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   OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93   

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https://dejure.org/1994,2300
OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93 (https://dejure.org/1994,2300)
OLG München, Entscheidung vom 25.05.1994 - 3 U 5752/93 (https://dejure.org/1994,2300)
OLG München, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 3 U 5752/93 (https://dejure.org/1994,2300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung der Mietpreise in einem Heim; Verhältnis von mietrechtlichen Vorschriften zu denen des Heimgesetzes (HeimG); Mindestanforderungen an die Begründung einer Erhöhungserklärung; Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit einer einseitigen Willenserklärung im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 4c Abs. 3 S. 1 und 2
    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage; Voraussetzungen der Erhöhung des Entgelts bei Heimunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2944 (Ls.)
  • NJW 1995, 465
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.02.1994 - II ZB 13/93
    Auszug aus OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93
    Eines Eingehens auf den Beschluß des II. Zivilsenats des BGH vom 21.02.1994 (NJW 1994, 1222 ff.) bedarf es deshalb nicht.
  • OLG Karlsruhe, 18.03.1994 - 14 U 185/93
    Auszug aus OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93
    Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. auch Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.03.1994 - 14 U 185/93, Seite 9).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.1987 - 9 U 159/83

    Wirksamkeit der Hausgelderhöhung eines Altenwohnstiftes nach den Vorschriften des

    Auszug aus OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93
    In einem eventuellen Rechtsstreit wäre dann der Heimträger für die Voraussetzungen der Berechtigung der Erhöhung darlegungs- und beweispflichtig (vgl. OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) NJW-RR 1988, 1402, 1403).
  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1333/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit richterlicher Rechtsfortbildung im

    Auszug aus OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93
    Gerade bei einseitigen Willenserklärungen, durch die es einem Vertragspartner gestattet ist, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners in das wesentliche Leistungsgefüge des Vertrages, nämlich das Entgelt einzugreifen, sind an die Klarheit und Bestimmtheit der Erklärung besonders strenge Anforderungen zu stellen (vgl. z. B. Blank, WM 1993, 508 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 10 U 193/92
    Auszug aus OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93
    Die Stufenklage ist insoweit nämlich nur zulässig, wenn die Auskunft der Aufklärung des Leistungsanspruches dient (vgl. z. B. Zöller/Greger, ZPO , 18. Auflage, § 254 Rdnr. 1; OLG Düsseldorf WM 1993, 411 ) und hierzu erforderlich ist.
  • BGH, 15.12.1986 - II ZR 34/86

    Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel

    Auszug aus OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93
    Als nicht ausreichend wird es dabei insbesondere angesehen, den Mieter nur auf die Belege zu verweisen und auf eine weitere Begründung zu verzichten (LG Münster, ZMR 1972, 214; LG Köln, WM 1987, 273).
  • LG Traunstein, 01.09.1993 - 3 O 1776/93

    Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der einseitigen Erhöhung des Pensionspreises in

    Auszug aus OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93
    das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 01.09.1993, Az.: 3 O 1776/93 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • LG Gießen, 20.12.2000 - 1 S 219/00

    Heimunterbringungskosten: Voraussetzungen eines Zuschlags zur Pflegevergütung für

    Ob allein schon der Verweis auf die Kostenzusage des Sozialhilfeträgers als Begründung genügt (BGH NJW 1995, 1222, 1223; OLG Karlsruhe NJW 1995, 464, 465) oder aber dem Heimträger nur nähere Erläuterungen zur Angemessenheit erspart sind und das Begründungserfordernis ansonsten unberührt bleibt (Kammer NJW 1995, 2929; OLG München NJW 1995, 465, 467; Schmid, NJW 1995, 436, 438), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Soweit keine Bezugnahme auf die Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers erfolgt, ist die Angemessenheit der Entgelterhöhung zu begründen, indem darauf hingewiesen wird, dass die Leistungen des Heims und das hierfür geforderte Entgelt in einem objektiv vernünftigen Verhältnis stehen und das Entgelt dem entspricht, was in vergleichbaren Heimen gezahlt wird (OLG München NJW 1995, 465, 466; Wiedemann in: Kunz/Ruf/Wiedemann, 8. Aufl., § 4c HeimG Rz. 6).

