Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1988 - 6 A 88/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rundfunkgebühren; Autoradio; Fahrzeug; Beruflich
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1049
- NZV 1989, 246 (Ls.)
- afp 1989, 602
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.1983 - 2 S 49/83
Gebührenpflicht für Autoradios
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1988 - 6 A 88/87
Gegen eine solche Annahme spricht zunächst der erkennbare gesetzgeberische Zweck dieser Regelung, die Gebührenfreiheit für solche Zweitgeräte auszuschließen, die eine gewinnbringende, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichtete Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters fördern (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 12.8. 1983 Ä 2 S 49/83, S. 8).
- BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte
Sie dienen im Gegensatz zu ausschließlich privat genutzten Autoradios einem anderen Zweck, nämlich einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters (vgl. in diesem Sinne OVG Koblenz, Urteil vom 7. September 1988 - 6 A 88/87 - NJW 1989, 1049). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2002 - 19 A 3540/00
Bereithalten eines Rundfunkgerätes zum Empfang außerhalb der Wohnung; Mitnahme …
- VG Köln, 06.12.2007 - 6 K 1498/06
Streit über die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein Radiogerät in einem …
Siehe BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996 - 6 B 72/95 -, NJW 1996, 1163 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.1988 - 6 A 88/87 -, NJW 1989, 1049 f. - OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 2/22
Bereich, nicht privater; Kraftfahrzeug; Leasing; Mitarbeiterleasing; …
Zweck der Regelung sei es, die Gebührenfreiheit für solche Zweitgeräte auszuschließen, die eine gewinnbringende, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichtete Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters förderten (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.9.1988 - 6 A 88/87 -, NJW 1989, 1049, 1050;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 6.2.1996 - 6 B 72/95 -, NJW 1996, 1163, juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 74/99
Rundfunkgebührenbefreiung: Nutzung zu gewerblichen Zwecken
Im Anschluß an diese Entscheidung hat auch das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 7.9.1988 - 6 A 88/87 -, NJW 1989, 1049, 1050) betont, daß es der gesetzgeberische Zweck dieser Regelung sei, die Gebührenfreiheit für solche Zweitgeräte auszuschließen, die eine gewinnbringende, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichtete Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters fördern.