Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.09.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,197
BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93 (https://dejure.org/1993,197)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1993 - 7 B 190.93 (https://dejure.org/1993,197)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1993 - 7 B 190.93 (https://dejure.org/1993,197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines Berechtigten im Sinne des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 468
  • ZIP 1993, 1907
  • NVwZ 1994, 373 (Ls.)
  • NJ 1994, 134
  • DB 1994, 37
  • DÖV 1994, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es indes nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens; die Frage ist nämlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge nicht erfaßt werden, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (vgl.Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 -, ZIP 1993, 1262, undvom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 -).
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es indes nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens; die Frage ist nämlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge nicht erfaßt werden, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (vgl.Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 -, ZIP 1993, 1262, undvom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 -).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Ist ein Urteil aber auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwaBeschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 7.61

    Anspruch eines Beamten auf Erhöhung seiner Bezüge nach § 71e Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2022 - 5 A 2808/19

    Klage eines Fußballfans gegen Twitter-Nachricht der Polizei erfolgreich

    vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2021 - 2 C 10.20 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 1. November 1993 - 7 B 190.93 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 28. März 1974 - V C 27.73 -, juris, Rn. 5; Breuning, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Juli 2022, § 86 Rn. 35 und § 108 Rn. 17.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Soweit sich diese auf die Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG beziehenden Fragen überhaupt in einem allgemeingültigen Sinne klären lassen (vgl. Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11), lassen sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten, so dass es schon deshalb nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Dies gilt auch bei der Anwendung des § 1 VermG (vgl. u.a. Beschluss vom 1. November 1993 a.a.O. = juris Rn. 3; Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 m.w.N. und vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 16.05 - Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 12).

    Ob und inwieweit abweichend von diesem Grundsatz mit Blick auf einzelne Schädigungstatbestände des § 1 VermG eine Umkehr der Beweislast oder Beweiserleichterungen in Betracht zu ziehen sind, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten (Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11 = juris Rn. 3).

    Ob und inwieweit abweichend von diesem Grundsatz mit Blick auf einzelne Schädigungstatbestände des § 1 VermG eine Umkehr der Beweislast oder Beweiserleichterungen in Betracht zu ziehen sind, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten (Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11 = juris Rn. 3).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Bei Leistungsklagen einschließlich der Verpflichtungsklagen gehen daher, soweit solche Klagen nicht zur Abwehr hoheitlicher Eingriffe dienen, Zweifel zu Lasten der klagenden Partei, wenn die Voraussetzungen für das Bestehen des Anspruchs nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden können (BVerwG 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - NVwZ-RR 1990, 165; 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - ZIP 1993, 1907, 1908; Kopp/Schenke VwGO 14. Aufl. § 108 Rn. 13 ff.; Eyermann/Geiger VwGO 12. Aufl. § 86 Rn. 2a, jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,710
BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92 (https://dejure.org/1993,710)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1993 - 7 C 39.92 (https://dejure.org/1993,710)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1993 - 7 C 39.92 (https://dejure.org/1993,710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe, insbesondere in Fällen der Mittellosigkeit nach vermögensrechtlichen Vorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Rückforderung - Vorrang - Teilentscheidungen - Investitionsvorrang - Quorum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigter; Unternehmensrückgabe; Quorum; Investitionsvorrangsveräußerung; Teilentscheidung; Unternehmensidentität

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 195
  • NJW 1994, 468
  • ZIP 1993, 1819
  • NVwZ 1994, 373 (Ls.)
  • NJ 1994, 40
  • DB 1994, 38
  • DÖV 1994, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Leipzig, 20.08.1992 - I K 343/91
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 20. August 1992 (ZIP 1992, 1587 = VIZ 1992, 485 = ZOV 1993, 370) stattgegeben und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt: Der Feststellungsbescheid sei rechtswidrig, weil das für die Geltendmachung des Rückübertragungsanspruchs erforderliche Quorum nach § 6 Abs. 1 a Sätze 2 und 3 VermG nicht erreicht sei.
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Eine derartige Feststellung kann als selbständige Teilentscheidung im Rahmen eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsverfahrens Bestand haben (vgl. BVerwGE 94, 195 (197) [BVerwG 29.09.1993 - 7 C 39/92]; 95, 155 (163) [BVerwG 24.02.1994 - 5 C 24/92]).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    c) Dass die Berechtigungsfeststellung im Verhältnis zur Rückübertragungsverpflichtung ein Minus darstellt (vgl. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3 und vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 5), begründet noch keine Selbstständigkeit der über die Berechtigungsfrage hinausgehenden Frage des Rückübertragungsanspruchs.
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Voraussetzung ist aber stets, dass eine Teilentscheidung im Sinne einer abschichtenden Teilregelung getroffen wurde, die - wenn sie unangefochten blieb - der Bestandskraft, bei gerichtlicher Überprüfung der Rechtskraft fähig ist (vgl. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3; vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9; vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26 und vom 24. Februar 2010 - BVerwG 8 C 14.08 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 94).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Ein Bescheid des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen, in dem ein Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmens festgestellt wird, enthält zugleich die Feststellung, daß der Inhaber des festgestellten Anspruchs hinsichtlich des zu übertragenden Unternehmens Berechtigter i. S. von § 6 VermG ist (im Anschluß an BVerwG, VIZ 1994, 25).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 29. September 1993 - BVerwGE 94, 195 - enthalten Bescheide, in denen ein Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmens festgestellt wird, zugleich die inzidente Feststellung, daß der Inhaber des festgestellten Anspruchs hinsichtlich des zu übertragenden Unternehmens Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1, § 6 VermG ist.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Denn der Beklagte hat in diesem Bescheid zugleich mit der Anordnung der Rückübertragung des Grundstücks auch die zugrundeliegende Restitutionsberechtigung der Beigeladenen zu 1 festgestellt (vgl. Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3; Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155).

