Rechtsprechung
BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Abschiebungshaft - Untersuchungshaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 57 Abs. 2, 3
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 129, 98
- NJW 1995, 1898
- MDR 1995, 536
- NVwZ 1995, 1142 (Ls.)
- FGPrax 1995, 130
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.10.1989 - V ZB 9/89
Kalendermäßige Befristung der Abschiebehaft
Auszug aus BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Entscheidend ist vielmehr, ob damit eine im Hinblick auf den grundgesetzlich garantierten Schutz der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 1, 104 GG) ausreichend klare und eindeutige Grundlage für Anordnung, Dauer und Vollzug der Abschiebungshaft vorliegt (vgl. BGHZ 109, 104, 106).Mit der Anordnung der anschließenden Abschiebungshaft bis zur möglichen Abschiebung, längstens jedoch auf die Dauer von drei Monaten, ist auch das Haftende zweifelsfrei bestimmt (vgl. BGHZ 109, 104, 106; OLG Hamm OLGZ 1993, 178, 179 f).
c) Der Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1989 (BGHZ 109, 104, 106), der nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt dem entgegensteht, betrifft einen anderen Sachverhalt.
Ein erst nach Erlaß der Abschiebungshaftanordnung möglicherweise erlassener Haftbefehl und die auf ihm beruhende Untersuchungshaft können im Hinblick auf das Erfordernis der Bestimmtheit der Haftanordnung (BGHZ 109, 104, 106) nicht berücksichtigt werden.
- OLG Hamm, 23.11.1992 - 15 W 303/92
Auszug aus BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Mit der Anordnung der anschließenden Abschiebungshaft bis zur möglichen Abschiebung, längstens jedoch auf die Dauer von drei Monaten, ist auch das Haftende zweifelsfrei bestimmt (vgl. BGHZ 109, 104, 106; OLG Hamm OLGZ 1993, 178, 179 f).vom 23. November 1992 (OLGZ 1993, 178, 179 f), den das Oberlandesgericht Frankfurt in diesem Zusammenhang heranzieht, befaßt sich nur mit der Frage, ob durch die Entlassung des Betroffenen eine Unterbrechung und damit praktisch eine Verlängerung der für die Dauer von bis zu sechs Wochen angeordneten Abschiebungshaft stattfindet.
- BayObLG, 02.09.1993 - 3Z BR 167/93
Auszug aus BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Aus der Tatsache, daß sich der Betroffene bereits in der Vergangenheit verborgen gehalten hatte und auch bis zu seiner erneuten Festnahme nicht zu erreichen war, durfte das Landgericht den begründeten Verdacht entnehmen, der Betroffene werde sich wieder verbergen, wenn er freigelassen werde, und sich durch Untertauchen der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1988, 382, 384; 1993, 154, 155 f; 1993, 311, 313).
- BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 72/93
Auszug aus BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Aus der Tatsache, daß sich der Betroffene bereits in der Vergangenheit verborgen gehalten hatte und auch bis zu seiner erneuten Festnahme nicht zu erreichen war, durfte das Landgericht den begründeten Verdacht entnehmen, der Betroffene werde sich wieder verbergen, wenn er freigelassen werde, und sich durch Untertauchen der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1988, 382, 384; 1993, 154, 155 f; 1993, 311, 313). - BayObLG, 06.11.1991 - BReg. 3 Z 181/91
Auszug aus BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Die Abschiebungshaft darf nur im Anschluß an eine solche Haft angeordnet werden, die der Haftrichter in seine Beurteilung, ob die Abschiebungshaft erforderlich ist, einbezogen hat (BayObLGZ 1991, 369, 370). - BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 3 Z 159/88
Auszug aus BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Aus der Tatsache, daß sich der Betroffene bereits in der Vergangenheit verborgen gehalten hatte und auch bis zu seiner erneuten Festnahme nicht zu erreichen war, durfte das Landgericht den begründeten Verdacht entnehmen, der Betroffene werde sich wieder verbergen, wenn er freigelassen werde, und sich durch Untertauchen der Abschiebung entziehen (vgl. BayObLGZ 1988, 382, 384; 1993, 154, 155 f; 1993, 311, 313). - OLG Frankfurt, 22.02.1994 - 20 W 74/94
Auszug aus BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95
Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22. Februar 1994 (OLGZ 1994, 621) gehindert und hat daher die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
- BGH, 04.12.2014 - V ZB 77/14
Abschiebungshaftsache: Sicherungshaftanordnung vor dem Ende einer laufenden …
Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nicht "auf Vorrat" angeordnet werden, indem ihr Beginn an das Ende einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen Zeitpunkt geknüpft wird (Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 9. März 1995, V ZB 7/95, BGHZ 129, 98 ff., bestätigt durch Senatsbeschluss vom 4. März 2010, V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12).a) Allerdings hat der Senat die Anordnung von Abschiebungshaft für drei Monate - wie hier - im Anschluss an eine bestehende Untersuchungshaft bislang gebilligt (Beschlüsse vom 9. März 1995 - V ZB 7/95, BGHZ 129, 98 ff.;… vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 12;… zustimmend Winkelmann in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 62 AufenthG Rn. 353;… Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 425 Rn. 5).
- LG München I, 12.08.2008 - 13 T 13375/08
Abschiebungshaft: Zulässigkeit der Unterbrechung der Abschiebehaft durch …
Die Anordnung der Abschiebehaft in Anschluss an die Untersuchungshaft begegnet keinen Bedenken (BGHZ 129, 98 ff., 101).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 98 ff) ist es auch im Lichte von Art. 2 Abs. 1, 104 GG ausreichend, wenn der Beginn der Abschiebungshaft mit dem Ende der Untersuchungshaft in einer Weise feststeht, dass für den Vollzug insoweit Zweifel nicht bestehen können.
