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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1988 - 1 B 1309/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1988 - 1 B 1309/88 (https://dejure.org/1988,6999)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.05.1988 - 1 B 1309/88 (https://dejure.org/1988,6999)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 1988 - 1 B 1309/88 (https://dejure.org/1988,6999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 56
  • NVwZ 1989, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04

    Arbeitszeit; Altersermäßigung; Pflichtstunden; Lehrer; Hebung der

    So war früher umstritten, ob damit nur Regelungen mit Geltungsanspruch für alle beamtenrechtlichen Verhältnisse gemeint sind (dafür noch OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 1988 - 1 B 1309/88 - NJW 1989, 56 ) oder ob darüber hinaus auch sämtliche nicht einzelfallbezogenen Regelungen erfasst werden sollen, also auch solche, die abstrakt-generell auf eine bestimmte Gruppe von Beamten zielen (so OVG Münster, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 1 A 904/90 - NJW 1994, 1673 ; s.a. Fürst, in: GKÖD § 94 BBG Rn. 4; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, § 94 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1993 - 1 A 904/90

    Deutscher Gewerkschaftsbund ; Einzelgewerkschaften; Öffentlicher Dienst;

    Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse auch dann zu beteiligen, wenn sich die Regelungen lediglich auf bestimmte Gruppen von Beamten (hier: Beamte der Deutschen Bundespost) beziehen (Aufgabe der im Beschluß des Senats vom 11. Mai 1988 - 1 B 1309/88 -, DÖD 1989, 44 = NJW 1989, 56 = ZBR 1989, 22 = ZTR 1988, 280 vertretenen Auffassung).
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