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LG Stuttgart, 12.10.1984 - 6 S 16/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 688
- VersR 1985, 1197
Wird zitiert von ... (3)
- LG Bonn, 21.04.2011 - 14 O 184/10
Zahnarzt darf nicht mit Pauschalpreis für Zahnimplantate werben; Zulässigkeit der …
Der Verbraucher weiß ferner nicht, dass die Vereinbarung eines Pauschalhonorars unwirksam sein kann (vgl. BGH NJW 1992, 746; LG Stuttgart NJW 1985, 688) und es deshalb auch Schwierigkeiten mit der Erstattung durch die Krankenkassen geben kann, weil deren Leistungspflicht nicht weiter geht als die Zahlungsverpflichtung des Versicherten, so dass selbst durch die Begleichung der Rechnung durch den Versicherten kein Erstattungsanspruch ausgelöst wird. - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - L 5 KR 101/98
Krankenversicherung
Es ist daher nicht möglich, zu Gunsten eines Pauschalhonorars ohne Bezug auf das Leistungsverzeichnis der GOÄ die amtliche Gebührenordnung abzudingen (vgl. Brück, Kommentar zur GOÄ, § 2 Anm. 1.1; früher schon LG Stuttgart, NJW 1985, 688). - AG Euskirchen, 26.03.1987 - 4 C 1051/86
Abschluss einer Honorarvereinbarung als höchstpersönliches Geschäft; …
Aus diesem Grund wird auch das Begründungserfordernis für die Rechnung gemäß § 12 II GOÄ bei Überschreitung des Gebührenrahmens nach § 5 GOÄ durch die wirksame Vereinbarung nach § 2 GOÄ ersetzt (LG Stuttgart, NJW 1985, 688 [LG Stuttgart 12.10.1984 - 6 S 16/84] ).