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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85   

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https://dejure.org/1987,286
BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85 (https://dejure.org/1987,286)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1987 - I ZR 109/85 (https://dejure.org/1987,286)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1987 - I ZR 109/85 (https://dejure.org/1987,286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Champagner unter den Mineralwässern; Ausnutzung des fremden Rufs zur Förderung des Absatzes eigener Ware; Sittenwidrigkeit der Rufausbeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenverstoß - Rufausbeutung - Herkunftsbezeichnung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 644
  • NJW-RR 1988, 487 (Ls.)
  • ZIP 1987, 1483
  • MDR 1988, 205
  • GRUR 1988, 453
  • GRUR Int. 1988, 357
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    Es hat die Beklagte, wie schon das Landgericht, auf der Grundlage des § 1 UWG in Anlehnung an die Rolls-Royce-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1983, 247) unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Ausbeutung eines fremden Rufs zur Unterlassung der beanstandeten Werbung für verpflichtet erachtet.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits wiederholt anerkannt worden, daß es als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschrift beurteilt werden kann, wenn ein Wettbewerber die Qualität seiner Waren oder Leitungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Absatzwerbung auszunutzen (BGHZ 40, 391, 398 - Stahlexport; BGH GRUR 1969, 413, 414 - Angelique II; GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550 - Dimple).

    Wie der Senat in der Rolls-Royce-Entscheidung ausgesprochen hat, kommt es nicht darauf an, in welcher Art und mit welchen Mitteln der fremde Ruf als Vorspann eigener Absatzbemühungen ausgenutzt wird (BGH GRUR 1983, 247, 248).

  • BGH, 25.06.1969 - I ZR 15/67

    Champagner-Weizenbier

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    Es ist zwar richtig, daß die Beklagte den Begriff Champagner nicht als Herkunftsbezeichnung verwendet und daß der Verkehr den angegriffenen Werbebehauptungen auch nicht entnimmt, daß die Beklagte den Begriff Champagner, etwa wie im Fall Champagner-Weizenbier (BGH GRUR 1969, 611), als Bezeichnung der von ihr vertriebenen Waren benutze.

    Da die übrigen Voraussetzungen dieses Tatbestandes, insbesondere die besondere Werbekraft der Bezeichnung Champagner für Schaumweine, unter den Parteien außer Streit ist (vgl. dazu auch BGH GRUR 1969, 611 - Champagner-Weizenbier), begegnet das Berufungsurteil auch insoweit keinen rechtlichen Bedenken.

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    Das folge aus einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze, die sich aus der Stahlexport-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 391, 397 ff.) ergäben.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits wiederholt anerkannt worden, daß es als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschrift beurteilt werden kann, wenn ein Wettbewerber die Qualität seiner Waren oder Leitungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Absatzwerbung auszunutzen (BGHZ 40, 391, 398 - Stahlexport; BGH GRUR 1969, 413, 414 - Angelique II; GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550 - Dimple).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    Für die Aktivlegitimation der Klägerinnen zu 2) bis 4) genügt es nach der Rechtsprechung des Senats, daß sich die Beklagte nach der Klagebehauptung als Verletzer durch die Verletzungshandlung im konkreten Fall in irgendeiner Weise in Wettbewerb zu den Betroffenen gestellt hat, was auch dadurch geschehen konnte, daß sie sich durch eine Gleichstellungsbehauptung an den Ruf der fremden Ware anhängte und diesen für den Absatz ihrer Waren auszunutzen suchte (vgl. BGH GRUR 1985, 550, 552 - Dimple).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits wiederholt anerkannt worden, daß es als sittenwidrig im Sinne der genannten Vorschrift beurteilt werden kann, wenn ein Wettbewerber die Qualität seiner Waren oder Leitungen mit denen geschätzter Konkurrenzerzeugnisse in Beziehung setzt, um den guten Ruf der Waren oder Leistungen eines Mitbewerbers als Vorspann für die eigene Absatzwerbung auszunutzen (BGHZ 40, 391, 398 - Stahlexport; BGH GRUR 1969, 413, 414 - Angelique II; GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550 - Dimple).

