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   LG München I, 28.03.2002 - 4 O 18021/01   

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LG München I, 28.03.2002 - 4 O 18021/01 (https://dejure.org/2002,9709)
LG München I, Entscheidung vom 28.03.2002 - 4 O 18021/01 (https://dejure.org/2002,9709)
LG München I, Entscheidung vom 28. März 2002 - 4 O 18021/01 (https://dejure.org/2002,9709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rechtsschutz aus einem Versicherungsvertrag für eine Schadensersatzklage im Zusammenhang mit getätigten Aktienkäufen; Zuordnung der Verwaltung eines beträchtlichen Privatvermögens zum privaten Bereich und zum Privatrechtsschutz; Ausschluss privaten ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1807
  • NJW 2003, 384 (Ls.)
  • NJW 2003, 696 (Ls.)
  • NZG 2002, 689
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1992 - IX ZB 45/92

    Keine Klageänderung in der Berufungsschrift ohne Anfechtung des erstinstanzlichen

    Auszug aus LG München I, 28.03.2002 - 4 O 18021/01
    Demnach fällt darunter nach dem Regelungszusammenhang jede Tätigkeit, die nach § 24 ABR-RU versicherbar ist, da nicht davon auszugehen ist, dass der Versicherer hat Haftungslücken entstehen lassen wollen (BGH, NJW 92, 3243).

    b) Die Verwaltung eigenen Vermögens ist, auch wenn es beträchtlich ist, dabei dem privaten Bereich zuzuordnen (BGH, NJW 92, 3243; OLG Hamm, VersR 92, 821).

    Es geht dabei nämlich nicht vordergründig um eine berufsmäßige Tätigkeit, die von der Absicht der dauernden Gewinnerzielung beherrscht wird, so dass eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, die nach § 24 ABR-RU versicherbar ist, da nicht davon auszugehen ist, dass der Versicherer hat Haftungslücken entstehen lassen wollen (BGH, NJW 92, 3243).

    Abgrenzungskriterium ist dabei nicht die Höhe des zu verwaltenden Vermögens, sondern das dabei nicht die Höhe des zu verwaltenden Vermögens, sondern das Ausmaß der für die Verwaltung notwendigen oder nützlichen Geschäfte (BGH, NJW 92, 3243).

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus LG München I, 28.03.2002 - 4 O 18021/01
    Diese Grundsätze sind auf § 18 Abs. 1b) ARB-RU 98 zu übertragen (BGH NJW 88, 266).
  • OLG Hamm, 07.02.1992 - 20 U 237/91

    Warenterminoptionsgeschäfte eines Landwirts als private Tätigkeit

    Auszug aus LG München I, 28.03.2002 - 4 O 18021/01
    b) Die Verwaltung eigenen Vermögens ist, auch wenn es beträchtlich ist, dabei dem privaten Bereich zuzuordnen (BGH, NJW 92, 3243; OLG Hamm, VersR 92, 821).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Bei § 45 BörsG handelt es sich um eine solche auf die Leistung von Schadensersatz gerichtete gesetzliche Haftpflichtbestimmung, und zwar sowohl nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers wie nach allgemeiner Ansicht in Rechtslehre und Rechtspraxis (vgl. Baumbach/Hopt, HGB 30. Aufl. BörsG § 45 Rdn. 10, 11; Groß, Kapitalmarktrecht §§ 45, 46 BörsG Rdn. 53, 54; Grundmann in Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl. § 112 Rdn. 62; Sittmann, NJW 1998, 3761 ff.; Krämer/Baudisch, WM 1998, 1161, 1163; BGHZ 139, 225, 228 zu der bis 31. März 1998 geltenden Fassung; LG München I NJW 2002, 1807 f.).
  • OLG Köln, 15.08.2006 - 9 U 17/06

    Rechtsschutzversicherung - Schadenersatzklage aus

    Auch ein Termingeschäft im eigentlichen Sinn liegt nicht vor (zur Definition ausführlich OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 325, vgl. auch LG München I NJW 2002, 1807).
  • LG Hannover, 19.08.2002 - 20 S 25/02

    Kein Rechtsschutz für Schadensersatzklage wegen unzutreffender Angaben bei

    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als Aktionär gegen die Aktiengesellschaft wegen fehlerhafter Angaben im Emissionsprospekt ist entgegen LG München I, NJW 2002, 1807 = NVersZ 2002, 331 = NZG 2002, 689 = BKR 2002, 408 dem Recht der Handelsgesellschaften zuzuordnen und fällt daher unter die Ausschlussregelung des § 4 Abs. 1 lit. c ARB 75.
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