Rechtsprechung
AG Landau/Pfalz, 21.09.1998 - Gs 822/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 303
- NStZ 1999, 211 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99
Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe, …
Die entgegenstehende Auffassung (LG Berlin NJW 1999, 302; AG Landau NJW 1999, 303) kann sich zwar darauf stützen, daß der Antrag auf Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung in den sogenannten 'Altfällen' seine alleinige Rechtsgrundlage in § 2 DNA-IFG, und damit in einer Norm außerhalb der Strafprozeßordnung hat, daß die Untersuchung außerhalb eines anhängigen Strafverfahrens erfolgt und daß es sich (scheinbar) um eine rein präventive Maßnahme der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung handelt, die der Beweissicherung in einem künftigen Strafverfahren dienen soll (…vgl. dazu näher Senge NJW 1999 aaO).b) Innerhalb der Strafgerichtsbarkeit hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts und nicht das ursprünglich mit der Sache befaßte erkennende Gericht oder die Strafvollstreckungskammer über Anträge nach § 2 DNA-IFG zu entscheiden (…ebenso OLG Zweibrücken aaO;… OLG Celle aaO; AG Bad Kreuznach NJW 1999, 303;… Lemke in: HK 2. Aufl. § 81 g StPO Rdn. 15 aE; Senge NJW 1999, 23, 256).
Daß die molekulargenetische Untersuchung der entnommenen Körperzellen im Amtsgerichtsbezirk Düsseldorf erfolgen soll, hat keinen Einfluß auf die bestehende örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln (so mit Recht AG Bad Kreuznach NJW 1999, 303).".
- OLG Köln, 27.04.1999 - 2 Ws 218/99
Anordnung der molekulargenetischen Untersuchung von Körperzellen zum Zwecke der …
Auch der Senat folgt zu der Frage, ob überhaupt für die Anordnung in "Altfällen" bezüglich Verurteilter außerhalb anhängiger Ermittlungsverfahren nach § 2 DNA-IFG die Zuständigkeit des (Straf-)Richters (…so noch unbestimmt Senge in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 81 g Rn. 9 und 11) begründet ist, der - entgegen vereinzelter Rechtsprechung (LG Berlin NJW 99, 302; AG Landau/Pfalz NJW 99, 303), wonach keinerlei Zuständigkeit der Strafgerichte gegeben sei - inzwischen herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum: Danach ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung auch in Altfällen die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters bei dem Amtsgericht gegeben (vgl. OLG Zweibrücken NJW 99, 300 = NStZ 99, 209; OLG Celle NStZ 99, 210; LG Karlsruhe NJW 99, 301; AG Bad Kreuznach NJW 99, 303; Senge NJW 99, 253, 255/256; Volk NStZ 99, 165, 168 ff).
Rechtsprechung
AG Bad Kreuznach, 28.09.1998 - 1050 Js 50041/98 - 4 Gs 922/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Molekularische Untersuchung einer abgegebenen Speichelprobe zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters; Verurteilung wegen schweren Raubes unter Einsatz von Schusswaffen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 303
- NStZ 1999, 211 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.05.2004 - 2 ARs 153/04
Anordnung der DNA-Untersuchung von aufgefundenem Spurenmaterial (Zuständigkeit …
Der Umstand, dass die Untersuchung der Körperzellen in einem anderen amtsgerichtlichen Bezirk durchgeführt wird, hat keinen Einfluss auf die örtliche Zuständigkeit (OLG Düsseldorf NJW 2002, 1814; BGH StV 1999, 302 mit Verweis auf die Entscheidung des AG Bad Kreuznach NJW 1999, 303).