  • BGH, 26.09.1961 - V ZB 24/61
    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    In der Rechtsprechung ist dazu anerkannt, daß es ebenso der Angabe der Parteien bedarf, zwischen denen der Streit fortgesetzt werden soll und daß der Gegner, gegen den sich das Rechtsmittel richtet, mindestens bestimmbar bezeichnet sein muß (BGH NJW 1961, 2347 ; BGHZ 65, 114, 115; BGH NJW 1984, 58, 59; BGH BB 1985, 950 , jeweils m.w.N.).

    Dabei ist zu Gunsten des Rechtsmittelklägers davon auszugehen, daß Ungenauigkeiten und Unrichtigkeiten in der Bezeichnung der Parteien nicht schaden, wenn trotz dieser Mängel unzweideutig ersichtlich ist, gegen wen sich das Rechtsmittel richtet (BGH NJW 1961, 2347 , st. Rspr.).

  • BGH, 02.04.1987 - I ZR 27/85

    "Camel Tours"; Rechtsschutz für eine berühmte Marke

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    Damit hat das Berufungsgericht auch eine reale Beeinträchtigungsgefahr festgestellt, wie sie nach der Rechtsprechung des Senats in derartigen Fällen gegeben sein muß, um den Tatbestand sittenwidriger Rufausbeutung zu erfüllen (vgl. BGH, I ZR 27/85, Urt. v. 2.4.1987 - Camel-Tours).
  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    In der Rechtsprechung ist dazu anerkannt, daß es ebenso der Angabe der Parteien bedarf, zwischen denen der Streit fortgesetzt werden soll und daß der Gegner, gegen den sich das Rechtsmittel richtet, mindestens bestimmbar bezeichnet sein muß (BGH NJW 1961, 2347 ; BGHZ 65, 114, 115; BGH NJW 1984, 58, 59; BGH BB 1985, 950 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    Seit langem ist anerkannt, daß über die durch die Sondergesetze gewährten Abwehransprüche hinaus ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Schutz dort in Frage kommen kann, wo der sonderrechtliche Schutz nicht eingreift, sofern besondere Umstände die Wettbewerbswidrigkeit begründen (BGH GRUR 1961, 413, 416 - Dolex; GRUR 1969, 190 - halazon, st. Rspr.; Baumbach/ Hefermehl WZG 12. Aufl. § 31 Rdz. 182 ff. m. w. Nachw.; ders. UWG §S 1 Rdz. 422; weitergehend Fezer GRUR 1986, 485, 494).
  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81

    Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    In der Rechtsprechung ist dazu anerkannt, daß es ebenso der Angabe der Parteien bedarf, zwischen denen der Streit fortgesetzt werden soll und daß der Gegner, gegen den sich das Rechtsmittel richtet, mindestens bestimmbar bezeichnet sein muß (BGH NJW 1961, 2347 ; BGHZ 65, 114, 115; BGH NJW 1984, 58, 59; BGH BB 1985, 950 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZB 9/75

    Inhalt einer Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85
    In der Rechtsprechung ist dazu anerkannt, daß es ebenso der Angabe der Parteien bedarf, zwischen denen der Streit fortgesetzt werden soll und daß der Gegner, gegen den sich das Rechtsmittel richtet, mindestens bestimmbar bezeichnet sein muß (BGH NJW 1961, 2347 ; BGHZ 65, 114, 115; BGH NJW 1984, 58, 59; BGH BB 1985, 950 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 137/66

    Verteilung eines Buches als Werbeprämie - Vorliegen eines unlauteren Handlung des

