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   BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08   

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https://dejure.org/2011,4227
BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08 (https://dejure.org/2011,4227)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2011 - IV ZR 269/08 (https://dejure.org/2011,4227)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2011 - IV ZR 269/08 (https://dejure.org/2011,4227)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 BUZBB, § 6 BUZBB, § 8 BUZBB
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei zeitlich unbegrenztem Leistungsanerkenntnis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf nach einem zeitlich unbegrenzten Leistungsanerkenntnis des Versicherers bei Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei zeitlich unbegrenztem Leistungsanerkenntnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei zeitlich unbegrenztem Leistungsanerkenntnis

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachprüfungsverfahren nach Leistungsanerkennung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7
    Treuwidrigkeit einer für den unbelehrten VN nachteiligen individualvertraglichen Vereinbarung über Leistungspflicht des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    B-BUZ § 2; B-BUZ § 6; B-BUZ § 8

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweis auf anderen Beruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bewirkt Verlust eines bestehenden Verweisungsrechts / abweichende Individualvereinbarung treuwidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit bewirkt Verlust eines bestehenden Verweisungsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Neues Urteil zur Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1736
  • MDR 2011, 660
  • VersR 2011, 655
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 244/03

    Rechtsmissbrauch des Berufsunfähigkeits-Versicherers durch Vereinbarungen über

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08
    Wegen der speziellen Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer nach Treu und Glauben in besonderer Weise gehalten, seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auszunutzen (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06, VersR 2007, 777 Rn. 16; vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03, VersR 2007, 633 Rn. 13 und vom 12. November 2003 - IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 unter II 1).

    Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verändert oder eingeschränkt wird (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 aaO Rn. 16 und vom 7. Februar 2007 aaO Rn. 14).

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08
    Wegen der speziellen Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer nach Treu und Glauben in besonderer Weise gehalten, seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auszunutzen (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06, VersR 2007, 777 Rn. 16; vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03, VersR 2007, 633 Rn. 13 und vom 12. November 2003 - IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 unter II 1).

    Sie setzen eine noch unklare Sach- und Rechtslage voraus und erfordern vor ihrem Abschluss klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise des Versicherers darauf, wie sich die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers darstellt und in welcher Weise diese durch den Abschluss der Vereinbarung verändert oder eingeschränkt wird (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 aaO Rn. 16 und vom 7. Februar 2007 aaO Rn. 14).

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08
    Dies folgt daraus, dass die Regelung über das Nachprüfungsverfahren nur dann einen Sinn ergibt, wenn der Versicherer bei unverändertem Fortbestand der für die Beurteilung maßgeblichen, ihm bekannt gewordenen Umstände an sein erklärtes Anerkenntnis gebunden bleibt und nicht befugt ist, den Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten und etwaige Verweisungsmöglichkeiten jederzeit ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend von seiner früheren Anerkenntniserklärung zu bewerten (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 199/09, VersR 2010, 619 Rn. 9 und vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84, VersR 1986, 1113 unter 2).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08
    Bereits bestehende, aber nicht wahrgenommene Verweisungsmöglichkeiten verliert der Versicherer auch für die Zukunft (Senatsurteil vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284, 291 f.).
  • BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02

    Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08
    Wegen der speziellen Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer nach Treu und Glauben in besonderer Weise gehalten, seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auszunutzen (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06, VersR 2007, 777 Rn. 16; vom 7. Februar 2007 - IV ZR 244/03, VersR 2007, 633 Rn. 13 und vom 12. November 2003 - IV ZR 173/02, VersR 2004, 96 unter II 1).
  • BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 252/84

    Befreiung des Versicherers von einer in den Versicherungsbedingungen der

    Auszug aus BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08
    Dies folgt daraus, dass die Regelung über das Nachprüfungsverfahren nur dann einen Sinn ergibt, wenn der Versicherer bei unverändertem Fortbestand der für die Beurteilung maßgeblichen, ihm bekannt gewordenen Umstände an sein erklärtes Anerkenntnis gebunden bleibt und nicht befugt ist, den Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten und etwaige Verweisungsmöglichkeiten jederzeit ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und/oder seiner Kenntnis hiervon abweichend von seiner früheren Anerkenntniserklärung zu bewerten (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 199/09, VersR 2010, 619 Rn. 9 und vom 17. September 1986 - IVa ZR 252/84, VersR 1986, 1113 unter 2).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Der Versicherer kann im Wege des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 6 BB-BUZ von der durch sein Anerkenntnis geschaffenen Selbstbindung abrücken (vgl. Senatsurteil vom 30. März 2011 - IV ZR 269/08, NJW 2011, 1736 Rn. 13) und seine bereits anerkannte Leistungspflicht wieder beseitigen (Senatsurteile vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98, VersR 1999, 958 unter II 1 a [juris Rn. 9]; vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284 unter III [juris Rn. 39]).
  • OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer

    Mit einem zeitlich unbefristeten und der Sache nach uneingeschränkten Anerkenntnis verliert der Versicherer aber die Möglichkeit, sich später auf das Fehlen der beruflichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu berufen oder eine zum Zeitpunkt der Abgabe bereits vorhandene Verweisungsmöglichkeit nachzuschieben (vgl. BGH VersR 2011, 655; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Auflage, § 173, Rn. 1; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 31.01.2018 - 20 U 33/17

