Weitere Entscheidung unten: AG Dortmund, 26.10.2008

Rechtsprechung
   LG Berlin, 15.08.2008 - 85 T 103/08 WEG   

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https://dejure.org/2008,20679
LG Berlin, 15.08.2008 - 85 T 103/08 WEG (https://dejure.org/2008,20679)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.08.2008 - 85 T 103/08 WEG (https://dejure.org/2008,20679)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. August 2008 - 85 T 103/08 WEG (https://dejure.org/2008,20679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerderecht gegen die Bestellung eines Ersatzzustellungsvertreters durch das Gericht nach § 45 Abs. 3 Wohnungseigentümergesetz (WEG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 85
  • NZM 2008, 896
  • ZMR 2008, 992
  • ZMR 2008, 993
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   AG Dortmund, 26.10.2008 - 512 C 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20190
AG Dortmund, 26.10.2008 - 512 C 39/08 (https://dejure.org/2008,20190)
AG Dortmund, Entscheidung vom 26.10.2008 - 512 C 39/08 (https://dejure.org/2008,20190)
AG Dortmund, Entscheidung vom 26. Oktober 2008 - 512 C 39/08 (https://dejure.org/2008,20190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Bestellung eines Ersatzzustellungsbevollmächtigten durch das Gericht i.R.d. Wiederwahl des bisherigen Verwalters einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG); Pflicht einer obsiegenden Partei zur Tragung der Kosten eines Ersatzzustellungsbevollmächtigten als ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatzzustellungsbevollmächtigter ist vorschussberechtigt (IMR 2009, 1057)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 85
  • NZM 2008, 938
  • ZMR 2009, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 52/15

    Wohnungseigentumsverfahren: Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters und Kosten

    b) Nach anderer Ansicht sind diese Kosten als interne Verwaltungskosten einzuordnen, die nicht dem Gegner zur Last fallen (LG Düsseldorf, NZM 2012, 426 f.; AG Dortmund, NJW 2009, 85, 86; AG Heilbronn, ZMR 2011, 336 f.; Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 45 Rn. 54 und § 50 Rn. 32; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 45 Rn. 27; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 45 Rn. 8; BeckOGK Karkmann [1.3.2017] WEG § 45 Rn. 17).

    Ob und ggf. in welcher Höhe eine Vergütung geschuldet ist, muss das Gericht bei der Bestellung - oder ggf. nachträglich - festlegen, wobei es sich an der üblichen Vergütung im Sinne von § 675, § 612 Abs. 2 BGB orientieren kann; auch hat es die Berechnung des Auslagenersatzes vorzugeben (zutreffend AG Dortmund, NJW 2009, 85, 86; AG Heilbronn, ZMR 2011, 336 f.; ebenso zum Notverwalter nach altem Recht BGH, Urteil vom 10. Juli 1980 - VII ZR 328/79, BGHZ 78, 57, 66; aA Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 45 Rn. 53; Schmid, MDR 2012, 561, 562).

  • LG Köln, 09.06.2011 - 29 S 219/10

    Anfechtbarkeit eines lediglich zwei Beiratsmitglieder bestellenden

    Ein solcher Interessenkonflikt ist gegeben, wenn in dem von einem Wohnungseigentümer betriebenen gerichtlichen Verfahren die Abberufung des Verwalters nach § 21 Abs. 4 WEG angestrebt wird (Jennißen, § 4 WEG, Rz. 23) oder wenn die Wahl des Vertreters angefochten wird (Greiner, Rz. 1640 mit Hinweis auf AG Dortmund vom 26.10.2008, ZMR 2009, 231; KG, Urteil vom 11.6.2003, WuM 2003, 529).
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