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   BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87   

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https://dejure.org/1987,6124
BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87 (https://dejure.org/1987,6124)
BayObLG, Entscheidung vom 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87 (https://dejure.org/1987,6124)
BayObLG, Entscheidung vom 06. August 1987 - BReg. 2 Z 51/87 (https://dejure.org/1987,6124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Wohnungs- und Teileigentümers einer Wohnanlage auf Beseitigung des in der Dachkammer eingebauten WC's gegen einen anderen Eigentümers; Einbau eines WC's als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Sinn und Zweck einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1492
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für den ersten Rechtszug, sondern auch für das Beschwerdeverfahren (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77 m.w.Nachw.).

    Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77; BayObLG MDR 1986, 237/238 [BayObLG 07.11.1985 - BReg 2 Z 65/85] ).

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87
    Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77; BayObLG MDR 1986, 237/238 [BayObLG 07.11.1985 - BReg 2 Z 65/85] ).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

    Auszug aus BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87
    Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLGZ 1972, 348/350; 1983, 73/77; BayObLG MDR 1986, 237/238 [BayObLG 07.11.1985 - BReg 2 Z 65/85] ).
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus BayObLG, 06.08.1987 - BReg. 2 Z 51/87
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für den ersten Rechtszug, sondern auch für das Beschwerdeverfahren (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1977, 44/49; 1983, 73/77 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 15.09.2004 - 2Z BR 120/04

    Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers eines Handlungsstörers - Voraussetzungen

    Vielmehr muss feststehen, dass die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv keinen Vorteil bringt und lediglich zur Schädigung eines Anderen dient (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 1492; Palandt/Heinrichs § 226 Rn. 3).
  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 150/87

    Anspruch gegen einen Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage auf

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluß vom 6.8.1987 (BReg. 2 Z 51/87) den Beschluß des Landgerichts wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu erneuter Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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