Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 12.01.1965

Rechtsprechung
   BAG, 09.12.1964 - 5 AZR 425/63   

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BAG, 09.12.1964 - 5 AZR 425/63 (https://dejure.org/1964,997)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1964 - 5 AZR 425/63 (https://dejure.org/1964,997)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1964 - 5 AZR 425/63 (https://dejure.org/1964,997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer der öffentlichen Hand - Hoheitliche Funktionen - Beamte - Privater Arbeitsvertrag - Verleihender Verwaltungsakt - Direktionsrecht - Urkundsbeamter der Geschäftsstelle - Zulassungsrevision - Divergenzrevision - Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 989
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 3 K 3239/15

    Bestellung und Abberufung eines bergtechnischen Sachverständigen durch

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes können auch kraft des Direktionsrechts des öffentlichen Dienstherrn mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeit beauftragt werden (BAG, Urteil vom 09.12.1964 - 5 AZR 425/63 -, juris Rn. 17 ff.).
  • VG Karlsruhe, 10.11.2017 - 3 K 3239/15

    Vorabentscheidung zum Rechtsweg - Abgrenzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes könnten auch kraft des Direktionsrechts des öffentlichen Dienstherrn mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeit beauftragt werden (BAG, Urteil vom 09.12.1964 - 5 AZR 425/63 -, juris Rn. 17 ff.).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.01.1965 - 5 Ta 1/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2002
LAG Hessen, 12.01.1965 - 5 Ta 1/65 (https://dejure.org/1965,2002)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.01.1965 - 5 Ta 1/65 (https://dejure.org/1965,2002)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Januar 1965 - 5 Ta 1/65 (https://dejure.org/1965,2002)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 989
  • DB 1965, 188
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 02.06.1999 - 16 W 14/99

    Arrestgrund beim dinglichen Arrest

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach von demjenigen, der gegen das Gläubigervermögen gerichtete strafbare Handlungen begangen hat, im Regelfall erwartet werden kann, daß er auch zur Vereitelung oder wesentlichen Erschwerung der ihm wegen der Ersatzforderung drohenden Zwangsvollstreckung Unredlichkeiten begehen wird (so aber etwa OLG Dresden MDR 98, 795; OLG München MDR 7o, 934; LAG Frankfurt NJW 65, 989).
  • LAG Hamburg, 29.06.2001 - 6 Sa 28/01

    Arbeitsvertragswidriges Verhalten als Arrestgrund des § 917 Abs. 1 ZPO;

    Überwiegend wird heute in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, eine gegen das Vermögen des Gläubigers gerichtete Straftat des Schuldners allein genüge nicht, um einen Arrestgrund darzutun, vielmehr müssten konkrete Umstände hinzu kommen, um die in § 917 Abs. 1 ZPO angesprochene Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung oder -erschwerung zu begründen (OLG Köln, MDR 00, 49; OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Koblenz WM 1987, 310; OLG Düsseldorf NJW­RR 1986, 1192; OLG Bremen vom 11.03.1993 ­ 1 W 17/93 ­ über juris; OLG Hamburg VersR 1982, 341; OLG Köln, MDR 1986, 595; OLG Düsseldorf VersR 1980, 50; Münchener Kommentar ­ Heinze, a.a.O., § 917 Rdn. 6; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 917 Rdn. 1, jeweils m.w.N.; anders Fischer, a.a.O.; OLG Dresden, MDR 1998, 795; OLG München, MDR 1970, 934; LAG Frankfurt NJW 1965, 989; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 917 Rdn. 6).

    Die Motivation der Sicherung der Beute" (vgl. OLG München, MDR 1970, 934; OLG Dresden, MDR 1998, 795; OLG Schleswig, MDR 1983, 141; LAG Frankfurt, NJW 1965, 989) spielt im vorliegenden Fall ohnehin keine wesentliche Rolle, da das nach den Darlegungen der Arrestklägerin mit Hilfe der Schecks transferierte Kapital der Arrestklägerin nicht auf einem Konto des Arrestbeklagten im vorliegenden Fall, sondern auf einem Konto des Herrn xxxxxx gesammelt worden ist.

  • OLG München, 12.07.2004 - 7 W 1797/04

    Gleichzeitiger Erlass von Arrestbefehl und Pfändungsbeschluss durch

    Die hiergegen gerichtete Ansicht (Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Rn. 2 zu § 930; Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO und Nebengesetze, Großkommentar, 3. Aufl., Rn. 8 zu § 930 ZPO; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., Rn. 3 zu § 930; Stöber, Forderungspfändung, 13. Aufl., Rn. 441; LAG Frankfurt a.M., DB 1965, 188) die sonst anerkannte Möglichkeit der Verbindung von Arrestbefehl mit Pfändungsbeschluss sei dann nicht möglich, wenn erst das Beschwerdegericht den Arrestbefehl erlässt, vermag nicht zu überzeugen.
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