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OLG München, 13.01.1988 - 21 W 3613/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1342
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 19.09.2002 - 26 W 85/02
Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Entfernung der verbotenen Äußerung aus …
Der auf eine Unterlassung gerichtete Titel verpflichtet die Schuldner in diesem Umfang zu positivem Tun (vgl. hierzu RGZ 43, 405, 407; OLG Hamburg NJW-RR 93, 1392; OLG Zweibrücken NJW-RR 88, 1342;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, a.a.O., § 890, Rn. 8;… Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 890, Rn. 25, jeweils m.w.N.). - OLG Naumburg, 27.06.2001 - 1 W 26/01
Kein Rechtsmittel gegen einstweilige Anordnung nach § 769 ZPO
Soweit eine sofortige Beschwerde für statthaft erachtet wird, jedoch nur eine eingeschränkte Prüfungskompetenz angenommen wird [OLG Köln VersR 1991, 833 (aufgegeben durch OLGR 1999, 378); OLG München NJW-RR 1988, 1342; 1987, 767 sowie OLG Naumburg, 6. Zivilsenat, NJW-RR 1998 366], vermag sich der Senat dem ebenfalls nicht anzuschließen. - OLG Köln, 04.08.1994 - 18 W 19/94
Einstellung der Zwangsvollstreckung
Für den hier vorliegenden Fall der abweisenden Entscheidung soll nach einer Ansicht die einfache Beschwerde statthaft sein (OLG Hamburg FamRZ 1989, 298 ; 888), eine weitere hält die sofortige Beschwerde für uneingeschränkt zulässig, beschränkt aber den Prüfungsmaßstab auf greifbare Gesetzeswidrigkeit wie die Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs oder Ermessensfehlentscheidungen (OLG München NJW-RR 1988, 1342, auch mit weiteren Hinweisen zum Meinungsstand).