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   OLG Hamm, 07.10.1986 - 27 U 86/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3119
OLG Hamm, 07.10.1986 - 27 U 86/86 (https://dejure.org/1986,3119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.10.1986 - 27 U 86/86 (https://dejure.org/1986,3119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - 27 U 86/86 (https://dejure.org/1986,3119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 17, § 48, § 82, § 127 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz des Konkursverwalters; Vertragserfüllung; Sicherungsabtretung; Pfändung des Anspruchs; Mehrwertsteueranteil; Abrede zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1014
  • WM 1987, 549
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1972 - VIII ZR 119/70

    Umsatzsteuerpflicht d. Konkursverwalters bei Sicherungsgut

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.1986 - 27 U 86/86
    Die Frage, wer die Mehrwertsteuer zu tragen hat, wenn der Konkursverwalter im Konkurs des Sicherungsgebers Sicherungsgut im Einverständnis mit dem Sicherungsnehmer nach Maßgabe von Absprachen über die Verwertungsart freihändig veräußert, hat der BGH (in Ergänzung zu BGHZ 58, 292) dahin beantwortet (vgl. NJW 1980, 2473 ff. [hier: IV (438) 148 b] = ZIP 1980, 520 ff. mit Anmerkung von Henckel, Seite 524 ff.), daß in einem Fall, in dem Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber vereinbart haben, daß »alles«, was der Sicherungsgeber bei der Verwertung des Sicherungsgutes erlange, herauszugeben sei, dazu grundsätzlich auch die im Verwertungserlös enthaltene Umsatzsteuer gehöre, die danach von dem Ä an die Stelle des Sicherungsgebers bei der Veräußerung tretenden Ä Konkursverwalter herauszugeben sei.
  • BGH, 12.05.1980 - VIII ZR 167/79

    Umsatzsteuer im Konkurs des Sicherungsgebers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.10.1986 - 27 U 86/86
    Die Frage, wer die Mehrwertsteuer zu tragen hat, wenn der Konkursverwalter im Konkurs des Sicherungsgebers Sicherungsgut im Einverständnis mit dem Sicherungsnehmer nach Maßgabe von Absprachen über die Verwertungsart freihändig veräußert, hat der BGH (in Ergänzung zu BGHZ 58, 292) dahin beantwortet (vgl. NJW 1980, 2473 ff. [hier: IV (438) 148 b] = ZIP 1980, 520 ff. mit Anmerkung von Henckel, Seite 524 ff.), daß in einem Fall, in dem Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber vereinbart haben, daß »alles«, was der Sicherungsgeber bei der Verwertung des Sicherungsgutes erlange, herauszugeben sei, dazu grundsätzlich auch die im Verwertungserlös enthaltene Umsatzsteuer gehöre, die danach von dem Ä an die Stelle des Sicherungsgebers bei der Veräußerung tretenden Ä Konkursverwalter herauszugeben sei.
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß

    In der Zwangsvollstreckungsrechtsprechung wird nämlich vertreten, dass bei einem Unterlassungsverstoß in der Regel für eines Ordnungsgeldes von 1/20 des Wertes des Unterlassungsanspruchs angemessen sei (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.1986 - NJW-RR 1987, 1014; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.1990 - NJW-RR 1990, 639).
  • OLG München, 17.01.1997 - 23 U 4008/96
    Beides sind Teile eines einheitliches Kaufpreises (vgl. BGH WIVI 1980, 776; OLG Hamm WM 1987, 549 ).
  • OLG Köln, 01.03.2000 - 17 U 58/99
    Vorliegend bedarf es keiner abschließenden Festlegung, ob und in welchem Umfang die zugunsten des Klägers vereinbarte Abtretung von Werklohnforderungen, die der Gemeinschuldnerin gegenüber der Stadt B. zustanden, im Rahmen der §§ 12 Abs. 1 S. 1 GesO, 48, 127 Abs. 1 S. 2 KO wie ein Pfandrecht wirken und im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht begründen konnte (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 1749; OLG Hamm WM 1987, 549 -jew.m.w.N.-).
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