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   BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88   

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BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88 (https://dejure.org/1988,1463)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88 (https://dejure.org/1988,1463)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1988 - BReg. 3 Z 99/88 (https://dejure.org/1988,1463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung; Pflegervergütung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 136
  • FamRZ 1989, 214
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88
    Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (BGHZ 43, 289,292; 47, 58,65 f. ..).«.
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88
    Dies kann insbesondere dann angenommen werden, wenn durch die angefochtene Entscheidung ein Zustand geschaffen wurde, den die Beteiligten wegen des Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (BGHZ 43, 289,292; 47, 58,65 f. ..).«.
  • KG, 23.02.1988 - 1 W 2017/87

    Vergütung; Vergütungsanspruch; Pfleger; Vormund; Geschäftsführung; Mangelhaft

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88
    Zur Verwirkung des (Erst-)Beschwerderechts im Falle der Festsetzung der Vergütung für einen Vormund vgl. ferner Kammergericht (Beschluß Ä 1 W 2017/87 Ä v. 23.2.88, in OLGZ 1988, 281).
  • BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 176/92

    Unzureichende Ermittlungen des Beschwerdegerichts zur Vergütung des Pflegers -

    In welchem Ausmaß diese einzelnen Bewertungsmerkmale die Höhe der Vergütung bestimmen oder mitbestimmen, kann je nach den Umständen des Falles verschieden sein (BayObLG, FamRZ 1989, 214, 215 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1990, 184, 185).

    Dann hat der hierfür erbrachte Zeitaufwand bei der Bemessung einer Vergütung nach § 1836 BGB außer Betracht zu bleiben (BayObLG, NJW-RR 1986, 497, 498; 1989, 136, 137; BayObLG bei Plötz, Rpfleger 1991, 353, 355; vgl. auch den Sonderfall BayObLGZ 1990, 184, 187).

    Auch soweit das nicht der Fall ist, wäre zu prüfen gewesen, wovon die Betroffene ihren Lebensunterhalt bestreitet und inwieweit das ihr verbliebene Vermögen hierzu benötigt wird (vgl. zur Rendite aus landwirtschaftlichem Grundbesitz BayObLG, FamRZ 1989, 214, 215; auch MünchKomm/Schwab, BGB , 3. Aufl., § 1836 Rdn. 7).

  • BayObLG, 26.11.1992 - 3Z BR 114/92

    Vergütung eines Rechtsanwaltes als Pfleger

    In welchem Ausmaß diese einzelnen Bewertungsmerkmale die Höhe der Vergütung bestimmen oder mitbestimmen, kann je nach den Umständen des Falles verschieden sein (BayObLG FamRZ 1989, 214 /215 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1990, 184/185).

    Hingegen unterliegt weder die Angemessenheit noch die Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 214 /216).

    Ebenso fehlen Feststellungen, inwieweit das landwirtschaftliche Vermögen des Betroffenen mit Verbindlichkeiten belastet ist und welche Rendite es abwirft (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 214 /215; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1836 Rn. 7).

  • LG Berlin, 04.09.1998 - 87 T 600/97
    Diese Grundsätze gelten auch, soweit Gegenstand des Verfahrens die Bewilligung einer Pfleger- bzw. Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen (vgl. KG OLGZ 1988, 281; BayObLG NJW-RR 1989, 136; OLG Frankfurt/M. Rpfleger 1960, 255) oder nach dem ZSEG zu beurteilende Leistungen aus der Landeskasse sind (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1986, 419; OLG Nürnberg JurBüro 1980, 1552; LG Kiel Rpfleger 1996, 346 mit zustimmender Anmerkung Döring).

    Die Beschwerdebefugnis kann verwirkt sein, wenn die unangemessen späte (sog. Zeitmoment) Einlegung des Rechtsmittels als mißbräuchlich erscheint, weil die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Rechtszustand infolge Ausbleibens der Beschwerde als endgültig angesehen haben und ansehen durften (sog. Umstandsmoment, vgl. BGH NJW 1965, 1532; BayObLG NJW-RR 1989, 136).