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    (2) Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis kann daher bestehen, wenn der Verletzer sich durch eine Gleichstellungsbehauptung an den Ruf der fremden Ware anhängt und diesen für den Absatz seiner Waren auszunutzen sucht (BGHZ 93, 96, 97 f. - DIMPLE; BGH, Urteil vom 4. Juni 1987 - I ZR 109/85, GRUR 1988, 453, 454 = WRP 1988, 25 - Ein Champagner unter den Mineralwässern).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Nach dem Marktortprinzip setzt die Anwendung deutschen Wettbewerbsrechts voraus, dass die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber im Inland aufeinandertreffen (vgl. BGH, Urt. v. 4.6.1987 - I ZR 109/85, GRUR 1988, 453, 454 = WRP 1988, 25 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; BGHZ 113, 11, 14 - Kauf im Ausland; BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 10/96, GRUR 1998, 945, 946 = WRP 1998, 854 - Co-Verlagsvereinbarung).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    aa) Vor Inkrafttreten des Markengesetzes war der Schutz geografischer Herkunftsangaben vor einer irreführenden Benutzung und gegen Rufanlehnung und -ausbeutung rein wettbewerbsrechtlich begründet (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 73 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; Urteil vom 4. Juni 1987 - I ZR 109/85, GRUR 1988, 453, 455 = WRP 1988, 25 - Ein Champagner unter den Mineralwässern).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,242
BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85 (https://dejure.org/1987,242)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1987 - KZR 13/85 (https://dejure.org/1987,242)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1987 - KZR 13/85 (https://dejure.org/1987,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß - Krankentransport - Rettungsleitstelle - Marktbeherrschung - Kontrahierungszwang

  • rechtsportal.de

    GWB § 26 Abs. 2; UWG § 1
    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite marktbeherrschenden Unternehmens; Verteilung von Krankentransportaufträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 101, 72
  • NJW 1988, 772
  • NJW-RR 1988, 487 (Ls.)
  • ZIP 1987, 1346
  • MDR 1988, 28
  • GRUR 1987, 829
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Solche Streitigkeiten darüber, mit wem die öffentliche Hand privatrechtliche Beschaffungsverträge abzuschließen hat, sind bürgerlich-rechtlicher Natur (vgl. Gemeinsamer Senat aaO; BGHZ 36, 91, 92 ff. - Gummistrümpfe; BGH Urt. v. 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73, NJW 1977, 628, 629 f. - Abschleppunternehmen).

    Ein Kontrahierungszwang kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für die gesetzlichen Krankenkassen als Nachfrager von Heil- und Hilfsmitteln in Betracht; dabei handelt es sich jedoch um Rahmenverträge, in denen der jeweilige Lieferant lediglich zur Belieferung der Versicherten zugelassen wird, ohne daß sich die Krankenkasse zu einer Abnahme verpflichten müßte (vgl. BGHZ 36, 91, 99 ff. - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 12. Mai 1976 - KZR 14/75, GRUR 1976, 600, 601 - Augenoptiker; vgl. auch Gemeinsamer Senat BGHZ 97, 312 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] ); dabei werden die Interessen der Krankenkassen in diesen Fällen von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels frei auswählen zu können.

  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Solche Streitigkeiten darüber, mit wem die öffentliche Hand privatrechtliche Beschaffungsverträge abzuschließen hat, sind bürgerlich-rechtlicher Natur (vgl. Gemeinsamer Senat aaO; BGHZ 36, 91, 92 ff. - Gummistrümpfe; BGH Urt. v. 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73, NJW 1977, 628, 629 f. - Abschleppunternehmen).

    Eine Verpflichtung zu einer quotenmäßigen Aufteilung der Beschaffungsaufträge ist auch in solchen Fällen nicht angenommen worden, in denen die öffentliche Hand strengeren Verhaltensforderungen als ein Privatmann unterstellt worden ist (vgl. BGH Urt. v. 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73, NJW 1977, 628, 630 - Abschleppunternehmen).

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Ob die gleichwohl gegen diese Beurteilung gerichteten Angriffe der Revision Erfolg haben, kann jedoch offenbleiben; ebenso bedarf es in diesem Zusammenhang keiner Entscheidung, ob allein das Verhalten der Beklagten - als eines einzelnen Mitglieds des Oligopols - für eine unbillige Behinderung im Sinne von § 26 Abs. 2 GWB ausreichen kann (dazu BGHZ 96, 337, 345 f. [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II).

