Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 21.05.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.05.1986 - 17 U 301/84   

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https://dejure.org/1986,6807
OLG Frankfurt, 07.05.1986 - 17 U 301/84 (https://dejure.org/1986,6807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.1986 - 17 U 301/84 (https://dejure.org/1986,6807)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 17 U 301/84 (https://dejure.org/1986,6807)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1445
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 28.05.1999 - 19 U 153/98

    Fristsetzung Stellungnahme Klageerwiderung

    Insofern schließt der Senat sich dem OLG Frankfurt an, das ausgeführt hat (NJW-RR 1986, 1445, 1446):.
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 21.05.1986 - 5 O 623/85   

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https://dejure.org/1986,6661
LG Hamburg, 21.05.1986 - 5 O 623/85 (https://dejure.org/1986,6661)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.05.1986 - 5 O 623/85 (https://dejure.org/1986,6661)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Mai 1986 - 5 O 623/85 (https://dejure.org/1986,6661)
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  • NJW-RR 1986, 1445
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 241/90

    Berücksichtigung einer nach der letzten Tatsachenverhandlung geschlossenen

    Denn da das Teilurteil nur zu Höhe und Dauer der vom Kläger zu zahlenden Zinsen eine Zäsur machte und die Beklagte vom Kläger ausdrücklich den ihr in diesem Urteil zuerkannten Hauptsachebetrag und die titulierten Teilzinsen anforderte, ohne dabei den Willen zu einer Verrechnung des Gesamtbetrages in der Tilgungsreihenfolge des § 367 Abs. 1 BGB zum Ausdruck zu bringen und für den Fall, daß der Kläger auf anderweitiger Verrechnung beharren sollte, die Annahme des Geldes abzulehnen, hat die auf die Anforderung der Beklagten bezugnehmende Zahlung des Klägers allein die titulierten Forderungen betroffen (s. auch LG Hamburg NJW-RR 1986, 1445 [LG Hamburg 21.05.1986 - 5 O 623/85]).
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