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   OLG Frankfurt, 07.07.1988 - 3 U 15/87   

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https://dejure.org/1988,5235
OLG Frankfurt, 07.07.1988 - 3 U 15/87 (https://dejure.org/1988,5235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.1988 - 3 U 15/87 (https://dejure.org/1988,5235)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 1988 - 3 U 15/87 (https://dejure.org/1988,5235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen Gutachter; Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages; Objektbewertung für Kaufentscheidung; Gutachten zur Beleihbarkeit einer Immobilie; Wohl und Wehe; Ausdehnung der Sachverständigenhaftung gegenüber Dritten; Ausserachtlassung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachter haftet gegenüber ihm unbekannten Dritten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 337
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.1988 - 3 U 15/87
    Dritten unmittelbar für sein - derart bestimmungsgemäß verwandtes - Gutachten (in gewissen Grenzen) einstehen zu lassen (vgl. dazu das von der Klägerin zu den Akten gereichte Urteil des BGH - IVa ZR 86/85 - vom 26.11.1986 mit den dortigen weiteren Nachweisen).

    Ebenso wenig spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle, daß das Interesse der ... als Auftraggeber des Gutachtens an einem möglichst hohen (gutachtlich bescheinigten) Objekt-Beleihungswert dem der klagenden Darlehensgeberin an (aus Sicherheitsgründen) eher niedriger Verkehrswert-Bemessung entgegengesetzt war (vgl. BGH - IVa ZR 86/85 - Urteil vom 26.11.86).

  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.1988 - 3 U 15/87
    Auch ist für eine dahingehende konkludente Einbeziehung des Dritten rechtlich nicht immer notwendig, daß dem Vertragspartner des Schutzpflichtigen "Wohl und Wehe" des Dritten (vgl. BGH NJW 71, 1931 m.w.N.) anvertraut sind, was bei Verwendung von Gutachten gegenüber Banken pp.
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.1988 - 3 U 15/87
    Daß sie nach Zahl und Namen dem Beklagten vorher schon bekannt waren, ist nicht vonnöten (vgl. etwa BGH NJW 84, 355 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.03.2004 - 6 U 419/03

    Schadensersatz bei unrechtmäßig erteilter Baugenehmigung?

    Mangels gegenteiliger Erklärungen des Bauherrn muss z. B. der Architekt damit rechnen, dass ein Verkehrswertgutachten auch als Finanzierungsgrundlage verwendet wird (BGH, Urteil vom 26.11.1986, Az:: IV a ZR 86/85, NJW 1987, 1758, 1759; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 07.07.1988, Az:: 3 U 15/87, NJW-RR 1989, 337, 338; Niestrate, Rdn. 208).
  • KG, 21.02.2006 - 7 U 27/05

    Schadensminderungspflicht: Zumutbarkeit der Führung eines weiteren Prozesses;

    Es wird in der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass Gutachterkosten nicht zu den Vertragskosten im Sinne des § 467 S. 2 BGB gehören und daher bei Wandlung nicht geltend gemacht werden können (Palandt/Putzo, BGB, 61. Aufl., § 467 Rdnr. 18, OLG Koblenz NJW-RR 1989, 337).
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