Rechtsprechung
BGH, 24.09.1962 - II ZR 84/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkung der Wegnahme der Führerscheins durch die Polizei auf den Bestand der Fahrerlaubnis - Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Maßnahme bei gerichtlichem Beschluss ohne Zustellung - Erfordernis der Bekanntmachung bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 38, 86
- NJW 1962, 2104
- MDR 1962, 966
- VersR 1962, 1053
- DB 1962, 1404
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.1962 - II ZR 147/60
Auszug aus BGH, 24.09.1962 - II ZR 84/62
Die Wegnahme des Führerscheins durch die Polizei läßt, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. September 1962 (II ZR 147/60) in Übereinstimmung mit der Rechtslehre und der Rechtsprechung entschieden hat, den Bestand der Fahrerlaubnis (§ 2 StVG, § 4 StVZO) unberührt. - RG, 01.02.1932 - II 1325/31
Ist zur Rechtswirksamkeit eines vor der Hauptverhandlung ergehenden, das …
Auszug aus BGH, 24.09.1962 - II ZR 84/62
Die beiden Zeitpunkte können zusammenfallen (RGSt 56, 360; 66, 121); dies braucht aber nicht der Fall zu sein.
- OLG Hamm, 01.10.2003 - 35 U 48/02
Zur Frage der Einbeziehung sog. Folgeprovisionen in den einem …
Rechtsprechung
BGH, 20.09.1962 - II ZR 147/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 2104
- MDR 1962, 965
- VersR 1962, 1051
- DB 1962, 1372
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 202/80
Begriff des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Das Berufungsgericht hat sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. September 1962 II ZR 147/60 (VersR 1962, 1051, 1052) berufen. - BGH, 24.09.1962 - II ZR 84/62
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Die Wegnahme des Führerscheins durch die Polizei läßt, wie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 20. September 1962 (II ZR 147/60) in Übereinstimmung mit der Rechtslehre und der Rechtsprechung entschieden hat, den Bestand der Fahrerlaubnis (§ 2 StVG, § 4 StVZO) unberührt. - BGH, 07.04.1966 - II ZR 12/64
Eintritt des Versicherungsfalls in Abhängigkeit vom Vorliegen der …
Der in § 2 Nr. 2 c AKB verwendete Ausdruck "Fahrerlaubnis" ist ein gesetzestechnisch in § 2 StVG und § 4 StVZO festgelegter Begriff (BGH LM AVB f. KraftfVers Nr. 8 = VersR 1962, 1051 m.w.N.) und bedeutet die Erlaubnis der Verwaltungsbehörde zum Führen eines Kraftfahrzeugs der in Frage kommenden Art. Die Fahrerlaubnis "ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist" (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVG).