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OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 17 U 60/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertrag über die Verteilung eines Anzeigenblatts; Ansprüche aus einem Dauerwerkvertrag; Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag; Ordnungsgemäße Verteilung von Anzeigenblättern; Verteilung von Anzeigenblättern durch Einwurf in Briefkästen; Anspruch auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 19.02.1985 - 7b O 163/84
- OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 17 U 60/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 945
- afp 1988, 240
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1984 - X ZR 93/83
Verpflichtung zum Aushang von Werbeplakaten
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.1986 - 17 U 60/85
Für die Abgrenzung vom Dienstvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck gekommene Wille der Parteien maßgebend; entscheidend ist, ob nach der Zielsetzung der Parteien eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird (BGH NJW 1984, 2406 f.).
- AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09
Nachweispflicht eines Postdienstleisters für die geschuldeten …
Entsprechend § 45i Abs. 2 TKG trifft einen Postdienstleister, welcher die Beförderung und Ablieferung nicht eingeschriebener Briefsendungen übernimmt, keine Nachweispflicht für die geschuldeten Beförderungs- und Ablieferungsleistungen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLGR 2006, 853; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 945).Die Beklagte, welche die Zustellung der von ihr aufgegebenen Sendungen teilweise in Abrede stellt, trifft auch keine sekundäre Darlegungslast, die von ihr ein substantiiertes Bestreiten erfordern würde (entgegen OLGR Schleswig 2006, 853; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 945).
- AG Hamburg-Wandsbek, 12.03.2009 - 711 C 237/08 (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1988, 945).