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   OLG Jena, 26.07.2006 - 1 Ws 257/06   

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https://dejure.org/2006,23621
OLG Jena, 26.07.2006 - 1 Ws 257/06 (https://dejure.org/2006,23621)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.07.2006 - 1 Ws 257/06 (https://dejure.org/2006,23621)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - 1 Ws 257/06 (https://dejure.org/2006,23621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger für ein Reststrafenaussetzungsverfahren durch schlüssiges Verhalten; Erfordernis einer ausdrücklichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1476
  • StV 2007, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2014 - 1 Ws 126/14

    Strafbefehlsverfahren: Reichweite der Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Das ist in der Vergangenheit bejaht worden in dem Fall einer gesetzlich gebotenen Inanspruchnahme - etwa der Zustellung einer Terminsnachricht und des Auftretenlassens in der Revisionshauptverhandlung - eines Rechtsanwalts, der nicht Wahlverteidiger ist (vgl. BGH NStZ 1997, 299 f. - Rn. 5 f. nach juris; BGH NStZ-RR 2009, 348 - Rn. 6 f. nach juris; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 43, 44; Senatsbeschluss vom 22.01.1999 - 1 Ws 2/99 -, NStZ-RR 1999, 288 - Rn. 9 nach juris; OLG Hamm AGS 2002, 91 - Rn. 5 nach juris; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 141 Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rn. 27), im Fall der Aufforderung an einen Rechtsanwalt - etwa durch Zustellung der Anklageschrift, Abstimmung der Hauptverhandlungstermine -, für den Angeklagten als Verteidiger tätig zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW 1998, 621; SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 141 Rn.16; Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, a. a. O.) sowie im Fall des Mitwirkenlassens eines Rechtsanwalts am Verfahren ohne ausdrückliche Bescheidung eines gestellten Beiordnungsantrags bei vorliegender oder zumindest nicht fern liegender notwendiger Verteidigung (vgl. OLG Jena NJW 2007, 1476; Senatsbeschluss vom 29.11.2006 - Ss (B) 44/2006 (57/2006) -, NJW 2007, 309 ff. - Rn. 8 nach juris).
  • OLG Jena, 13.01.2010 - 1 Ws 546/09

    Pflichtverteidiger: Beiordnung eines Pflichtverteidigers durch schlüssiges

    Dabei ist das Verhalten des Gerichts so auszulegen, wie es aus der Sicht eines verständigen und redlichen Beteiligten aufzufassen ist (siehe Senatsbeschluss vom 26.07.2006, 1 Ws 257/06, NJW 2007, 1476 f).

    In dem Fall, den der Senatsbeschluss vom 26.07.2006 (1 Ws 257/06, a.a.O.) betraf, lag die Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers nach § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwierigkeit der Sachlage nahe und der Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger war zu Beginn der mündlichen Anhörung gestellt worden.

  • LG München I, 21.01.2014 - 22 Qs 5/14

    Rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung auf Untätigkeitsbeschwerde

    Allerdings ist dem Beschwerdeführerin zuzubilligen, dass in der Rechtsprechung teilweise deutlich in diese Richtung argumentiert wird (sehr weitreichend z. B. OLG Jena, Beschluss vom 26.7.2006, 1 Ws 257/06).
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