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   BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 2.85   

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https://dejure.org/1987,2399
BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 2.85 (https://dejure.org/1987,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1987 - 7 C 2.85 (https://dejure.org/1987,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 7 C 2.85 (https://dejure.org/1987,2399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist - Verschulden bei Vertrauen auf normalen Postlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeit - Ballettänzer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - Körperschaftsaufsicht

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 354
  • NVwZ 1988, 250 (Ls.)
  • ZUM 1988, 588
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Insofern geht auch der Hinweis der Revision auf den sozialversicherungsrechtlichen Charakter der Versorgung für die an deutschen Theatern tätigen Bühnenangehörigen (BVerwG Urteil vom 20. Februar 1987 - 7 C 2/85 NJW 1988, S. 354) fehl, weil deren Träger, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen, eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der

    Eine solche Pflicht besteht angesichts der vorhandenen gesetzlichen Regelungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und der - noch darzulegenden - rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung zugunsten der Gemeinden auch bei Aufhebung der Gebührenbescheide nicht; ob in besonderen Ausnahmefällen das von der Beschwerde begehrte Vorgehen zulässig wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zu einem solchen Fall Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 2.85 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 13 S. 1 [2 f.]).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 11 W 22/22

    Verweisung eines Rechtsstreits an die Verwaltungsgerichtsbarkeit; Voraussetzungen

    So verhält es sich bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen im weiteren Sinne wie der Klägerin ebenso wenig wie bei denen im engeren Sinne der kammerfähigen freien Berufe, obgleich die jeweiligen Versicherungsverhältnisses öffentlich-rechtlicher Natur sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1967 - I C 6.65, WKRS 1967, 15101 Rdn. 16 ff.; Urt. v. 20.02.1987 - 7 C 2/85, juris Rdn. 8 f. = BeckRS 1987, 1703; ferner BVerwG, Urt. v. 29.10.1963 - I C 43.62, juris = BeckRS 1963, 105259; Keller aaO).

    Die Beziehungen zwischen der Anspruchstellerin und ihren Versicherten haben öffentlich-rechtlichen Charakter (so explizit BVerwG, Urt. v. 24.10.1967 - I C 6.65, WKRS 1967, 15101 Rdn. 16 ff.; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 20.02.1987 - 7 C 2/85, juris Rdn. 8 f. = BeckRS 1987, 1703).

  • VGH Bayern, 29.07.2005 - 9 ZB 05.737

    Kein Grund für eine Zulassung der Berufung; Satzungsregelungen einer

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung vom 20. Februar 1987 (NJW 1988, 354) ohne weiteres davon aus, dass eine Zusatzversorgungseinrichtung die Voraussetzungen für Versorgungsleistungen abweichend von den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung regeln kann.
  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 186.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit einer

    Eine solche Pflicht besteht angesichts der vorhandenen gesetzlichen Regelungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und der - noch darzulegenden - rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung zugunsten der Gemeinden auch bei Aufhebung der Gebührenbescheide nicht; ob in besonderen Ausnahmefällen das von der Beschwerde begehrte Vorgehen zulässig wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zu einem solchen Fall Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 2.85 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 13 S. 1 ).
  • BVerwG, 02.10.1997 - 1 B 192.97

    Darlegungsanforderungen an eine Beschwerdebegründung wegen einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 2.85 - (Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 13 = NJW 1988, 354) ausgesprochen, daß die Satzung trotz einer mangelhaften Regelung der Anstaltsaufsicht anwendbar ist.
  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 188.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit einer

    Eine solche Pflicht besteht angesichts der vorhandenen gesetzlichen Regelungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und der - noch darzulegenden - rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung zugunsten der Gemeinden auch bei Aufhebung der Gebührenbescheide nicht; ob in besonderen Ausnahmefällen das von der Beschwerde begehrte Vorgehen zulässig wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zu einem solchen Fall Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 2.85 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 13 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 187.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit einer

    Eine solche Pflicht besteht angesichts der vorhandenen gesetzlichen Regelungen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und der - noch darzulegenden - rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung zugunsten der Gemeinden auch bei Aufhebung der Gebührenbescheide nicht; ob in besonderen Ausnahmefällen das von der Beschwerde begehrte Vorgehen zulässig wäre, bedarf keiner Entscheidung (vgl. zu einem solchen Fall Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 2.85 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 13 S. 1 ).
  • VGH Hessen, 14.08.1990 - 11 UE 2092/89

    Zum Begriff der Berufsunfähigkeit in der Versorgungsordnung der Landesärztekammer

    Wegen der Unterschiedlichkeit der Versorgungssysteme können diese Vorschriften regelmäßig für die Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit in den Satzungen berufsständiger Versorgungseinrichtungen nicht herangezogen werden (vgl. etwa BVerwG, NJW 1988, 354; Niesel, Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand: 1. Januar 1990, Rdnr. 2 zu § 1246 RVO).
  • VG München, 26.02.2015 - M 12 K 14.2467

    Überwiegen der Merkmale, die für eine unselbständige Tätigkeit sprechen

    Danach ist Pflichtmitglied jeder Rechtsträger eines Theaters (Theaterunternehmer) nach Maßgabe der Tarifordnung für die deutschen Theater vom 27. Oktober 1937 (Reichsarbeitsblatt 1937 Teil VI S. 1080) - im Folgenden: TO - (vgl. zur Rechtsgültigkeit der Tarifordnung: BVerwG, U. v. 20.2.1987 - 7 C 2/85 - juris; BayVGH, U. v. 25.2.1997 - 9 B 96.2028 - juris).
  • VG München, 16.08.2017 - M 12 K 16.4073

    Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit von Schauspielern

  • VG München, 04.12.2014 - M 12 K 13.4914

    Pflichtmitgliedschaft; Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit;

  • LG Köln, 27.03.2013 - 28 O 514/12

    Unterlassung der Veröffentlichung von Äußerungen des Vorstandschefs eines

  • FG Berlin, 05.05.1998 - 5305/96
  • VG München, 25.04.2013 - M 12 K 12.6210

    Eine Firma, die öffentliche Theateraufführungen gegen einen Festpreis

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