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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.10.1991 - 5 U 21/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7090
OLG Saarbrücken, 02.10.1991 - 5 U 21/91 (https://dejure.org/1991,7090)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.10.1991 - 5 U 21/91 (https://dejure.org/1991,7090)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Oktober 1991 - 5 U 21/91 (https://dejure.org/1991,7090)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Gerichtsstandsvereinbarung nach dem EuGVÜ

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 987
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.07.1993 - 17 U 73/93

    Gerichtsstand bei Zahlungsansprüchen nach dem CISG

    Dem steht § 512 a ZPO, wonach die Berufung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten nicht auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit gestützt werden kann, nicht entgegen (OLG Saarbrücken NJW 1992, 987).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - 15 U 18/10

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 23 Abs. 1 EuGVVO

    Die Frage des im Einzelfall anwendbaren Rechts beurteilt sich nach dieser Ansicht nach demjenigen nationalen Recht, das von dem internationalen Privatrecht des Forums für anwendbar erklärt wird (…MüKo/ZPO, 3. Aufl., Art. 23 Rn 15;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.01.1989 - 16 U 77/88 - RIW 90, 579, Saarländisches OLG; Urt. v. 02.10.91, 5 U 21/91, NJW 92, 987;… a.A. Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 23 Rn. 22;… Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3.Aufl., Art. 23 Rn. 75;… Zöller-Geimer, ZPO, 27. Aufl., Art. 23 EuGVO Rn 2;… Musielak/Stadler, Art. 23 Rn. 3 die im Grundsatz eine von den nationalen Rechtsordnungen losgelöste Beurteilung auch der Willenseinigung nach Einheitsrecht annehmen).
  • LG Frankenthal, 08.07.1998 - 5 O 520/98

    Verfahrensrecht - Bauwerkvertrag: Zuständiges Gericht für Werklohnklage

    a) Zwar wird - im wesentlichen zurückgehend auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05. Dezember 1985 (BGH in NJW 1986, 935) - vertreten, daß gemeinsamer Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus Bauverträgen in der Regel der Ort des Bauwerkes sei (…vgl. etwa BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken in NJW 1992, 987, 988;… Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 29 Rdnr. 33;… Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 269 Rdnr. 13 jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei …

    Dies liegt auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien, insbesondere in Fällen wie hier, in denen auf der Bestellerseite mehrere Parteien mit unterschiedlichen (Wohn-)Sitzen beteiligt sind; für gerichtliche Auseinandersetzungen müssen dann nicht mehrere Gerichte bemüht werden, und die Auseinandersetzung kann an dem Ort stattfinden, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme z.B. über behauptete Mängel regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden kann, als an einem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 1986, 935; OLG Schleswig MDR 2000, 1453; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987/988;… Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 04.05.1993 - 20 AR 18/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren

    Alsdann ist gemeinsamer Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen der Ort, wo das Bauwerk errichtet worden ist (BGH NJW 1986, 935 = MDR 1986, 469; BayOB-LGZ 1983, 64/66; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1401 [OLG Koblenz 27.03.1987 - 2 U 608/83] ; OLG Saarbrücken NJW 1992, 987 [OLG Saarbrücken 02.10.1991 - 5 U 21/91] ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 29 Rn. 33;… Thomas/Putzo a.a.O. § 29 Rn. 6;… Zöller/Vollkommer a.a.O. § 29 Rn. 25 "Bauwerkvertrag").
  • LG Zwickau, 17.02.2004 - 7 O 1704/03

    Gerichtsstand für Honorarklage des Architekten

    Weiterhin liegt es im Interesse der Parteien, als Folge des gemeinsamen Erfüllungsortes eine gerichtliche Auseinandersetzung dort durchzuführen, wo aufgrund der Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme über die Ordnungsgemäßheit der vertraglichen Leistungen einfach und kostengünstig durchgeführt werden kann (OLG Saarbrücken, NJW 1992, 987, 988).
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