    Als Anbieterin ist es der Beklagten - auch soweit sie Normadressatin des § 26 Abs. 2 GWB ist - grundsätzlich nicht verwehrt, die Nachfrage nach Krankentransportleistungen in möglichst großem Umfang auf sich zu ziehen; sie ist nicht gehalten, Aufträge von sich oder von der Arbeitsgemeinschaft, an der sie beteiligt ist, auf andere Wettbewerber zu lenken (vgl. auch BGHZ 96, 337, 347, 350 f. [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich - wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt - nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 10. April 1986, BGHZ 97, 312, 313 f.) [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] .

    Ein Kontrahierungszwang kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für die gesetzlichen Krankenkassen als Nachfrager von Heil- und Hilfsmitteln in Betracht; dabei handelt es sich jedoch um Rahmenverträge, in denen der jeweilige Lieferant lediglich zur Belieferung der Versicherten zugelassen wird, ohne daß sich die Krankenkasse zu einer Abnahme verpflichten müßte (vgl. BGHZ 36, 91, 99 ff. - Gummistrümpfe; BGH, Urt. v. 12. Mai 1976 - KZR 14/75, GRUR 1976, 600, 601 - Augenoptiker; vgl. auch Gemeinsamer Senat BGHZ 97, 312 [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] ); dabei werden die Interessen der Krankenkassen in diesen Fällen von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels frei auswählen zu können.

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Seinem Gegenstand nach richtet sich das Klagebegehren aber - wie eine Berücksichtigung des die Anträge begründenden Vortrags ergibt - allein gegen behauptete zivilrechtliche Auswirkungen, die die Dienstanweisung auf den geschäftlichen Verkehr der Beklagten mit dem Kläger hat, so daß sich auch durch die konkrete Antragsfassung nichts an der Begründung des Zivilrechtswegs ändert (vgl. BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 90 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 f. - Brillen-Selbstabgabestellen).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Sie ist darauf zurückzuführen, daß die beklagte Kommune sowohl mit der Unterhaltung ihrer Krankenhäuser als auch mit dem Einsatz der Berufsfeuerwehr für Krankentransporte traditionelle Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und sich dabei zulässigerweise (vgl. § 108 der Niedersächsischen Gemeindeordnung) des Privatrechts bedient (dazu BVerwGE 39, 329, 332ff. - Kommunaler Bestattungsbetrieb; BGH Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Seinem Gegenstand nach richtet sich das Klagebegehren aber - wie eine Berücksichtigung des die Anträge begründenden Vortrags ergibt - allein gegen behauptete zivilrechtliche Auswirkungen, die die Dienstanweisung auf den geschäftlichen Verkehr der Beklagten mit dem Kläger hat, so daß sich auch durch die konkrete Antragsfassung nichts an der Begründung des Zivilrechtswegs ändert (vgl. BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 90 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 f. - Brillen-Selbstabgabestellen).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Seinem Gegenstand nach richtet sich das Klagebegehren aber - wie eine Berücksichtigung des die Anträge begründenden Vortrags ergibt - allein gegen behauptete zivilrechtliche Auswirkungen, die die Dienstanweisung auf den geschäftlichen Verkehr der Beklagten mit dem Kläger hat, so daß sich auch durch die konkrete Antragsfassung nichts an der Begründung des Zivilrechtswegs ändert (vgl. BGHZ 66, 229, 237 - Studentenversicherung; 67, 81, 90 - Auto-Analyzer; 82, 375, 383 f. - Brillen-Selbstabgabestellen).
  • BGH, 26.06.1979 - KZR 7/78

    Anspruch auf Belieferung bzw. auf Ersatz des durch eine Lieferverweigerung

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Zwar kann grundsätzlich auch ein Unternehmen, das neu auf den Markt kommt, den Schutz des § 26 Abs. 2 GWB in Anspruch nehmen (BGH Urt. v. 26. Juni 1979 - KZR 7/78, GRUR 1979, 731, 732 = WuW/E 1620, 1623 - Markt-Renner); eine Sicherung des Absatzes für seine Waren oder Leistungen, die auf eine Ausschaltung des unternehmerischen Risikos hinausliefe, kann aber weder der eingeführte noch der neu in den Markt gekommene Wettbewerber beanspruchen.
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85
    Sie ist darauf zurückzuführen, daß die beklagte Kommune sowohl mit der Unterhaltung ihrer Krankenhäuser als auch mit dem Einsatz der Berufsfeuerwehr für Krankentransporte traditionelle Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt und sich dabei zulässigerweise (vgl. § 108 der Niedersächsischen Gemeindeordnung) des Privatrechts bedient (dazu BVerwGE 39, 329, 332ff. - Kommunaler Bestattungsbetrieb; BGH Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I).
  • BGH, 10.07.1954 - VI ZR 120/53

    Zulässigkeit des Rechtswegs

  • BGH, 12.05.1976 - KZR 14/75

    Anspruch auf Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehungen nach zulässigem Abbruch

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten bestand mangels eines Kontrahierungszwangs der Beklagten gerade mit der Klägerin kein Anspruch auf Beauftragung, sondern - bei unterstellter Marktstärke der Beklagten und unternehmensbedingter Abhängigkeit der Klägerin - allenfalls auf Berücksichtigung im Ausschreibungsverfahren (BGH, Urteil vom 14.01.1997, KZR 30/95, Rn. 15 ff.; Urteil vom 21.02.1995, KVR 10/94 - Importarzneimittel , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 13.11.1990, KZR 25/89 - Zuckerrübenanlieferungsrecht , Rn. 18 bei juris; Urteil vom 26.05.1987, KZR 13/85 - Krankentransporte , Rn. 32 ff. bei juris).

    Ausreichend dafür ist, dass eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergibt, dass die Interessen des Normadressaten nicht überwiegen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 14.01.1997, KZR 30/95, Rn. 15 ff.; Urteil vom 21.02.1995, KVR 10/94 - Importarzneimittel , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 13.11.1990, KZR 25/89 - Zuckerrübenanlieferungsrecht , Rn. 18 bei juris; Urteil vom 26.05.1987, KZR 13/85 - Krankentransporte , Rn. 32 ff. bei juris).

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Die ausschließliche Zuständigkeit nach § 87 GWB ist von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH 26. Mai 1987 - KZR 13/85 - zu II der Gründe, BGHZ 101, 72; KK-KartR/Voss § 87 GWB Rn. 63) .
  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten bestand mangels eines Kontrahierungszwanges der Klägerinnen gerade mit der Beklagten kein Anspruch auf Beauftragung, sondern - bei unterstellter Marktstärke der Klägerinnen und unternehmensbedingter Abhängigkeit der Beklagten - allenfalls auf eine Berücksichtigung im Ausschreibungsverfahren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1997 - KZR 30/95, juris, Rn. 15 ff.; Urteil vom 21. Februar 1995 - KVR 10/94 - Importarzneimittel, juris, Rn. 26; Urteil vom 13. November 1990 - KZR 25/89 - Zuckerrübenanlieferungsrecht, juris, Rn. 18; Urteil vom 26. Mai 1987 - KZR 13/85 - Krankentransporte, juris, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    In der Vergangenheit hat der Senat dieses "nur der groben Sichtung" dienende Merkmal großzügig bejaht, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel).
  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    Ist die Unbilligkeit zu verneinen, so hat dies grundsätzlich auch für die Unlauterkeit zu gelten (BGH, Urt. v. 10.12.1985, Az.: KZR 22/85 = BGHZ 96, 337, 347, 351 - Abwehrblatt II; BGH, Urt. v. 26.05.1987, Az.: KZR 13/85 = BGHZ 101, 72, 77 - Krankentransporte).
  • BGH, 27.09.2022 - KZB 75/21

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Uneingeschränkte Kontrolle durch das ordentliche

    Da die Antragsgegnerin den Steinbruch 2 nur an einen Interessenten verpachten kann, und neben der Antragstellerin jedenfalls auch E ein Interesse an einem Pachtvertrag hat, könnte insoweit allenfalls in Betracht kommen, dass aus dem nach (§ 20 Abs. 2 GWB i.V.m.) § 19 GWB geltenden Verbot, gleichartige Unternehmen ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich zu behandeln, folgen könnte, dass die Antragsgegnerin die Auswahl unter den Anbietern nach fairen und objektiven Auswahlkriterien zu treffen hat (BGH, Urteile vom 26. Mai 1987, BGHZ 101, 72, 82 ff. - Krankentransporte; vom 13. November 1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2687 - Zuckerrübenanlieferungsrecht I; vom 8. April 2003 - KZR 39/99 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144 [juris Rn. 16] - Schülertransporte).
  • BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88

    Krankentransportbestellung

    Der Hilfsantrag betrifft ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, da er auf Unterlassung eines durch die Dienstanweisung des Beklagten veranlaßten und ihm deshalb zuzurechnenden, nach außen wirkenden Verhaltens seiner Bediensteten gerichtet ist, das der Förderung der Geschäftstätigkeit der an die Rettungsleitstelle angeschlossenen Krankentransportunternehmen dient (vgl. BGHZ 101, 72, 75 f. - Krankentransporte I).

    Der im vorliegenden Fall zu beurteilende Gegenstand des Hilfsantrages ist nicht vergleichbar mit der Fallgestaltung der beiden vorausgegangenen Krankentransportentscheidungen des Senats (BGHZ 101, 72-Krankentransporte I; BGH Urt. vom 26. Mai 1987 - KZR 9/86 - Krankentransporte II).

    Stellt der Patient die Entscheidung in das Ermessen des Krankenhauses und leitet dieses den Auftrag dann weiter an die Rettungsleitstelle, so ist dagegen aus dem Blickwinkel des § 1 UWG nichts einzuwenden (BGHZ 101, 72, 76 f - Krankentransporte I).

    Vielmehr hat auch der gesetzlich krankenversicherte Patient grundsätzlich die freie Wahl zwischen mehreren zugelassenen Leistungserbringern; es steht ihm grundsätzlich frei, welches Krankentransportunternehmen er beauftragt (vgl. BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I).

    Stehen danach aber Rettungsleitstelle und private Anbieter im Wettbewerb, so kann der Krankenhausträger - wenn ihm die Wahl frei steht, weil die Patienten sie dem Krankenhauspersonal überlassen haben - im Interesse eines funktionsfähigen Rettungsdienstes und damit auch im eigenen Interesse an einer bewährten sachgerechten Abwicklung die Beförderungsaufträge über die Rettungsleitstelle abwickeln (vgl. BGHZ 101, 72, 83 f. - Krankentransporte I).

    Aus den Senatsurteilen vom 26. Mai 1987 (BGHZ 101, 72 und KZR 9/86 - Krankentransporte I und II) läßt sich nichts Gegenteiliges entnehmen; sie betrafen allein die Fälle, in denen die Patienten dem Krankenhauspersonal die Transportwahl freigestellt hatten.

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Bürgerlich-rechtlicher Natur sind insbesondere Beschaffungsverträge von öffentlichen Krankenkassen mit privaten Leistungserbringern (BGHZ 36, 91, 93 - Gummistrümpfe; BGHZ 101, 72, 75 - Krankentransporte I).

    Für die Frage der Gleichartigkeit ist allein auf den Markt der Krankentransporte abzustellen, ohne daß in diesem Zusammenhang sonstige Leistungen, die ein Unternehmen zusätzlich anbietet, von Bedeutung wären (BGHZ 101, 72, 79 Krankentransporte I).

    Der Kläger ist in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn er von diesem Marktsegment dadurch abgeschnitten wird, daß die Beklagte ihre gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung ärztlich verordneter Krankentransporte einsetzt, die im konkreten Einzelfall ihren Versicherungsnehmern zustehende Nachfrageentscheidung (BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] - Krankentransportbestellung; BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603, 2606 = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte) in Richtung auf die Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes umzulenken.

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung mit Recht von dem Vorliegen einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit ausgegangen, die nach § 13 GVG in Verb, mit § 87 Abs. 1 GWB den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (vgl. BGHZ 101, 72, 75 [BGH 26.05.1987 - KZR 13/85] - Krankentransporte I).

