Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 30.12.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4262
OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87 (https://dejure.org/1988,4262)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.1988 - 4 U 36/87 (https://dejure.org/1988,4262)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 1988 - 4 U 36/87 (https://dejure.org/1988,4262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs des Mieters auf Rückzahlung der Kaution; Auslegung einer Formularklausel

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularklausel; Pachtvertrag; Gewerberaum; Konventionalstrafe; Vertragsstrafe; Kautionsrückzahlung; Teilabrechnung; Teilguthaben; Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Nebenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 651
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87
    Es ist nicht zulässig, die Klausel im Hinblick auf dieses Ergebnis geltungserhaltend auf ihren zulässigen Inhalt zu reduzieren (BGHZ 84, 114 [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81] ).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87
    Die Klausel läßt sich auch nicht in einen gültigen und einen unzulässigen Teil trennen (BGH NJW 1984, 2687 f., 2816 f., 1985, 319 f. [BGH 04.04.1984 - VIII ZR 313/82] ), denn es ist nicht ersichtlich, daß ein mit dem AGBG in Übereinstimmung stehender Teilbereich unabhängig von dem im übrigen unzulässigen Inhalt der Klausel geregelt wäre.
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87
    Diese können so beschaffen sein, daß mehr als 6 Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sind (vgl. den diese Grundsätze enthaltenden Beschluß des BGH vom 1. Juli 1987, NJW 1987, 2372 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.1986 - 9 U 56/85

    Pachtvertrag über ein Hotel; Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Kaution;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.01.1988 - 4 U 36/87
    Auch das OLG Karlsruhe (NJW-RR 1987, 720) ist der Ansicht, daß im Hinblick auf die Entscheidung des BGH in NJW 1981, 976 f. der Vermieter jedenfalls so lange Anspruch auf Leistung der Kaution hat, wie ihm noch Ansprüche aus dem Mietvertrag, dessen Sicherung die Kaution dient, zustehen, die er aber noch nicht beziffern kann wie etwa Nebenkosten.
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 24 U 55/07

    Frist für Rückzahlung der Mietkaution - Voraussetzungen der Aufrechnung der

    Zwar sichert die Mietkaution alle - auch noch nicht fällige - Ansprüche des Vermieters, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und sie erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten (BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 651; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 211, 213 f. und NZM 2005, 783 f.; Scheuer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rdnr. 289).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 2/09

    Rechtsfolgen der Aufrechnung mit der im Vorprozess zuerkannten Klageforderung

    Die Kaution erstreckt sich wegen dieses umfassenden Sicherungszwecks auch auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten und auf Schadensersatzansprüche (vgl. BGH WM 1972, 776; NJW 2006, 1422; Senat NZM 2005, 783; ZMR 2008, 708; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 720; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 651; Bub/Treier/v. Martius, a.a.O., Kap. III Rdnr. 766; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann/Moeser, a.a.O., Kap. 12 Rdnr. 53; Schmidt/Futterer, a.a.O., § 551 Rdnr. 101 f.; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rdnr. 697).
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93

    Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens

    Diese Vorschrift erfaßt Vertragsstrafen, die für den Fall der Nichterfüllung einer Zahlungspflicht vorgesehen sind, auch dann, wenn dabei auf einen Verzugseintritt nicht ausdrücklich abgestellt wird (Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 2. Aufl. § 11 Nr. 6 Rdn. 16; Basedow in MünchKomm-BGB 3. Aufl. § 11 AGBG Rdn. 85; Palandt/Heinrichs 53. Aufl. § 11 AGBG Rdn. 30; OLG Hamburg NJW-RR 1988, 651 [OLG Hamburg 06.01.1988 - 4 U 36/87]; wohl auch Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz 7. Aufl. § 11 Nr. 6 Rdn. 10).
  • LG Berlin, 08.12.1998 - 63 S 150/98

    Ausstehende Betriebskostenabrechnung - Zurückbehaltungsrecht der Kaution?

    Zwar hat das OLG Hamburg (NJW-RR 1988, 651) entschieden, daß auch offene Nebenkostenabrechnungen zur Zurückbehaltung einer Kaution berechtigen können.
  • AG Regensburg, 11.11.1994 - 8 C 3525/94

    Anspruch auf Rückzahlung eines vom Vermieter noch einbehaltenen Teils der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • AG Neuss, 12.07.1991 - 36 C 122/91

    Voraussetzungen der Fälligkeit eines mietvertragsrechtlichen Anspruchs auf

    Zwar war diese Frist im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits abgelaufen, eine Verlängerung der Abrechnungsfrist kommt aber entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Blank, PiG 28, S. 131, 141; F-Sonnenschein, Miete-Handkommentar, 5. Aufl., § 550 b BGB, RdNr. 8) auch dann in Betracht, wenn der Vermieter die Kaution anteilig zur Sicherung einer eventuellen Nachforderung aus einer noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung einbehält (OLG I, NJW-RR 1988 S. 651; Geldmacher in Fischer-E2/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 5, § 550 b BGB, Stand 01/91, Anm. 11), denn auch ein etwaiger Nachzahlungsanspruch aus einer noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung zählt - soweit die P arteien (wie hier) nichts anderes vereinbart haben - zu den Forderungen des Vermieters, deren Sicherung die Kaution dient.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 30.12.1987 - 13 S 68/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9334
LG Stuttgart, 30.12.1987 - 13 S 68/87 (https://dejure.org/1987,9334)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30.12.1987 - 13 S 68/87 (https://dejure.org/1987,9334)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Dezember 1987 - 13 S 68/87 (https://dejure.org/1987,9334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,9334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 651
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht