Rechtsprechung
OLG Koblenz, 25.03.1994 - 2 U 1573/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AbzG § 1b Abs. 2 § 8
Voraussetzungen für die Unanwendbarkeit des AbzG - Kaufmannseigenschaft
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anwendbarkeit der Schutzvorschriften bei unzutreffenden Angaben des Abzahlungskäufers; Anforderungen an die Erkennbarkeit des Beginns der Widerrufsfrist
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2099
- WM 1994, 2031
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.01.1987 - III ZR 222/85
Umfang der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf; Anwendung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.1994 - 2 U 1573/92
Über die Frage der Unanwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes nach § 8 AbzG entscheidet nicht die tatsächlich vorliegende Kaufmannseigenschaft des Käufers als solche, sondern der bloß formale Gesichtspunkt der Eintragung des Käufers (als Kaufmann) in das Handelsregister; damit fällt auch der (pflichtwidrig) nicht eingetragene Vollkaufmann in den Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes (wie BGH, NJW 1987, 1698 = LM § 1 b AbzG Nr. 14).
- OLG Köln, 25.02.2000 - 6 U 72/99
Widerrufsbelehrung; Fristbeginn
Soweit das OLG Koblenz (NJW 1994, 2099, 2100) die Angabe eines (unmissverständlich angegebenen) Datums als den Beginn der Widerrufsfrist verlangt hat, ist dies ausdrücklich auf die Besonderheiten des Abzahlungsgesetzes gestützt und der Versandhandel ausdrücklich ausgenommen worden.