    Dies wäre aber selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips nicht der Fall, da auch dann die Interessen der Krankenkassen von dem Recht der Versicherten überlagert werden, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels bzw. hier der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (vgl. BGHZ 101, 72, 83 [BGH 26.05.1987 - KZR 13/85] = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte I; BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

    Überlassen der Patient bzw. seine Angehörigen dem Krankenhaus die Auswahl des zu beauftragenden Krankentransportunternehmens, so trifft das Krankenhaus als von der Krankenkasse unabhängiges Unternehmen die Nachfrageentscheidung (vgl. BGHZ 101, 72, 76 f. [BGH 26.05.1987 - KZR 13/85] - Krankentransporte I; 107, 40, 43 - Krankentransportbestellung).

    Hiernach konnte der Kassenpatient seinen Vertragspartner unter den Leistungserbringern - ebenso wie der privat- und der nichtversicherte Patient - frei auswählen (vgl. BGHZ 107, 40, 44 [BGH 21.02.1989 - KZR 7/88] = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung; 101, 72, 83 = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte I).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Verstärkt gilt dies, wenn ein Nachfrager dem Kontrahierungszwang unterworfen werden soll (vgl. BGHZ 101, 72 - Krankentransporte; BGH aaO. - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

  • BGH, 03.06.2020 - XIII ZR 22/19

    Vergabesperre

  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

  • BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93

    "Orthopädisches Schuhwerk"; Unbillige Behinderung eines Marktteilnehmers durch

  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

  • BGH, 08.05.2007 - KZR 9/06

    Autoruf-Genossenschaft II

  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

  • BGH, 23.02.1988 - KZR 17/86

    Sonderungsverfahren; Abgrenzung des relevanten Marktes bei der Ausübung von

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85

    "Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen

  • OLG München, 15.09.1988 - U (K) 4657/88

    Wettbewerbsbeschränkung; Unterlassung eines Boykotts; Einordnung des

  • BGH, 06.03.2007 - KZR 6/06

    PETCYCLE

  • BGH, 22.07.1999 - KZR 13/97

    Kartenlesegerät

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 10/91

    Stromeinspeisung durch Wasserkraftwerk

  • BGH, 25.10.1988 - KVR 1/87

    Ausschluß von der Belieferung durch einen marktbeherrschenden Anbieter; Späterer

  • OLG Frankfurt, 04.02.2014 - 11 U 22/13

    Ordentliche Kündigung eines Bezirksstellenleiters durch staatliches

  • BGH, 23.11.2004 - KVZ 7/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Verfügung des Bundeskartellamts;

  • OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 2 U 25/05

    Amtshaftung: Benachteiligung bei der Zuteilung von Krankentransporten;

  • LG Hamburg, 11.01.1995 - 315 U 128/94
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94

    Bezugssperre für Importarzneimittel auf der Großhandelsstufe als

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

  • LG Hamburg, 11.01.1995 - 315 O 128/94

    Klage eines Unternehmens zur Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen gegen

  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85

    "AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse

  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85

    Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung

  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 3/88

    Streitverfahren - Arzneimittel

  • OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für

  • BGH, 14.01.1997 - KZR 30/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines marktbeherrschenden oder marktstarken

  • OLG Jena, 07.01.1998 - 2 U 959/97

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch einen

  • OLG Frankfurt, 09.09.1997 - 11 U (Kart) 67/96

    Kartellrechtswidrigkeit der Vermietung von Räumlichkeiten in Zulasungsstelle an

  • OLG München, 17.12.1987 - U (K) 5135/86
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - U (Kart) 46/00

    Anforderungen an die Vergabe von Aufträgen durch eine gesetzlichen Krankenkasse

  • OLG Naumburg, 16.10.1997 - 7 U (HS) 77/97

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Vereinbarung über die Durchführung von

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 12/94

    Verpflichtung des Apothekers zur Ersetzung eines inländischen Originalpräparates

  • OLG Nürnberg, 15.06.1989 - 3 U 2536/88

    Zulässigkeit der Mitwirkung einesöffentlich-rechtlichen Trägers an der

  • KG, 10.07.1990 - 5 U 4356/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
  • LG Kiel, 11.12.1998 - 14 O Kart 184/98