  • LG Stuttgart, 16.04.1999 - 10 T 324/98
    Dies gilt auch, soweit Gegenstand des Verfahrens die Bewilligung einer Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen - wie hier - ist (zur Beschwerdebefugnis der Staatskasse und Rückforderung aus der Landeskasse überzahlter Betreuervergütung und deren Verwirkung in analoger Anwendung von § 7 GKG LG Berlin, BtPrax 1999, 35 m. w. N., zur Verwirkung des Rückforderungsanspruches bei irrigem Kostenansatz OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 441; BayObLG, NJW-RR 1989, 136 zur Pflegervergütung; KG OLGZ 88, 218 zur Vergütung des Vormundes).

    Zum Zeitablauf müssen noch besondere Umstände hinzu kommen, die eine Rechtsmitteleinlegung als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BGH NJW 1965, 1552; KG OLGZ 88, 281; Stuttgart, OLGZ 75, 408, BayObLG NJW-RR 1989, 136).

  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Der Zeitablauf allein genügt auch in einem Verfahren, in dem wie hier mehrere Betroffene mit entgegengesetzten Interessen beteiligt sind, nicht, die vom Gesetzgeber ohne Befristung eingeräumte Rechtsmittelbefugnis als verfahrensrechtlich verwirkt anzusehen (vgl. BayObLGZ 1963, 65, 66; BayObLG NJW-RR 1989, 136, 137; Jansen FGG 2. Aufl. § 21 Rn. 20; Keidel/Kahl § 19 Rn. 98).
  • OLG Köln, 17.02.1999 - 2 Wx 62/98

    Beschwerde gegen die Bewilligung einer Nachlaßpflegervergütung

    Dem Gericht der weiteren Beschwerde ist es dagegen verwehrt, bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung der Tatsacheninstanz die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Vergütung zu überprüfen und die Vergütung nach eigenem Ermessen festzusetzen (BayObLG, NJW-RR 1989, 136 f. (137); KG, OLGZ 1981, 176 ff. (178 f.)).
  • LG Frankfurt/Oder, 19.04.2018 - 13 O 93/16

    Verkehrsunfall - Bemessung Schmerzensgeldhöhe

    Insoweit reicht es aus, wenn künftige Schadensfolgen (wenn auch nur entfernt) möglich, ihre Art und ihr Umfang, sogar ihr Eintritt aber noch ungewiss sind (BGH, NJW 2001, 3414; BGH, NJW-RR 1989, 136).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

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  • BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00

    Geburtsort in Kasachstan im Familienbuch

    Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall das Zuwarten als unangemessen und die spätere Einlegung des Rechtsmittels als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 136/137; Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 1417 m.w.Nachw.) liegen nicht vor.
  • BayObLG, 15.02.2000 - 3Z BR 334/99

    Zur Kostenerstattung durch den Beschwerdeführer bei Rücknahme einer von Anfang an

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung des Landgerichts nur daraufhin überprüfen, ob das Gesetz für eine Ermessensausübung überhaupt Raum gibt, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten hat, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer Betracht gelassen hat (BGH FamRZ 1990, 1097/1098; BayObLG FamRZ 1989, 214/216; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 27).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von

  • BayObLG, 22.09.1998 - 1Z BR 96/98

    Verwirkung des Beschwerderechts in einer Betreuungssache

  • BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97

    Verwirkung des Beschwerderechts in einem Verfahren zur Übertragung der

  • OLG Zweibrücken, 11.11.1996 - 3 W 183/96
  • OLG Köln, 22.08.1996 - 16 Wx 175/96

    Unzulässigkeit eines an sich unbefristeten Rechtsmittels aufgrund einer

  • OLG Braunschweig, 21.10.1993 - 2 W 108/93
  • BayObLG, 20.12.1990 - 1a BReg Z 69/90

    Voraussetzungen der Zahlung einer Vergütung für einen Nachlasspfleger; Umfang der

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