    Ansprüche eines Rechtspfleger-Anwärter in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Damit haben sie jedenfalls konkludent vereinbart, dass die angestrebte berufliche Tätigkeit versichert ist (vgl. BGH Urt. v. 30.3.2011 - IV ZR 269/08, r+s 2011, 259 Rn. 18 - "Maurer"; BGH Urt. v. 24.2.2010 - IV ZR 119/09, r+s 2010, 247 Rn. 18-20 - "Kreissekretärin" für den Fall, dass die Berufsunfähigkeit während der Ausbildung erstmals eingetreten sowie vom Versicherer anerkannt worden ist und der Versicherungsnehmer anschließend nach Abschluss der Ausbildung die planmäßig ausgeübte Tätigkeit nur noch teilweise verrichten kann) .
  • LG Potsdam, 27.09.2012 - 6 O 311/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wertung einer individualvertraglichen

    Derartige Individualvertragliche Vereinbarungen über Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung können daraufhin überprüft werden, ob darin enthaltene Beschränkungen der bedingungsgemäßen Rechte des Versicherungsnehmers auf seiner freien Entscheidung oder einer treuwidrigen Ausnutzung der überlegenen Verhandlungsposition des Versicherers beruhen (vgl. BGH, Urteil v. 30.03.2011 - Az.: IV ZR 269/08).

    Insoweit geht die Kammer davon aus, dass die in der Vereinbarung enthaltene Beschränkung der bedingungsgemäßen Rechte des Versicherungsnehmers auf einer treuwidrigen Ausnutzung der überlegenen Verhandlungsposition der Beklagten als Versicherer beruht (so BGH Urteil v. 12.11.2003 - Az.: IV ZR 173/02), da der Versicherer gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nach Treu und Glauben in besonderer Weise gehalten ist, seine überlegene Sach- und Rechtskenntnis nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auszunutzen (vgl. BGH, Urteil v. 30.03.2011 - Az.: IV ZR 269/08 unter Verweis auf BGH, Urteil v. 28.02.2007 - IV ZR 46/06; BGH Urteil v. 07.02.2007 - IV ZR 244/03).

  • OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 24/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Formelle Voraussetzungen einer

    Hieran war die Beklagte unabhängig davon gebunden, ob das Anerkenntnis zu Recht erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 269/08 - VersR 2011, 655; OLG München, NJW-RR 2010, 1619; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, L II 1, S. 559).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Kann sie gesundheitsbedingt nicht in bedingungsgemäßem Maße fortgeführt werden, oder kann es dem Auszubildenden gesundheitlich genommen sein, den angestrebten Ausbildungsberuf in bedingungsgemäßem Umfang zu ergreifen (BGH, Urt. v. 24.2.2010 - IV ZR 119/09 - VersR 2010, 619; Urt. v. 30.3.2011 - IV ZR 269/08 - VersR 2011, 655), kann auch sie daher Maßstab der Prüfung des Versicherungsfalls sein.

    Zwar verliert der Versicherer grundsätzlich bei Abgabe eines - uneingeschränkten - Anerkenntnisses bereits bestehende, aber nicht wahrgenommene Verweisungsmöglichkeiten auch für die Zukunft (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.2011 - IV ZR 269/08 - VersR 2011, 655 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungspflicht auch bei neuer Tätigkeit

    Da die Beklagte für die Zeit nach dem 28.10.2005 keine Veränderungen geltend gemacht hat, die für eine abstrakte Verweisung relevant sein könnten, kann sie sich im Hinblick auf ihre bindende Anerkennung nicht auf eine - mögliche - abstrakte Verweisung berufen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 2011, 1736).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2017 - 12 U 47/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Möglichkeit und Verpflichtung des Versicherten

    a) Da sich das Anerkenntnis vom 7.8.2009 auf die gesundheitlich bedingte Unfähigkeit bezieht, die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit noch mindestens zu 50 % erbringen zu können, sind nachträgliche Änderungen im Nachprüfungsverfahren von der Beklagten darzulegen und sie ist mit solchen Einwendungen ausgeschlossen, die sie bereits im ersten Prüfungsverfahren einbringen konnte (vgl. zuletzt BGH IV ZR 269/08, VersR 2011, 655, juris Rn. 10):.
  • KG, 10.01.2017 - 6 U 89/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    a) Der Versicherer kann im Wege des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 6 BB-BUZ von der durch sein Anerkenntnis geschaffenen Selbstbindung abrücken (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 527/15 -, zitiert nach juris: Rdnr. 20 unter Hinweis auf das Urteil vom 30. März 2011 - IV ZR 269/08, NJW 2011, 1736 Rn. 13) und seine bereits anerkannte Leistungspflicht wieder beseitigen (BGH, a. a. O., unter Hinweis auf die Urteile vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98, VersR 1999, 958 unter II 1 a [juris Rn. 9]; vom 17. Februar 1993 - IV ZR 206/91, BGHZ 121, 284 unter III [juris Rn. 39]).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 35/15

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer

    Hieran war die Beklagte unabhängig davon gebunden, ob das Anerkenntnis zu Recht erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.03.2011 - IV ZR 269/08 - VersR 2011, 655; OLG München, NJW-RR 2010, 1619; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, L II 1, S. 559).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2021 - 11 U 152/18

    Zulässigkeit der Verweisung eines Müllwerkers/Kraftfahrers auf die Tätigkeit

  • KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Köln, 14.01.2022 - 20 U 84/189
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