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   VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95   

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VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95 (https://dejure.org/1996,6246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.1996 - 5 S 2457/95 (https://dejure.org/1996,6246)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 1996 - 5 S 2457/95 (https://dejure.org/1996,6246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung: Verzögerung der Briefbeförderung - keine Nachfragepflicht des Anwaltes bei "normalen" Belastungen des Postbetriebes; Darlegungslast beim Wiedereinsetzungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 211
  • NJW 1996, 2882
  • NVwZ 1996, 1227 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95
    Der Prozeßbevollmächtigte darf auf die von der Deutschen Bundespost bekanntgegebene Regelpostlaufzeit vertrauen; allgemeine Belastungen des Postbetriebs - hier die Umstellung auf ein fünfstelliges Postleitzahlsystem zum 01.07.1993 - begründen keine Nachfragepflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Gericht, ob der fristwahrende Schriftsatz rechtzeitig eingegangen ist, wenn die Deutsche Bundespost Verzögerungen der üblichen Postlaufzeiten in diesem Zusammenhang nicht ausdrücklich angekündigt hat (im Anschluß an BVerfG, Beschl der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 -, NJW 1995, 1210).

    Auf die Einhaltung der so bekanntgegebenen Beförderungszeiten kann der Postkunde in der Regel so lange vertrauen, bis die Post eine Gefahr möglicher Verzögerung in vergleichbarer Weise bekanntgibt, oder erhebliche Verzögerungen offenkundig sind (zu vorstehenden Grundsätzen vgl. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210 mit zahlreichen Nachweisen zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie insbesondere auch BVerfG, Beschl. v. 01.12.1982 - 1 BvR 607/82 - BVerfGE 62, 334/337).

    Solche über den Normalfall hinausgehenden Sorgfaltspflichten hätten dem Prozeßbevollmächtigten nur oblegen, wenn außergewöhnliche Ereignisse die konkrete Gefahr von Verzögerungen bei der Briefzustellung begründet hätten (BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29.12.1994, a.a.O., m. w. N.).

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95
    Auf die Einhaltung der so bekanntgegebenen Beförderungszeiten kann der Postkunde in der Regel so lange vertrauen, bis die Post eine Gefahr möglicher Verzögerung in vergleichbarer Weise bekanntgibt, oder erhebliche Verzögerungen offenkundig sind (zu vorstehenden Grundsätzen vgl. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210 mit zahlreichen Nachweisen zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie insbesondere auch BVerfG, Beschl. v. 01.12.1982 - 1 BvR 607/82 - BVerfGE 62, 334/337).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 31.89

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Nachsendeantrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95
    Zwar enthält der Wiedereinsetzungsantrag entgegen § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO keine Angaben darüber, wann das zur Versäumung der Klagefrist führende Hindernis weggefallen war, obgleich der Prozeßbevollmächtigte zur Darlegung der hierfür maßgeblichen Umstände nach der genannten Bestimmung verpflichtet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.1984 - 9 B 10609/83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142; Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 31/89 - BVerwGE 88, 66).
  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95
    Zwar enthält der Wiedereinsetzungsantrag entgegen § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO keine Angaben darüber, wann das zur Versäumung der Klagefrist führende Hindernis weggefallen war, obgleich der Prozeßbevollmächtigte zur Darlegung der hierfür maßgeblichen Umstände nach der genannten Bestimmung verpflichtet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.1984 - 9 B 10609/83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142; Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 31/89 - BVerwGE 88, 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1994 - 1 S 3532/94

    Wiedereinsetzung: Anwaltsverschulden - unterlassene Erkundigung nach dem Eingang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95
    Sonstige Gründe, die beim Prozeßbevollmächtigten der Kläger Zweifel an der Einhaltung der Klagefrist nach Aufgabe der Klageschrift am 06.07.1993 hätten begründen können und ihm demzufolge zur Rückfrage bei Gericht am 07.07.1993 hätten veranlassen müssen (vgl. zu einer solchen Vergewisserungspflicht VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.12.1994 - 1 S 3532/94 -), sind weder vorgetragen noch erkennbar.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1996 - 5 S 2457/95
    Die Situation ist insoweit nach Überzeugung des Senats nicht mit der eines bereits laufenden Streiks der Postbediensteten zu vergleichen, der bereits in der betreffenden Region zu Verzögerungen der Postlaufzeiten geführt hatte und weitere Verzögerungen erwarten ließ (vgl. hierzu den bereits zitierten Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 29.12.1994, der die Versagung der Wiedereinsetzung durch die Instanzgerichte in diesem Fall verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat), sondern eher mit jener einer besonders starken Beanspruchung der Leistungsfähigkeit der Post, etwa vor Feiertagen, die das Vertrauen der Postkunden auf die Postlaufzeiten gleichwohl nicht in Frage stellt (BVerfG, Beschl. v. 15.04.1980 - 2 BvR 461/79 - BVerfGE 54, 80/84).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 11 S 1442/02

    Zurückverweisung wegen fehlender Sachentscheidung im Eilverfahren;

