Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Höhe der Nutzungsvergütung nach der Wandlung des Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Schätzung des fiktiven (ersparten) Abnutzungswerts eines sonst angeschafften Neuwagens im Rahmen des Ersatzes gezogener Gebrauchsvorteile aus einem gewandelten Fahrzeug; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 28.01.1987 - 5 O 351/86
- OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1140
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 21.01.1982 - 28 U 130/81
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87
Dieser Anspruch der Beklagten auf Ersatz der vom Kläger gezogenen Gebrauchsvorteile ergibt sich bis zur Kenntnis von den Wandlungsvoraussetzungen aus einer entsprechenden Anwendung des § 327 Satz 2 oder der §§ 988, 818 BGB, danach aus den §§ 467 Satz 1, 347 Satz 2, 987 BGB (…Reinking/Eggert, Der Autokauf, 3. Aufl. 1987 Rdn. 387; Senatsurteil vom 21.1.1982, MDR 82, 580).Da es sich hier um die Wandlung eines Kaufvertrages über einen Neu wagen handelt, kann auch offen bleiben, ob der Senat bei der Schätzung von Nutzungsentschädigungen für Gebraucht wagen bei seiner bisherigen Praxis verbleibt (vgl. MDR 82, 580; OLG Hamm DAR 80, 285 - LS 3 = MDR 80, 846).
- OLG München, 16.12.1986 - 13 U 4562/86
Benzinverbrauch; Eigenschaft; Kraftfahrzeug; Nachbesserung; Verbrauchswert; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87
Angesichts des heutigen hohen qualitativen und technischen Standards von Neufahrzeugen ist dabei nach Ansicht des Senats von einer zu erwartenden Lebensdauer des Fahrzeugs vom Tage der Erstzulassung bis zum Zeitpunkt seiner hypothetischen Verschrottung von 10 Jahren bei einer voraussichtlichen Gesamtfahrleistung von 150.000 km auszugehen; daraus errechnet sich ein vom Kläger zu ersetzender Gebrauchsvorteil von 0, 67% des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 km (vgl. ebenso OLG Köln DAR 32, 402, 403 ; OLG Nürnberg DAR 80, 345; OLG Nürnberg DAR 85, 81, 82 ; OLG München NJW 87, 3012, 3013 = DAR 87, 225, 226 ;… Reinking/Eggert a.a.O. Rdn. 399 und 400). - OLG Hamm, 20.03.1980 - 27 U 201/79
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87
Da es sich hier um die Wandlung eines Kaufvertrages über einen Neu wagen handelt, kann auch offen bleiben, ob der Senat bei der Schätzung von Nutzungsentschädigungen für Gebraucht wagen bei seiner bisherigen Praxis verbleibt (vgl. MDR 82, 580; OLG Hamm DAR 80, 285 - LS 3 = MDR 80, 846). - OLG Hamm, 08.07.1970 - 20 U 43/70
Auszug aus OLG Hamm, 10.12.1987 - 28 U 104/87
Der auszugleichende Vorteil des Klägers besteht folglich darin, daß er diesen Wertverlust vermieden hat, indem er den hier anschließend an die Beklagte zurückgegebenen Wagen benutzt hat (vgl. BGH NJW 82, 1909, 1910; OLG Hamm NJW 70, 2296; OLG Köln DAR 32, 403).
- OLG Köln, 10.01.1992 - 20 U 158/91
Kraftfahrzeugkauf; Mängelhaftung
Schließlich wird auch die Auffassung vertreten, daß beim Kauf eines PKW"s der durch die Fahrzeugbenutzung entstehende Wertverlust der Maßstab für die Bemessung der abzuziehenden Gebrauchsvorteile ist (OLG Köln DAR 1982, 403; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1140 jeweils m.w.N.).Dabei wird bei Neufahrzeugen wegen ihres hohen qualitativen und technischen Standards von einer zu erwartenden Lebensdauer vom Zeitpunkt der Erstzulassung bis zur hypothetischen Verschrottung von 10 Jahren und einer voraussichtlichen Gesamtfahrleistung von 150.000 km ausgegangen und der zu ersetzende Gebrauchsvorteil mit 0, 67 % des Kaufpeises pro gefahrene 1000 km angesetzt (OLG Köln DAR 1982, 402, 403; OLG Köln NJW 1987, 2520; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1140; OLG München NJW 1987, 3012;… Reinking-Eggert, Der Autokauf, 3.Aufl., Rdn. 399).
- OLG Köln, 13.01.1995 - 19 U 78/94
"Hängende" Türen als Fehler eines Neufahrzeuges - Kaufvertrag, Gewährleistung, …
Der Betrag errechnet sich ausgehend von einer anzunehmenden Gesamtfahrleistung des PKW von 150.000 Kilometer aus 0, 67 Prozent des Kaufpreises pro gefahrene 1.000 Kilometer (vgl. Senat OLGR 1991, 3 = VersR 1991, 699 = NJW-RR 1991, 1340, 1341; OLG Köln NJW 1987, 2520 ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1140). - OLG Köln, 19.04.1991 - 19 U 205/90
Neuwagen; Dröhnen; Geräusche; Vibrationen; Sachmangel; Verkäufer; Versprechen; …
Der Betrag errechnet sich, ausgehend von einer anzunehmenden Gesamtfahrleistung des X. von 150.000 Kilometer aus 0, 67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer (OLG Hamm, NJW-RR 88, 1140; OLG Frankfurt, DAR 88, 243; OLG Köln, DAR 82, 402; NJW 87, 2520). - LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03
Neuwagenhandel - Zu hoher Benzinverbrauch als Sachmangel
Entgegen der Ansicht der Beklagten und der von ihr herangezogenen Rechtsprechung (…OLG Hamm, Urt. v. 29.6.1993, NJW-RR 1994, 375; OLG Hamm, Urt. v. 10.12.1987, NJW-RR 1988, 1140;… OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520) ist für die zu erwartende Gesamtlaufleistung allerdings nicht der Standardwert von 150.000 km, der bei der von der Beklagten angestellten Berechnung einem Multiplikator von 0, 67 % entspricht, sondern ein Wert von jedenfalls 200.000 km anzusetzen.