Rechtsprechung
BGH, 10.10.1985 - 4 ARs 18/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vollstreckung des Restes einer Strafe im Ausland (Türkei) - Fehlende Möglichkeit zur Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
IRG § 71
Vollstreckungshilfe der Türkei
Papierfundstellen
- BGHSt 33, 329
- NJW 1986, 671
- MDR 1986, 71
- NStZ 1986, 77
- StV 1986, 115
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 205/03
Keine Gesamtnichtigkeit formularmäßiger Lohn-/Gehaltsabtretung trotz unwirksamer …
In seiner Entscheidung vom 27.11.1997 (GSZ 1 und 2/97, WM 1998, 227, 229 = NJW 1986, 671 = BGHZ 137, 212) hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs dargelegt, dass jeder Vertrag über die Bestellung fiduziarischer Sicherheiten - und hierzu zählt auch die vorliegende Gehaltsabtretung - auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien ein Treuhandverhältnis begründet. - KG, 31.07.2007 - 1 VAs 38/07
Vollstreckungsübernahme im Ausland: Fortsetzung der Strafvollstreckung im …
Die durch einen anderen Staat übernommene Strafvollstreckung ist Rechtshilfe und dient damit maßgeblich auch der Verwirklichung des innerstaatlichen Strafanspruches (vgl. BGH NStZ 1986, 77).