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OLG Stuttgart, 26.02.1992 - 3 Ss 5/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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RBeratG Art. 1 § 1 Abs. 1, § 6, § 8
Papierfundstellen
- NJW 1992, 3051
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 24 U 102/07
Honoraranspruch des Rechtsanwalts - unwirksamer Anwaltsvertrag bei …
Maßgeblich ist, ob der Rechtsassessor in Wahrheit, nämlich in der praktischen Umsetzung der Zusammenarbeit mit der Klägerin nicht weisungsabhängig, sondern von ihr ganz unabhängig und damit der Sache nach völlig selbständig (und dann geschäftsmäßig) fremde Rechtsangelegenheiten besorgt (vgl. OLG Stuttgart NJW 1992, 3051;… Erbs/Kohlhaas/Senge, aaO, § 1 Rn 22 und § 6 Rn 7;… Henssler/Prütting/Weth, aaO Rn 13).Zu einer gegenteiligen Rechtsauffassung veranlasst auch nicht das schon zitierte Urteil des OLG Stuttgart (NJW 1992, 3051).
- BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96
"Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines …
Bei dem gebotenen weiten Verständnis des Angestelltenbegriffs ist nicht entscheidend, welche Rechtsform für die Tätigkeit gewählt wird; maßgebend sind allein die tatsächlichen Umstände des Handelns (vgl. OLG Stuttgart NJW 1992, 3051). - OVG Hamburg, 30.07.2004 - 1 Bs 159/04
Tätigkeitsfeld eines nichtzugelassenen Rechtsanwaltes
Die tatsächlichen Umstände des Einzelfalles, die für die Überprüfung eines möglichen Missbrauchs nach § 6 Abs. 2 RBerG maßgeblich sind (vgl. BGH a.a.O., OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.2.1992, NJW 1992 S. 3051), ergeben keine ausreichend deutlichen Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller hier bei seinem Auftreten gegenüber Behörden und Gerichten in dem erforderlichen Umfang lediglich weisungsgebunden wie ein Angestellter tätig wird. - LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99
Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im …
Bei dem gebotenen weiten Verständnis des Angestelltenbegriffs ist nicht entscheidend, welche Rechtsform für die Tätigkeit gewählt wird; maßgebend sind allein die tatsächlichen Umstände des Handelns (vgl. OLG Stuttgart, NJW 1992, 3051).