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   OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84   

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https://dejure.org/1985,3396
OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84 (https://dejure.org/1985,3396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.01.1985 - 27 U 156/84 (https://dejure.org/1985,3396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Januar 1985 - 27 U 156/84 (https://dejure.org/1985,3396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Berufung in Sachen Zahlung einer Klagesumme; Fahrlässige Verletzung einer bestehenden Sorgfaltspflicht eines Konkursverwalters gegenüber einer Firma

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 865
  • MDR 1985, 418
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78

    Anwaltsverschulden - Veröffentlichte Entscheidungen - Unkenntnis -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84
    Über die Weiterentwicklung der Rechtsprechung muß er sich durch die Lektüre von Fachzeitschriften informieren (BGH NJW 1979, 877 [BGH 20.12.1978 - IV ZB 115/78] ).
  • BGH, 28.05.1979 - II ZR 85/78

    Widerspruch des Zahlungspflichtigen im Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84
    7 nur den Hinweis, daß der Konkursverwalter im Einzugsermächtigungsverfahren einer vor Konkurseröffnung vorgenommenen Belastung des Kontos des Gemeinschuldners widersprechen darf und verweist zur Frage des Schadensersatzes gegenüber der ersten Inkassostelle auf die Entscheidung des BGH in WM 79, 689.
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84
    Der Konkursverwalter ist daher grundsätzlich an die vom Gemeinschuldner getroffenen Abreden gebunden und muß die bei Eröffnung des Konkursverfahrens bestehende Rechtslage übernehmen (BGH NJW 65, 1585).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 118/71

    Konkursverwalter - Gläubiger - Massegläubiger - Weiterführung des Betriebs -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84
    Das sind neben den Konkursgläubigern die Aus- und Absonderungsberechtigten und die Massegläubiger, auch wenn sie erst durch Handlungen des Konkursverwalters zur Konkursmasse in Beziehung treten (vgl. Mentzel-Kuhn-Uhlenbrock, § 82, Bem. 2 und BGH WM 1973, 556).
  • OLG Bremen, 28.03.1980 - 4 U 138/79

    Verrechnung der Gutschrift mit dem Debetsaldo unter dem Gesichtspunkt eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.01.1985 - 27 U 156/84
    Dementsprechend stand die Gutschrift zugunsten der Bank des Zahlungsempfängers von vornherein unter einer auflösenden Bedingung gleichen Inhalts (vgl. OLG Bremen ZIP 1980, 358 [OLG Bremen 28.03.1980 - 4 U 138/79 (c)] und Canaris, Bankrecht, Rz. 661 a).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Unter der Geltung der Konkursordnung ist in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten worden, ein Konkursverwalter, der Kontobelastungen widerspreche, um den Debetsaldo des Gemeinschuldners zu verringern, sei dem Gläubiger zum Schadensersatz verpflichtet (OLG Hamm NJW 1985, 865, 866 f).

    Er tritt in die bei Verfahrenseröffnung bestehende Rechtslage ein (BGHZ 44, 1, 4; OLG Hamm NJW 1985, 865, 866; ZIP 2004, 814, 815).

  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 27 U 130/03

    Widerspruch des Insolvenzverwalters gegen Lastschriften auf dem Konto des

    Der Insolvenzverwalter kann für die Masse nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen, als sie dem Schuldner bei Eröffnung des Verfahrens zustehen (Bestätigung von Senat, NJW 1985, 865).

    Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie unter Berufung auf die Senatsentscheidung NJW 1985, 865 ihr abgewiesenes Begehren weiterverfolgt.

    Dieser Zweck rechtfertigt jedoch den Widerspruch nicht, weil das Widerspruchsrecht dem Insolvenzverwalter (früher Konkursverwalter) nur in dem Umfang zusteht, wie es schon bei Verfahrenseröffnung zugunsten des Schuldners besteht, was der Senat bereits mit Urteil vom 22.1.1985 (27 U 156/84) entschieden hat (NJW 1985, 865).

    Kritisch zu der angesprochenen Senatsentscheidung NJW 1985, 865 hat sich soweit ersichtlich in jüngerer Zeit nur Stefan T3 geäußert (in Smid, InsO, § 60, Rn 20); aber auch dieser hat sich nicht für ein Widerspruchsrecht des Schuldners selbst vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgesprochen.

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 82/03

    Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zum Widerruf von im

    Unter der Geltung der Konkursordnung ist in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten worden, ein Konkursverwalter, der Kontobelastungen widerspreche, um den Debetsaldo des Gemeinschuldners zu verringern, sei dem Gläubiger zum Schadensersatz verpflichtet (OLG Hamm NJW 1985, 865, 866 f).
  • LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10

    Anforderungen an die Beachtung von Drittrechten durch den Insolvenzverwalter

    Grundsätzlich hat ein Insolvenzverwalter eine gefestigte Literaturmeinung und eine gesicherte höchstrichterliche Rechtsprechung zu kennen und zu beachten (BGH NJW 1983, 1665; OLG Hamm, NJW 1985, 865, 867).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 28/04

    Kann Insolvenzverwalter Belastungsbuchungen verhindern?

    Unter der Geltung der Konkursordnung ist in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten worden, ein Konkursverwalter, der Kontobelastungen widerspreche, um den Debetsaldo des Gemeinschuldners zu verringern, sei dem Gläubiger zum Schadensersatz verpflichtet (OLG Hamm NJW 1985, 865, 866 f).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02

    Schadensersatzanspruch des Neumassegläbigers gegen den Insolvenzverwalter

    Der Verwalter, der unberechtigt fremdes Eigentum zur Masse zieht, handelt fahrlässig, wenn er die Sachlage unzureichend aufklärt (OLG Hamm, NJW 1985, 865, 867; OLG Köln NJW 1991, 2570, 2571).
  • KG, 03.02.1989 - 7 U 3866/88

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gegen einen vollstreckbaren Vergleich

    Während mit der Erinnerung ein fehlerhaftes Vollstreckungsverhalten gerügt werden kann, bekämpft die Vollstreckungsgegenklage den zu vollstreckenden Anspruch selbst (vgl. Geißler, NJW 1985, 865, 869 1. Sp.).
  • KG, 23.11.2004 - 7 U 73/04

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vermögenssicherungs- und ?erhaltungspflicht des

    Er folgt der gegenteiligen Auffassung nicht, die einem (vorläufigen) Insolvenzverwalter die Widerspruchsmöglichkeit nur in dem Maße einräumt, wie sie auch dem Insolvenzschuldner zusteht (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 865, 866 und Urteil vom 11. Dezember 2003 - Aktenzeichen 27 U 130/03; LG Erfurt, NJW-RR 2003, 49; Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Aufl., Rn. 661, 666; Rottnauer, WM 1995, 272, 279; Schimansky/Bunte/Lwowski-van Gelder, Bankrechts-Handbuch, Bd. 1, 2. Aufl., Rn. 11; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis, 6. Aufl., Rn. 3.452f.; Brandes in Münchener Kommentar , InsO, 2001, §§ 60, 61 Rn. 41 m.w.N.; Bork, Zahlungsverkehr in der Insolvenz, 2002, Rn. 247 m.w.N. A.A. Rattunde/Berner, DZWIR 2003, 185ff.).
  • LG Kassel, 06.08.2008 - 4 O 1725/07
    Er tritt in die bei Verfahrenseröffnung bestehende Rechtslage ein (BGH NJW 1965, 1585; OLG Hamm, NJW 1985, 865, 866; ZIP 2004, 814, 815).
  • OLG Köln, 12.03.1992 - 1 U 74/91

    Schadenersatzanspruch des Konkursgläubigers gegen den Konkursverwalter wegen

    Fahrlässig handelt der Konkursverwalter insbesondere dann, wenn er von einer gefestigten Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum abweicht (OLG Hamm NJW 1985, 865, 867; OLG Köln ZIP 1991, 1606, 1607; Jaeger/Weber, § 82 Rdn. 4; Kuhn/Uhlenbruck, § 82 Rdn. 11 e).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.10.2004 - 214 C 228/04

    Recht des Insolvenzverwalters zum Widerspruch gegen eine Lastschrift; Zweck der

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