Mit der Anordnung der Abschiebungshaft bis zur möglichen Abschiebung, längstens jedoch auf die Dauer von drei Monaten, ist auch das Haftende zweifelsfrei bestimmt (BGHZ 129, 98 ff m.w.N.).
- OLG Celle, 23.06.2004 - 16 W 34/04
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung eines Ausländers; Anordnung …
Deshalb unterliegt es angesichts der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 129, 98) keinen Bedenken, die Abschiebehaft erst mit dem Ende der Untersuchungshaft beginnen zu lassen, wie es hier das Amtsgericht auch angeordnet hat.Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 1995 (BGHZ 129, 98; 129, 383) mit der Frage der Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine (1) im Zeitpunkt der Entscheidung bestehende Untersuchungshaft und (2) eine möglicherweise zu erwartende Strafhaft befasst.
- OLG München, 25.03.2009 - 34 Wx 20/09
Abschiebungshaftanordnung: Begründung des Verdachts, der Ausländer werde sich der …
Notwendig ist allerdings, dass die Untersuchungshaft im Zeitpunkt der Haftanordnung noch besteht; denn andernfalls ist dem Erfordernis der Bestimmtheit nicht genügt (BGHZ 129, 98/103; 129, 383).Haftbeginn und Haftende ergeben sich zwar nicht aus der Haftanordnung selbst; doch ist dies nicht zwingend (BGHZ 129, 98/101).
- BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft
Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 9. März 1995 (V ZB 7/95, für BGHZ vorgesehen) gehindert und hat daher die Sache zur Entscheidung vorgelegt. - BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 189/95
Unternehmenskaufvertrag mit Absichtserklärung - §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 13 BeurkG, …
Der übereinstimmende Wille der Parteien ist auch dann allein maßgebend, wenn er im Inhalt der Erklärung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGH, Urteil vom 9. März 1995 - III ZR 55/94 = WM 1995, 874 [BGH 09.03.1995 - III ZR 55/94] unter II 2, insoweit in BGHZ 129, 98 nicht abgedruckt). - OLG Düsseldorf, 21.09.2007 - 3 Wx 202/07
D (A), Abschiebungshaft, Strafhaft, Überhaft, Zustimmung, Staatsanwaltschaft, …
Die Anordnung von Abschiebungshaft im Anschluss an eine zum Zeitpunkt der Entscheidung des Abschiebungshaftrichters bestehende anderweitige Haft ist grundsätzlich zulässig (BGHZ 129, 98 ff. sowie 383 ff.). - OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 161/05
Fortsetzungsfeststellungsantrag des Betroffenen nach Erledigung der Hauptsache im …
Dies rechtfertigt den Verdacht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen (BGHZ 129, 98/100 f.; BayObLGZ 1995, 17/21). - BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00
Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers …
Dieser Sachverhalt würde die Annahme des begründeten Verdachts rechtfertigen, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGH NJW 1995, 1898 und BayObLGZ 1999, 17/21; zur Indizwirkung der Täuschung über die Identität BayObLGZ 1993,. 127 f.; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 233/234; OLG Hamm NWZ 1995, 826; OLG Karlsruhe FGPrax 1995, 207/208). - OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06
Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft …
Schon diese Umstände begründeten ausreichend den Verdacht, sich der Abschiebung entziehen zu wollen (BGH NJW 1995, 1898; BayObLG NVwZ-Beilage 1995, 39). - BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97
Behinderung der Abschiebung durch verdecktes Kirchenasysl - Einstweilige …
- OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 181/05
Abschiebungshaft nach Strafhaft - erneute Anhörung des Betroffenen bei Abänderung …
- OLG Schleswig, 06.04.2000 - 2 W 45/00
D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, …
- BayObLG, 22.03.2001 - 3Z BR 91/01
Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einstweiliger Abschiebungshaft
- BayObLG, 17.01.2001 - 3Z BR 389/00
Angedrohte Abschiebung nach abgelaufener Duldungsfrist
- BayObLG, 16.01.2001 - 3Z BR 15/01
Erforderlichkeit von Abschiebungshaft bei erklärter Absicht der freiwilligen …
- BayObLG, 02.01.2001 - 3Z BR 398/00
Verhältnismäßigkeit der Abschiebungshaft
- BayObLG, 23.01.2001 - 3Z BR 24/01
Beiordnung eines Rechtsanwalts und Bestellung eines Verfahrenspflegers in …
- BayObLG, 24.07.1998 - 3Z BR 194/98
Befugnis zur Zurücknahme einer Entscheidung auf Gegenvorstellung durch das …
- BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98
Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft
- BayObLG, 07.02.1997 - 3Z BR 30/97
Zulässigkeit des Haftantrags in Abschiebungssachen
- BayObLG, 02.08.2001 - 3Z BR 237/01
Anhörung eines Ausländers, wenn wegen ungeklärter Staatsangehörigkeit die …
- BayObLG, 20.03.1998 - 3Z BR 75/98
Infragestellen des Haftgrundes im Abschiebungshaftverfahren
- OLG Schleswig, 22.10.1997 - 2 W 142/97
Begründetheit einer sofortigten weiteren Beschwerde
- BGH, 09.03.1995 - V ZB 3/95
Unterbrechung der Abschiebungshaft durch Vollstreckung nachträglich angeordneter …
- BayObLG, 28.05.1998 - 3Z BR 141/98
Entfallen des Haftgrundes der unerlaubten Einreise bei Stellen eines Asylantrags …
- LG Berlin, 10.10.2001 - 512 Qs 100/01
- BGH, 30.03.1995 - V ZB 10/95
Anordnung einer Abschiebungshaft