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   LG Aachen, 14.12.1994 - 11 O 284/94   

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LG Aachen, 14.12.1994 - 11 O 284/94 (https://dejure.org/1994,7618)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.12.1994 - 11 O 284/94 (https://dejure.org/1994,7618)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 11 O 284/94 (https://dejure.org/1994,7618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2364
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02

    Rechtliche Qualifizierung eines Webhosting-Vertrages als Werkvertrag

    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der auf technischen Aufzeichnungen beruhenden Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 1997, 35; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • OLG Köln, 17.05.2016 - 1 W 9/16

    Einseitige Erledigungserklärung; Kostenentscheidung

    Hiernach handelt es sich bei der Erledigungserklärung um eine Prozesshandlung, die - wenn sie einseitig bleibt - eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung darstellt; sie umfasst für diesen Fall den Antrag festzustellen, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, zitiert juris Rn. 21; Beschluss vom 26. Mai 1994 - I ZB 4/94, NJW 1995, 2364, zitiert juris Rn. 10; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98, NJW 2002, 442, zitiert juris Rn. 19).
  • LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98

    Mobiltelefonrechnung

    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit auf technischen Aufzeichnungen beruhender Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • OLG Köln, 23.10.1997 - 18 U 11/95

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Telefonkosten nebst Verzugszinsen sowie

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Dezember 1994 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 0 284/94 - abgeändert.
  • LG Landau/Pfalz, 21.11.2002 - 1 S 75/02

    Berechnung der Telefongebühren: Erschütterung des Anscheinsbeweises der

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der automatischen Aufzeichnungen spricht, wenn bei der technisch-betrieblichen Vollprüfung ein Fehler nicht festgestellt wurde (so etwa LG Paderborn, Urteil vom 03.02.2000, Az. 3 O 420/98; LG Bielefeld, Urteil vom 08.04.1999, Az. 8 O 338/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1997, Az. 5 U 39/97 - jeweils zitiert nach JURIS) oder ob für die Annahme eines Anscheinsbeweises zu verlangen ist, dass über die oben genannten Anforderungen hinaus eine unberechtigte Aufschaltung Dritter auszuschließen ist (so LG Bielefeld, Urteil vom 17.12.1998, Az. 20 S 130/98 - zitiert nach JURIS) oder ob ein Anscheinsbeweis im obigen Sinne mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gebührenimpulse generell zu verneinen ist (so LG Landau, Urteil vom 09.12.1993, Az. 2 O 44/93, teilweise abgeändert durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.01.1996, Az. 7 U 23/94; so auch LG Aachen NJW 1995 Seite 2364, abgeändert durch OLG Köln NJW-RR 1998, Seite 1363 - die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Köln lassen die Frage des Anscheinsbeweises ausdrücklich offen).
  • LG Landau/Pfalz, 29.10.2002 - 1 S 75/02
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der automatischen Aufzeichnungen spricht, wenn bei der technisch-betrieblichen Vollprüfung ein Fehler nicht festgestellt wurde (so etwa LG Paderborn, Urteil vom 03.02.2000, Az. 3 O 420/98; LG Bielefeld, Urteil vom 08.04.1999, Az. 8 O 338/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.1997, Az. 5 U 39/97 - jeweils zitiert nach JURIS) oder ob für die Annahme eines Anscheinsbeweises zu verlangen ist, dass über die oben genannten Anforderungen hinaus eine unberechtigte Aufschaltung Dritter auszuschließen ist (so LG Bielefeld, Urteil vom 17.12.1998, Az. 20 S 130/98 - zitiert nach JURIS) oder ob ein Anscheinsbeweis im obigen Sinne mit Rücksicht auf die mannigfaltigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Gebührenimpulse generell zu verneinen ist (so LG Landau, Urteil vom 09.12.1993, Az. 2 O 44/93, teilweise abgeändert durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.01.1996, Az. 7 U 23/94; so auch LG Aachen NJW 1995 Seite 2364, abgeändert durch OLG Köln NJW-RR 1998, Seite 1363 - die Oberlandesgerichte Zweibrücken und Köln lassen die Frage des Anscheinsbeweises ausdrücklich offen).
  • LG Oldenburg, 27.06.1997 - 6 O 3627/94

    Bestimmung der Höhe der Telefonrechnungen durch Schätzung des Gerichts ; Beweis

    Eine derartige Abweichung kann sowohl im Verantwortungsbereich der Klägerin als auch im Bereich des jeweiligen Telefonkunden begründet sein, so daß ein typischer Geschehensablauf nicht mehr angenommen werden kann (wie hier u.a. LG Aachen, Urteil vom 14.12.1994 - 11 O 284/94 , NJW 1995, 2364, m.w.N.).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 11.04.2006 - 8 C 457/05

    Telekommunikation: Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei

    Zu diskutieren wäre allenfalls, ob die auch im vorliegenden Fall festzustellende, signifikante Abweichung im abgerechneten Nutzerverhalten vom bisher üblichen Verhalten, einen Anscheinsbeweis bereits zu widerlegen geeignet ist, so etwa LG Aachen NJW 1995 S. 2364, oder nicht.
  • AG Elmshorn, 21.08.2003 - 59 C 119/03
    Auf die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des LG Aachen (NJW 1995, 2364) und den Anwendungsbereich des Anscheinsbeweises kommt es vorliegend nicht an.
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