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   OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 5 U 252/93   

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https://dejure.org/1995,5924
OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 5 U 252/93 (https://dejure.org/1995,5924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1995 - 5 U 252/93 (https://dejure.org/1995,5924)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 5 U 252/93 (https://dejure.org/1995,5924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 96
    Vermessungstechnische Leistungen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsanspruch des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (IBR 1996, 125)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 269
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.09.2017 - III ZR 618/16

    Amtlicher Lageplan - Amtshaftung: Hoheitliche Tätigkeit bei Erstellung eines

    Möglich ist damit neben der Ausführung von Amtshandlungen auch eine Tätigkeit auf privatrechtlichem Gebiet (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269 sowie BeckRS 2006, 11223).

    b) Das Berufungsgericht hat die Erstellung eines amtlichen Lageplans nach § 3 Abs. 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen vom 6. Dezember 1995 (GV. NRW S. 1241 - BauPrüfVO NRW) durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu Recht als eine solche hoheitliche Tätigkeit angesehen (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269 f; für das Land Berlin KG, NVwZ-RR 1998, 102).

  • OLG Hamm, 25.11.2005 - 26 U 14/05

    Zur im Verkehr erforderlichen und üblichen Sorgfalt eines öffentlich bestellten

    Es handelt sich um eine Tätigkeit, die nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist (vgl. hierzu BGHZ 58, S. 225 ff. sowie OLG Düsseldorf in NJW-RR 1996, S. 269 ff.).
  • OLG Dresden, 28.10.1999 - 14 W 1786/98

    Rechtsweg für Ansprüche eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

    Diese Aufgabenerfüllung ist hinsichtlich der Erlangung, Durchführung und Vergütung eines Auftrags des öffentlich-bestellten Vermessungsingenieurs privatrechtlich ausgestaltet (BGHZ 121, 126, 129 ff.; teilweise abweichend OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 269; OLG Hamm MDR 1984, 677; LG Kiel, BauR 1991, 372; LG Mühlhausen, DtZ 1997, 327).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 14 A 76/11

    Kostentragungspflicht hinsichtlich der durch die Einmessung durch einen

    Soweit die Kläger unter 4. der Antragsbegründung mit Hinweis auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 16. Februar 1995 - 5 U 252/93 -, NJW-RR 1996, 269, geltend machen, "auch die auf das öffentliche Recht gestützte Kostenforderung des Vermessungsingenieurs erforder(e) zunächst den Auftrag, einen amtlichen Lageplan aufzustellen", durch einen solchen Auftrag werde "der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur im Rahmen seiner hoheitlichen Befugnisse überhaupt erst herangezogen", wobei auch der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur einen derartigen Auftrag "nicht dadurch ersetzen (könne), dass er von sich aus tätig (werde) und sein Tätigwerden zu einem hoheitlichen erklär(e)", gehen sie - abgesehen davon, dass es hier nicht um die Aufstellung eines amtlichen Lageplans, sondern um eine Gebäudeeinmessung geht, zu der der Grundstückseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermKatG verpflichtet ist - nicht auf die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GebG ein und legen auch nicht dar, dass sich das OLG Düsseldorf a.a.O. zur Kostenschuldnerschaft nach dieser Vorschrift verhielte, für deren Klärung im Übrigen der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 21 W 45/03
    Ob die Leistungen des Vermessungsingenieurs öffentlich-rechtlich nach § 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 ÖbVermIngBO i.V.m. § 1, 10 ÖbVermIngKO oder nach den für den Werkvertrag geltenden Vorschriften gemäß §§ 631 Abs. 1 BGB, 96ff. HOAI zu vergüten sind, hängt davon ab, welche Leistungen er nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber erbringen soll (ebenso: OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 269).
  • KG, 04.11.1996 - 22 W 4592/96

    Verweisung einer Streitigkeit bei Unzuständigkeit eines Gerichts

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  • OLG Düsseldorf, 04.08.2003 - 5 W 27/03
    Ferner KG Berlin Urteil 16.01.1998 - 6 U 7012/97; AG Berlin-Tiergarten Urteil 08.08.2001 - 8b C 85/01; Senat, Urteil vom 16.02.1995 - 5 U 252/93 -, BauR 1995, 589 f.; NJW-RR 1996, 269 ff.).
  • KG, 04.07.1997 - 7 W 3008/97

    Zurückweisung einer Beschwerde

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