    Die Kostenentscheidung bleibt der endgültigen Entscheidung vorbehalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.03.1995 - 11 S 855/95 - Beschl. v. 17.04.1997 - 10 S 3168/96 - Urt. v. 07.03.1996 - 2 S 2537/95 - Urt. v. 20.03.1996 - 5 S 2457/95 - ferner Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 130 RdNr. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.11.2019 - 19 ZB 19.730

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: auf dem Postweg abhandengekommene

    Ein Prozessbevollmächtigter dürfe auf die normalen Postlaufzeiten vertrauen, wenn die Deutsche Post Verzögerungen der üblichen Postlaufzeit nicht ausdrücklich angekündigt habe (mit Verweis auf VGH BW, B.v. 30.12.1994 - 1 S 3532/94 - B.v. 20.3.1996 - 5 S 2457/95 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1997 - 6 S 210/97

    Wiedereinsetzung wegen unerwartet langer Postlaufzeit eines Einschreibens

    Einem Verfahrensbeteiligten ist nach § 60 VwGO wegen unverschuldeter Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ggf. auch ohne Antrag, zu gewähren, wenn er bei der üblichen normalen Beförderungsdauer mit einem rechtzeitigen Eingang seines Schriftsatzes bei Gericht rechnen durfte (vgl. Urt. d. 5. Senats v. 20.03.1996 - 5 S 2457/95 -, ESVGH 46, 211; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 60 RdNr. 10, S. 675 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - 6 B 1768/10

    Antrag eines Polizeikommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

    BVerwG, Beschluss vom 22. August 1984 - 9 B 10609.83 -, BayVBl 1985, 286; Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 31.89 -, BVerwGE 88, 66; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 1996 - 5 S 2457/95 -, NJW 1996, 2882.
  • LSG Thüringen, 17.02.1999 - L 1 U 380/98

    Stichtagsregelung des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO (31.12.1993) - zuständiger

    Diese geht für die Frage der Wiedereinsetzung ebensowenig zu Lasten des Klägers wie sonstige Verzögerungen der Briefbeförderung (vgl. VGH Mannheim in NJW 1996, S. 2882, 2883).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1996 - 5 A 4302/93   

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https://dejure.org/1996,6587
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1996 - 5 A 4302/93 (https://dejure.org/1996,6587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.1996 - 5 A 4302/93 (https://dejure.org/1996,6587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 1996 - 5 A 4302/93 (https://dejure.org/1996,6587)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Tageszeitungen; Anzeigenblatt; Belieferung mit Informationsmaterialien; Stadtverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2882
  • NVwZ 1996, 1237 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1384
  • ZUM 1997, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Düsseldorf, 04.08.2010 - 26 L 1223/10

    Loveparade Genehmigung Informationsfreiheit Presse Auskunftsanspruch

    Von der Auskunftserteilung ist die Belieferung mit Informationsmaterialien, zum Beispiel amtlichen Bekanntmachungen oder vorbereitenden Sitzungsunterlagen kommunaler Vertretungsorgane, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30.04.1996 - 5 A 4302/93 - NJW 1996, 2882 - , zu unterscheiden, es sei denn, dadurch wird die begehrte Auskunft gerade gegeben.
  • VG Düsseldorf, 29.01.2003 - 1 L 269/03

    Überlassung eines Exemplars von Beschlussunterlagen einer Sitzung der

    Von der Auskunftserteilung ist die Belieferung mit Informationsmaterialien - zum Beispiel amtlichen Bekanntmachungen oder vorbereitenden Sitzungsunterlagen kommunaler Vertretungsorgane, vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. April 1996 - 5 A 4302/93 -, NJW 1996, S. 2882 - zu unterscheiden, es sei denn, dadurch wird die begehrte Auskunft gerade gegeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1997 - 5 A 6391/95

    Zeitungen; Stadt; Druckwerke; Presseerzeugnisse; Mitbewerber; Zeitliche

    Kein Mitbewerber im vorstehenden Sinne ist ein Druckwerk, dessen inhaltliche Spezialisierung und zeitliche Erscheinungsweise eine laufende pressemäßige Verwertung des städtischen Informationsmaterials von vornherein ausschließen (Bestätigung von OVG NW, Urteil vom 30. April 1996 - 5 A 4302/93 -, NWVBl. 1996, 447 = NJW 1996, 2882 = DVBl. 1996, 1384).
  • VG München, 22.06.2017 - M 10 K 17.118

    Überlassung von Sitzungsunterlagen an die Presse - Anspruch auf Gleichbehandlung

    2.4.2 Entgegen der Ansicht des Beklagtenvertreters sind allerdings, wie in der vom Beklagtenvertreter an anderer Stelle zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (U.v. 3.6.1997 - 5 A 6391/95 - NVwZ-RR 1998, 311) ausdrücklich klargestellt, bei der vergleichenden Betrachtung einzelner Presseerzeugnisse Differenzierungen nach der inhaltlichen Richtung und dem Gewicht auf dem Pressemarkt nicht zulässig (vgl. auch OVG NW, U.v. 30.4.1996 - 5 A 4302/93 - DVBl 1996, 1384).
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