; NJW 1984, 936; NJW 1991, 1048; NJW 1991, 1675;… Palandt-Putzo: a.a.O. vor § 459 BGB, Rz. 2). - BVerwG, 26.03.1985 - 1 D 65.84
Warenhausdiebstahl außerhalb des Dienstes eines Polizeivollzugsbeamten im …
Dienstpflichtverletzungen von Vorgesetzten oder anderen Beamten in hervorgehobenen dienstlichen Stellungen haben deshalb erheblich größere Auswirkungen auf die allgemeine Dienstmoral und das Ansehen des Beamtentums in der Öffentlichkeit als solche von Beamten in untergeordneter Dienststellung (Urteil vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 -NJW 1984, 936> mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.07.1991 - 1 D 72.89
Dienstvergehen wegen Unterhalten einer sexuellen Beziehung zu einer unterstellten …
Nur weil die sexuelle Beziehung der damals betroffenen Personen aufgrund örtlicher und zeitlicher Umstände deutlich dienstbezogen war und nicht das Ergebnis einer näheren gefühlsmäßigen Bindung, hat der Senat in dem auch vom Bundesdisziplinargericht zitierten Urteil vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 - (DÖD 1983, 273 = NJW 1984, 936) eine Pflichtwidrigkeit des Beamten angenommen und ihn deshalb gemaßregelt.
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85
Ungeeignetheit eines Privatschulleiters bei wiederholten sexuellen Verfehlungen
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu solchen Auswirkungen überzeugend folgendes ausgeführt (Urteil vom 15.07.1983, NJW 1984, 936, 937):. - BVerwG, 08.12.1987 - 1 D 85.87 Eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also eine Gehaltskürzung, ist deshalb geboten, um den Beamten künftig zur strikten Einhaltung seiner Pflichten als Vorgesetzter zu bewegen und andere potentielle Täter zu ermahnen (vgl. hierzu Urteile vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 - S. 14 = DÖD 83.273 und vom 24. Februar 1982 - BVerwG 1 D 51.81 - S. 6; vgl. ferner BVerwGE 76, 54).
- BVerwG, 24.06.1987 - 1 D 98.86
Sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen durch einen Zollamtmann - …
In dem durch Urteil vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 - (NJW 1984, 936) abgeschlossenen Verfahren, das zur Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt führte, handelte es sich um einen stellvertretenden Behördenleiter, dem weitere erhebliche Pflichtverletzungen zur Last fielen. - BVerwG, 20.09.1989 - 1 D 81.88
Dienstentfernung eines Beamten - Verurteilung eines Beamten wegen Diebstahls …
Dieser Gesichtspunkt erfordert wegen der darin ruhenden besonderen Gefahren des dienstlichen Versagens von Beamten in gehobenen Stellungen für die Berufsethik und damit das Maß an Pflichterfüllung aller Mitarbeiter im öffentlichen Dienst besonders harte disziplinare Konsequenzen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 76, 54 , 303 , f [BVerwG 27.01.1983 - 2 WD 25/82]erner Urteile vom 24. Februar 1982 - BVerwG 1 D 51.81 -, vom 15. Juli 1983 - BVerwG 1 D 114.82 -und vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 1 D 85.87 - ).