    Untersagung der Zuschlagserteilung auf eine beschränkte Ausschreibung über die

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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1987 - I ZB 11/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1311
BGH, 05.11.1987 - I ZB 11/86 (https://dejure.org/1987,1311)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1987 - I ZB 11/86 (https://dejure.org/1987,1311)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1987 - I ZB 11/86 (https://dejure.org/1987,1311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Hörzeichens für ein umfangreiches Verzeichnis von Waren und Dienstleistungen - Patentrechtlicher Schutz für ein bestimmtes Notenbild - Eintragung rein akustischer und aus Tonfolgen bestehender Zeichen in ein Verzeichnis - Eintragung mehrdimensionaler ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hörzeichen

    §§ 1, 15, 24, 31 WZG

  • rechtsportal.de

    WZG § 1
    "Hörzeichen"; Eintragungsfähigkeit von akustischen Kennzeichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 163
  • NJW 1988, 913
  • NJW-RR 1988, 487 (Ls.)
  • MDR 1988, 378
  • GRUR 1988, 306
  • ZUM 1988, 198
  • afp 1988, 27
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - I ZB 11/86
    Rechtsfehlerfrei hat das Bundespatentgericht zunächst ausgeführt, daß das deutsche Warenzeichenrecht ursprünglich - aufgrund des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 und des Gesetzes zum Schutz von Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 - nur Bild- und Wortzeichen kannte (vgl. BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch).

    Demgegenüber hat sich die Mehrzahl der Kommentierungen zum Warenzeichengesetz gegen die Zulässigkeit der Eintragung von Hörzeichen ausgesprochen (v. Gamm, Warenzeichengesetz, § 1 Rdn. 24; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 1 Rdn. 67; Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., WZG § 1 Nr. 1), während der Bundesgerichtshof zwar mit der Frage selbst noch nicht befaßt war, jedoch in mehreren Entscheidungen, in denen er die Ablehnung der Eintragung mehrdimensionaler Warenzeichen durch das Deutsche Patentamt aus Rechtsgründen gebilligt hat, zumindest auch zu erkennen gegeben hat, daß er auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nur Wort- und Bildzeichen als eintragungsfähig ansieht (BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch;Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 355 f - P-tronics).

  • BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74

    Eintragungsfähigkeit eines plastischen Zeichens - Unterschied zwischen

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - I ZB 11/86
    Demgegenüber hat sich die Mehrzahl der Kommentierungen zum Warenzeichengesetz gegen die Zulässigkeit der Eintragung von Hörzeichen ausgesprochen (v. Gamm, Warenzeichengesetz, § 1 Rdn. 24; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 1 Rdn. 67; Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., WZG § 1 Nr. 1), während der Bundesgerichtshof zwar mit der Frage selbst noch nicht befaßt war, jedoch in mehreren Entscheidungen, in denen er die Ablehnung der Eintragung mehrdimensionaler Warenzeichen durch das Deutsche Patentamt aus Rechtsgründen gebilligt hat, zumindest auch zu erkennen gegeben hat, daß er auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nur Wort- und Bildzeichen als eintragungsfähig ansieht (BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch;Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 355 f - P-tronics).
  • OLG Hamm, 23.11.2006 - 4 U 102/06

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer Duftvergleichsliste

    Angesichts des durch die Weitergabe der 1:3 Liste an den Zeugen C begangenen Wettbewerbsverstoßes ist der Umfang der begehrten Auskunft nur insoweit zu beschneiden, als Auskunft über die erzielten Umsätze und den erzielten Gewinn erst ab der ersten Verletzungshandlung am 5. November 2004 verlangt werden kann (vgl. BGH GRUR 1988, 306 f - Gaby).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.03.1987 - 6 U 72/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2322
OLG Frankfurt, 19.03.1987 - 6 U 72/86 (https://dejure.org/1987,2322)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.1987 - 6 U 72/86 (https://dejure.org/1987,2322)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 1987 - 6 U 72/86 (https://dejure.org/1987,2322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbung für ausländische Wohnmobil-Reisen; Mietpreis in Landeswährung; Abrechnung in DM; Gebot der Preisklarheit

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    PrAngVO § 1 Abs. 1, Abs. 6

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 487
  • GRUR 1987, 554
  • BB 1987, 2264
  • DB 1987, 1632
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