    Die Veränderung der Berechnungsgrundlagen ist zumindest durch Gegenüberstellung des Ausgangsbetrages und des Betrages der neuen Berechnungsgrundlage erforderlich, wobei als Ausgangsbetrag der Betrag zum Zeitpunkt der letzten Erhöhung bzw. des Abschlusses des Heimvertrages heranzuziehen ist (OLG München NJW 1995, 465, 466).

  • KG, 28.05.1998 - 8 REMiet 4877/97

    Voraussetzungen für die Fälligkeit von Betriebskosten

    Diese Entscheidung des BGH wird im allgemeinen als Grundsatzentscheidung dazu betrachtet, weiche Anforderungen an die Erstellung einer ordnungsgemäßen fälligkeitsbegründenden Nebenkostenabrechnung zu stellen sind (vgl. Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., C 276, Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III Rn 342; Barthelmeß, Wohnraumkündigungsschutzgesetz, Miethöhegesetz, 5. Aufl., § 4 MHG , Rn 13; Emmerich-Sonnenschein, Miete, 6. Aufl., §§ 535, 536, Rn 27; Schmid, Handbuch der Mietnebenkosten, 3. Aufl., Rn 5059 ff.; Soergel-Wolf, aaO., Rn 28; OLG Düsseldorf in WuM 1993, 411 , OLG Schleswig in GE 1991, 819; OLG Nürnberg in WuM 1995, 308 ; OLG München in NJW 1995, 465, 466).
  • BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94

    Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG

    Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht (NJW 1995, 465) diese Klageanträge abgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95

    Anordnung der Rücknahme einer Heimgelderhöhung und Pflegegelderhöhung;

    Nach dem vom BGH bestätigten Urteil des OLG München vom 25. Mai 1994 (NJW 1995, 465/466) muss der Heimträger zu diesem Zwecke darlegen, dass die Leistungen des Heims und das geforderte Entgelt in einem vernünftigen Verhältnis stehen und dem entsprechen, was in vergleichbaren Heimen bezahlt wird; er muss die Veränderung der Berechnungsgrundlagen durch Gegenüberstellung sowohl der Gesamtbeträge (vor und nach der Erhöhung) als auch durch Angabe der Einzelpositionen deutlich machen, die sich erhöht haben, und er muss schließlich dartun, nach welchen Grundsätzen der Gesamterhöhungsbetrag auf die einzelnen Heimbewohner verteilt wird.
  • OLG München, 09.10.1996 - 3 U 2190/96

    Rückforderungsanspruch von Heimbewohnern wegen zu Unrecht erfolgter Zahlung

    a) Wie der Senat in diesem Rechtsstreit bereits in seinem vom Bundesgerichtshof bestätigten Urteil vom 25.5.1994 (Az.: 3 U 5752/93) ausgeführt hat, sind die einseitigen Erhöhungserklärungen nach § 4 c HeimG mangels ausreichender Begründung als solche unwirksam.
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 85/99

    Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens eines Heimträgers

    Das ergibt sich indes aus dem Schutzzweck der - nach § 4 d) HeimG zwingenden - Vorschrift (BGH, NJW 1995, 2923, 2925; OLG München, NJW 1995, 465, 467; Kunz/Ruf/Wiedemann, HeimG, 8. Aufl., § 4 c) Rn. 6; Schmid, NJW 1995, 436, 438).
  • OLG München, 09.10.1996 - 3 U 2191/96

    Rückforderungsanspruch von Heimbewohnern wegen zu Unrecht erfolgter Zahlung

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf sein den Parteien bekanntes Urteil vom 25.5.1994 (Az.: 3 U 5752/93), das vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde.
  • LG München I, 29.04.2010 - 36 S 9595/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Teilungültigerklärung eines

    Sie verkennt dabei jedoch, dass eine Aufschlüsselung von Kostenbeträgen nur insoweit erforderlich ist, als es einem berechtigten Informationsbedürfnis entspricht (OLG München, NJW 1995, 465 f).
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