    Mit der investiven Veräußerung des Grundstücks ist lediglich die Anordnung der Rückübertragung entfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 InVorG), während die inzidente Feststellung der Restitutionsberechtigung bestehen blieb (Urteil vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Dass die Feststellung der Berechtigung nach § 2 Abs. 1 VermG im Verhältnis zur Rückübertragungsverpflichtung ein Minus darstellt und von der zuständigen Behörde auch selbstständig getroffen werden kann (vgl. dazu u.a. Urteile vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3, vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 5 und vom 25. November 2009 a.a.O. Rn. 29), begründet noch keine wechselseitige Unabhängigkeit der Berechtigung und der weiteren Voraussetzungen des Rückübertragungsanspruchs.
  • BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 40.01

    Rückübertragung nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Anpassungsanspruch nach § 6

    erlassen (vgl. Urteil vom 29. September 1993 BVerwG 7 C 39.92 Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3), wenn im Rahmen eines dreipoligen Rechtsverhältnisses ein "selbständig regelbares Element" des Rückübertragungsanspruchs festgestellt wird und somit für den Berechtigten "mehrere rechtliche und verfahrensmäßig unterschiedliche Wege", nämlich Restitution, Entschädigung oder Erlösauskehr eröffnet werden (vgl. Urteil vom 25. April 2001 BVerwG 8 C 5.00 Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 32 = VIZ 2001, 612, 613).

    Die Möglichkeit einer Vorabentscheidung in Form einer allgemeinen "Zulässigkeitserklärung" bestand auch nicht im Hinblick auf die Möglichkeit, einen Restitutionsantrag nach § 30 Abs. 1 Satz 4 VermG auf eine einzelne Verfahrensstufe zu beschränken (vgl. hierzu Urteil vom 29. September 1993 BVerwG 7 C 39.92 Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3).

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß im vermögensrechtlichen Verfahren die Berechtigung des Anmelders als Teilentscheidung festgestellt werden kann (vgl. Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 ; auch Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 ; stRspr).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 69.96

    Voraussetzungen für die Schädigung eines Unternehmens im Sinne des

    Dies zeigt die Regelung des § 17 Abs. 1 Satz 1 der Unternehmensrückgabeverordnung - URüV -, nach der eine staatliche Beteiligung bei der Berechnung des Quorums unberücksichtigt bleibt, wobei dieser untergesetzlichen Vorschrift gegenüber der in § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG getroffenen Regelung nur klarstellende Funktion zukommt (Urteil des Senats vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 21.03

    Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides;

    Das Anliegen des Gesetzgebers besteht darin, im Interesse des wirtschaftlichen Aufschwungs und der dafür dringend erforderlichen Förderung von Investitionen im Beitrittsgebiet alle Maßnahmen zu begünstigen, welche die gesetzlichen Anforderungen an investive Zwecke (§ 3 InVorG) erfüllen (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 3 sowie BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1991 - 1 BvR 1730/91 - BVerfGE 85, 130 ).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

  • BVerwG, 23.02.2005 - 8 C 3.04

    Redlicher Erwerb; zu Nutze machen; Missverhältnis; Kaufpreis; Wert; bedingter

  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

  • VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17
  • VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12

    Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung

  • VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12

    30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe

  • BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 21.99

    Berechtigung bezüglich eines Vermögenswertes nach dem Vermögensgesetz (VermG) auf

  • VG Chemnitz, 13.06.1995 - 1 K 3933/93
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 PKH 72.99

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.2000 - 7 B 5.00

    Zulässigkeit des Erlasses von Teilentscheidungen über angemeldete

  • VG Chemnitz, 19.12.1996 - 2 K 581/92
  • BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 179.94
  • VG Leipzig, 25.01.2000 - 7 K 1331/97

    Auskehr des Erlöses der investiven Veräußerung eines Grundstückes; Inhaberschaft

  • VG Berlin, 18.01.1996 - 21 A 311.92

    Anspruch auf Rückübertragung eines Betriebsteils ; Abtretung von

  • VG Leipzig, 10.05.1995 - 1 K 2568/93

    Arbeitseigentum, Nutzungsrechte

  • VG Berlin, 22.02.1994 - 9 A 306.93

    Rechtmäßigkeit des Investitionsvorrangbescheids einer Treuhandanstalt; Sinn und

  • VG Berlin, 06.03.1995 - 25 A 73.94

    Vollziehbarkeit eines Investitionsvorrangbescheides; Anforderungen an den

  • VG Berlin, 19.09.1994 - 25 A 767.91

    Anspruch auf Feststellung der Rückgabeberechtigung eines zur Zeit der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht